Leistungsmodule Musterklauseln

Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Modul 1 Text Modul 2 Text Leistungsmodul Kinderbetreuung (sofern dies keine ergänzende Leistung ist) Das Modul umfasst die Betreuung der Kinder während der schul-, ausbildungs- oder arbeitstäglichen Abwesenheit der Mutter/des Vaters, wenn diese nicht über sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen. Dabei sind mögliche Synergieeffekte zu berücksichtigen. Es beinhaltet: Text § 8 Qualität des Leistungsangebotes Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Text § 9 Qualifikation des Personals Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforde­rungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogischer Dienst bzw. betreuende Fachkräfte: Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Sonstige Fachkräfte Leitung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische und therapeutische Fachkräfte Verwaltung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche: Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Der öffentliche ▇▇▇▇▇▇ arbeitet mit dem freien ▇▇▇▇▇▇ der Jugendhilfe zum Wohl der in diesem Leistungsangebot betreuten Menschen partnerschaftlich zusammen. Er beachtet die Selbstständigkeit des Leistungserbringers in der Zielsetzung, bei der Durchführung der hier vereinbarten Aufgaben und in der Gestaltung seiner Organisati­onsstruktur. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähig­keit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen ▇▇▇▇▇▇ abgeschlossen. § 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen:
Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes 1. qualifizierte Eltern- und Familienarbeit, als ein mit der Regelleistung verbindlich verknüpftes Modul
Leistungsmodule. Es sind keine Leistungsmodule vereinbart (1) Personelle Ausstattung
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Text Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Text. Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich • Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte • Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte • Sonstige Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte • Pädagogische und therapeutische Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal • Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen ▇▇▇▇▇▇ abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: 1. Modul “zielgerichtete Elternarbeit” § 8 Qualität des Leistungsangebotes § 9 Qualifikation des Personals Gruppenpädagogischer Dienst Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste Leitung Verwaltung Sonstige Bereiche § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung § 11 Gewährleistung
Leistungsmodule. 1. Vertiefte Klärungs- und Beruhigungsphase – Dauer 6 Monate § 8 Qualität des Leistungsangebotes § 9 Qualifikation des Personals Gruppenpädagogischer Dienst: Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Leitung Verwaltung Sonstige Bereiche § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung § 11 Gewährleistung
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: 1. Modul 1: Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit Leistungen:
Leistungsmodule als zusammengefasste Individuelle Zusatzleistungen