Leistungsmodule Musterklauseln

Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Modul 1 Text Modul 2 Text Leistungsmodul Kinderbetreuung (sofern dies keine ergänzende Leistung ist) Das Modul umfasst die Betreuung der Kinder während der schul-, ausbildungs- oder arbeitstäglichen Abwesenheit der Mutter/des Vaters, wenn diese nicht über sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen. Dabei sind mögliche Synergieeffekte zu berücksichtigen. Es beinhaltet: Text § 8 Qualität des Leistungsangebotes Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Text § 9 Qualifikation des Personals Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforde­rungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogischer Dienst bzw. betreuende Fachkräfte: Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Sonstige Fachkräfte Leitung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische und therapeutische Fachkräfte Verwaltung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche: Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Der öffentliche Xxxxxx arbeitet mit dem freien Xxxxxx der Jugendhilfe zum Wohl der in diesem Leistungsangebot betreuten Menschen partnerschaftlich zusammen. Er beachtet die Selbstständigkeit des Leistungserbringers in der Zielsetzung, bei der Durchführung der hier vereinbarten Aufgaben und in der Gestaltung seiner Organisati­onsstruktur. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähig­keit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Xxxxxx abgeschlossen. § 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen:
Leistungsmodule. Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart (1) Personelle Ausstattung
Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes 1. qualifizierte Eltern- und Familienarbeit, als ein mit der Regelleistung verbindlich verknüpftes Modul
Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes 1. Klärungsphase Klärungsphase beim Einstieg in die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Aus- länderinnen und Ausländer (1) Personelle Ausstattung für 1 Gruppe mit insgesamt 10 Plätzen 1. Grundbetreuung und der Zusammenarbeit und Kontakte, einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung 4,60 VK 2. Ergänzenden Betreuung / Ergänzende Leistungen 0,40 VK 3. Fachdienstleistungen 0,36 VK 4. Regieleistungen ▪ Leitung 0,33 VK ▪ Verwaltung 0,25 VK ▪ Hauswirtschaft 1,43 VK (2) Sächliche Ausstattung § 4 Betriebsnotwendige Anlagen
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: 1. Modul “zielgerichtete Elternarbeit” § 8 Qualität des Leistungsangebotes § 9 Qualifikation des Personals Gruppenpädagogischer Dienst Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste Leitung Verwaltung Sonstige Bereiche § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung § 11 Gewährleistung
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: 1. Modul 1: Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit Leistungen:
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Die aus den jeweiligen Aufnahmeindikationen der jungen Menschen abzuleitenden Hilfebedarfe korrelieren häufig mit Konstellationen und/oder Dynamiken innerhalb der Herkunftsfamilie, die negativ verstärkend auf die Problematik der jungen Menschen rückkoppeln. Verzerrte gegenseitige Wahrnehmung, inadäquater Umgang miteinander und andere Problembeschleuniger sowohl als Ursache als auch als Folge einer familiären Beziehungsdynamik sehen und begreifen zu können, ist in einer belasteten Lebenssituation eine große Herausforderung und dennoch grundlegend dafür, in solche Kreisläufe konstruktiv intervenieren zu können. Es soll ein angemessenes Vertrauensverhältnisses zwischen Herkunftsfamilie und den Mitarbeitenden der Einrichtung entstehen können, um bestmöglich im Sinne des jungen Menschen zu kooperieren. Rollenkonkurrenz und schambehaftetes Versagenserleben sollen an- und besprechbar werden können. Es wird auf ein Verständnis und eine Akzeptanz der jeweils vorliegenden Einschränkungen und Belastungen der jungen Menschen hingewirkt, um einen adäquaten Umgang damit zu finden. Die direkte Kommunikation zwischen Eltern und jungem Menschen soll verbessert werden. Schädigende Familiendynamiken sollen erkannt, verringert und in konstruktiveren, fördernden Umgang gebracht werden. Bei Trennungs- oder Patchworkfamilien: die Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Sinne des jungen Menschen soll verbessert werden. Eine gute Ablösung von der Herkunftsfamilie soll angebahnt und begleitet werden; in Einzelfällen: die Rückkehr in die Familie ermöglicht werden. Alle Jugendlichen, bei denen sich dieser Bedarf aus der Aufnahmeindikation ableiten lässt oder im Laufe der Maßnahme auftritt. Bei den jungen Menschen, die im Anschluss an eine stationäre psychiatrische Maßnahme aufgenommen werden, sehen wir den Bedarf als grundsätzlich gegeben an. Die Steuerung erfolgt über die Hilfeplanung.
Leistungsmodule. Nachfolgend werden Dienstleistungsmodule und/oder Marketingprodukte als Übersicht vorgestellt. Diese sind bieterseitig konzeptionell und in der Ausführung in der Vertragsphase zu realisieren. Dafür sind mit der Angebotsstellung - als übliche Vorgehensweise des Bieterunternehmens - die Aufgaben- wahrnehmungen für das Projekt ´Radwegenetz Inn-Salzach` zu spezifizieren. Es ist jetzt keine Planung und ausformulierte Konzeption zu liefern, sondern zu beschreiben, wie man die Leistung erbringen wird. Dies ist als Dienstleistungskonzept textlich vorzustellen und in Anlage 3 zusammenzufassen. Für die konkrete Umsetzung der Dienstleistungskonzeption hinsichtlich der Einzelmodule / Produkte sind Arbeitsmuster mit dem Angebot vorzulegen. Diese können aus realisierten Referenzprojekten stam- men oder als spezifiziertes Muster (CI) für den Zweck der Ausschreibungsentscheidung (Zuschlagskrite- rium Arbeitsmuster) erstellt werden. Die hier ausgeschriebene Aufgabenstellung wird in drei Titel strukturiert. Die eingeforderte agile Pro- jektmethodik integriert jeweils Dienstleistungsmodule mit Produktbereichen bis ggf. hin zur Umsetzung.