Leistungsmodule Musterklauseln

Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: in Form von Beratungsgesprächen und Unterstützungsarbeit in der Herkunftsfamilie oder in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere: Die Ressourcen des gesamten Familiensystems werden wertschätzend und respektvoll betrachtet und es werden Stärken des Familiensystems in Mittelpunkt gesetzt. Durch die Betreuung in den Tagesgruppen wird für die jungen Menschen eine geregelte Tagesstruktur ermöglicht und es werden neue Verhaltensweisen eingeübt, dadurch wird das häusliche Milieu stabilisiert. Durch die Entlastung der familiären Krisensituation durch die sozialpädagogische Betreuung in den Tagesgruppen ist eine neue Betrachtung der Familienstruktur gegeben, dies eröffnet allen Beteiligten neue Chancen und neue Handlungsfelder. Hausbesuche und aufsuchende Beratung und Betreuung der jungen Menschen und ihrem Umfeld werden durchgeführt. Diese Beratungen dienen zur Stabilisierung der häuslichen Situation und den Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen; damit sind sie ein Bestandteil des Leistungsangebotes. Einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeiten umfasst das Modul 6 Stunden pro Monat und Familie. Das Modul ist aufgrund des gesetzlichen Auftrages der Tagesgruppe verbindlich mit dem Regelangebot verknüpft und deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII zu- oder abwählbar. Berechnung: 6 Stunden x 16 Familien x 12 Monate = 0,74 VK Anfragemodalitäten, das Aufnahmeverfahren und das Hilfeplanverfahren sind durch ein Qualitätsentwicklungsverfahren festgelegt und umfassen auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit sexuellem Missbrauch, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt der Stadt Freiburg zum Thema Kinderschutz. Die Prozessqualität ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiert. Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich • Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte • Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte • Sonstige Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte • Pädagogische und therapeutische Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal • Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen Die Einrichtu...
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen:
Leistungsmodule. Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart
Leistungsmodule. Individuelle Zusatzleistungen können pauschaliert und zu einem oder mehreren Leis- tungsmodulen zusammengefasst und vereinbart werden. Sie können befristet und auf einen abgrenzbaren Personenkreis beschränkt werden. Über die Inanspruchnahme der Leistungsmodule entscheiden Leistungsträger und Leistungserbringer im Rahmen des Hilfeplanverfahrens einvernehmlich.
Leistungsmodule als zusammengefasste Individuelle Zusatzleistungen
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Text Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Text. Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich • Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte • Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte • Sonstige Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte • Pädagogische und therapeutische Fachkräfte • Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal • Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Xxxxxx abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Es werden keine Leistungsmodule angeboten Der Xxxxxx hat ein Qualitätsentwicklungsverfahren für alle Einrichtungsbereiche festgelegt. Dies umfasst auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht, die in einem Handbuch beschrieben sind. Schlüsselprozesse sind benannt und gesondert beschrieben. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt Freiburg zum Thema Kinderschutz. Die Prozessqualität ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiert. Darüber hinaus lassen sich folgende strukturelle Qualitätsmerkmale beschreiben: • Förderndes Milieu • Lebensweltbezug • Kooperation und Unterstützung der Eltern, der Herkunftsfamilie • Beteiligung aller am Hilfegeschehen • Flexibilität in der Unterrichtsgestaltung, Methodenvielfalt • Intensive und individuelle Hilfen und Unterstützungen • Integration von schulischer Förderung mit den Angeboten der Tagesgruppen • Rückgebundenheit zu den Projekten, Gruppenangeboten und Strukturelementen der Tagesgruppen • Geplantes pädagogisches Setting und Lernvereinbarungen • Zielorientierte schulische Förderung und erziehender Unterricht • differenzierte Unterrichtsgestaltung in Kleingruppen Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich ▪ Lehrerinnen und Lehrer ▪ Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte ▪ Pädagogische und therapeutische Fachkräfte ▪ Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal ▪ Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. Die Schule erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots, sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Xxxxxx, Stadt Freiburg, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: in Form von Beratungsgesprächen und Unterstützungsarbeit in der Herkunftsfamilie oder in der Einrichtung. Diese beinhaltet insbesondere: Zielgerichtete, im Hilfeplan vereinbarte Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die sich auf den spezifischen Erziehungs- und Hilfebedarf des jungen Menschen in der Herkunftsfamilie beziehen und zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie beitragen und/oder die positive Lebensbedingungen in der Familie und ihrem sozialen Umfeld erhalten oder schaffen. Erziehung, Lebensführung, Beruf, Partnerschaft, Freizeitgestaltung etc. und darüber hinaus die Vereinbarkeit der genannten Bereiche miteinander, stellen im Alltag immer wieder große Anforderungen an das System Familie. Aus diesem Grund sind unsere Elternseminare und die Beratungsgesprä- che/Hausbesuche in diesem Leistungsmodul ein verpflichtender Bestandteil unserer Leistungen. Ein über dieses Modul hinaus gehender Bedarf an qualifizierter Eltern- und Familienar- beit z.B. an Beratungsgesprächen, kann bedarfsorientiert im Einzelfall über den Hilfe- plan vereinbart werden. In der Elternarbeit unterstützen die Fachkräfte von Rückenwind für Familien die Eltern dabei, die individuellen Problemlösungsmöglichkeiten zu erkennen, zu stärken und im Sinne einer nachhaltigen Unterstützung für unsere Klienten selbstständig nutzbar zu machen. Dabei richtet sich der Blick auch auf die Beziehungen untereinander, weil wir davon ausgehen, dass Beziehungen in einer Wechselwirkung zueinander stehen und damit das Verhalten der beteiligten Personen beeinflussen. Verhaltensweisen des Kin- des, als Teil des Systems Familie sind meistens über eine Verhaltensänderung im Fa- miliensystem beeinflussbar/veränderbar. Dabei zeigen wir auch den Kindern Verände- rungsmöglichkeiten auf, indem wir ihnen Rückmeldungen zu erwünschtem und uner- wünschtem Verhalten geben und die Eltern ermutigen, unterstützen und coachen, ihre führende Rolle als Mutter oder Vater immer wieder einzunehmen. Dieses Modul ist aufgrund des gesetzlichen Auftrages der Tagesflexiblen Gruppe ver- bindlich mit dem Regelangebot verknüpft und deshalb nicht im Rahmen des Hilfeplan- verfahrens nach § 36 SGB VIII zu- oder abwählbar. ✓ 3 Elternabende - Informations- und Lernforen ✓ 2 Elterntage - strukturierte gemeinsame Aktivität, beispielsweise mit erlebnis- pädagogischen Inhalten ✓ 2 Elternseminare – dialogische Trainingsmodule für/mit Eltern/Sorgebe...
Leistungsmodule. 1. Vertiefte Klärungs- und Beruhigungsphase – Dauer 6 Monate § 8 Qualität des Leistungsangebotes § 9 Qualifikation des Personals Gruppenpädagogischer Dienst: Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Leitung Verwaltung Sonstige Bereiche § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung § 11 Gewährleistung