Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes • Text Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii, vpk-live-cc1c7bb26fcf43c3a482df613ee3ce-94c0d44.divio-media.net
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- Ver- laufs- und Abschlussdiagnostik) • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses Verselbständigungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes • Text Kin- derschutzes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: coccius.de
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot Leistungsan- gebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) Abschlussdiagnostik • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses Erziehungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. erbracht Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte der Kinderrechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur Einrichtungskultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes • Text Kinder- und Jugendschutzes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung Verein- barung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: freiplatzmeldungen.de
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) Abschlussdiagnostik • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses Erziehungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. erbracht Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte der Kinderrechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur Einrichtungskultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes • Text Kinder- und Jugendschutzes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: www.morgensternschule-jugendhilfe.de
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) Abschlussdiagnostik • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses Erziehungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. erbracht Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte der Kinderrechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur Einrichtungskultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes Kinder- und Jugendschutzes • Text Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst Gruppendienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • ggfs. noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Diese umfassen insbesondere: • Aufklärung und Unterstützung der Jugendlichen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte • Entwicklung und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur Gewährleistung des Kinderschutzes • Text Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii
Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnostik. Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnostik gehören: • Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebot • noch notwendige diagnostische und anamnestische Leistungen (z. B. Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik) Abschlussdiagnostik • Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung • Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen • regelmäßige Regelmäßige und situationsbezogene Abstimmung des Verselbstständi- gungsprozesses Erziehungsprozesses • Absprachen und Informationen im Rahmen der Hilfeplanung • Koordination und Umsetzung des vereinbarten Hilfekonzeptes. Hilfekonzeptes Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst von der Erziehungsstelle/Familienwohngruppe (Nichtzutreffendes streichen) und vom Fachdienst erbracht. erbracht Diese umfassen insbesondere: • die Gewährleistung des Kinderschutzes durch die Umsetzung eines auf die besonderen Belange der Erziehungsstelle/Familienwohngruppe (Nichtzutreffendes streichen)zugeschnittenen institutionellen Schutzkonzeptes • die Aufklärung und Unterstützung der Jugendlichen jungen Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte • Entwicklung Rechte, die Sicherung der Partizipation und Pflege einer beteiligungsfreundlichen und grenzachtenden Kultur • Aufbau und Pflege eines institutionellen Beteiligungsverfahrens • Aufbau und Pflege institutioneller Beschwerdemöglichkeiten • Aufbau und Pflege eines institutionellen Schutzkonzeptes zur sowie die Gewährleistung des Kinderschutzes • Sicherstellung notwendiger Krisenintervention. • Text Diese Leistungen werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vom pädagogischen Dienst und vom Fachdienst erbracht. Leistungen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt.
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Samples: Rahmenvertrag Nach § 78f SGB Viii