Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen: Modul 1 Text Modul 2 Text Leistungsmodul Kinderbetreuung (sofern dies keine ergänzende Leistung ist) Das Modul umfasst die Betreuung der Kinder während der schul-, ausbildungs- oder arbeitstäglichen Abwesenheit der Mutter/des Vaters, wenn diese nicht über sonstige Angebote der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen. Dabei sind mögliche Synergieeffekte zu berücksichtigen. Es beinhaltet: Text § 8 Qualität des Leistungsangebotes Das vorliegende Leistungsangebot umfasst folgende Qualitätsstandards: Text § 9 Qualifikation des Personals Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich Pädagogischer Dienst bzw. betreuende Fachkräfte: Pädagogische und heilpädagogische Fachkräfte Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Pädagogische, heilpädagogische, psychologische und psychotherapeutische Fachkräfte Sonstige Fachkräfte Leitung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädagogische und therapeutische Fachkräfte Verwaltung: Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal Sonstige Bereiche: Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung Der öffentliche Xxxxxx arbeitet mit dem freien Xxxxxx der Jugendhilfe zum Wohl der in diesem Leistungsangebot betreuten Menschen partnerschaftlich zusammen. Er beachtet die Selbstständigkeit des Leistungserbringers in der Zielsetzung, bei der Durchführung der hier vereinbarten Aufgaben und in der Gestaltung seiner Organisationsstruktur. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlich zuständigen Xxxxxx abgeschlossen. § 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen:
Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes
1. qualifizierte Eltern- und Familienarbeit, als ein mit der Regelleistung verbindlich verknüpftes Modul
Leistungsmodule. Es wurden keine Leistungsmodule vereinbart
(1) Personelle Ausstattung
Leistungsmodule. Nachfolgend werden Dienstleistungsmodule und/oder Marketingprodukte als Übersicht vorgestellt. Diese sind bieterseitig konzeptionell und in der Ausführung in der Vertragsphase zu realisieren. Dafür sind mit der Angebotsstellung - als übliche Vorgehensweise des Bieterunternehmens - die Aufgaben- wahrnehmungen für das Projekt ´Radwegenetz Inn-Salzach` zu spezifizieren. Es ist jetzt keine Planung und ausformulierte Konzeption zu liefern, sondern zu beschreiben, wie man die Leistung erbringen wird. Dies ist als Dienstleistungskonzept textlich vorzustellen und in Anlage 3 zusammenzufassen. Für die konkrete Umsetzung der Dienstleistungskonzeption hinsichtlich der Einzelmodule / Produkte sind Arbeitsmuster mit dem Angebot vorzulegen. Diese können aus realisierten Referenzprojekten stam- men oder als spezifiziertes Muster (CI) für den Zweck der Ausschreibungsentscheidung (Zuschlagskrite- rium Arbeitsmuster) erstellt werden. Die hier ausgeschriebene Aufgabenstellung wird in drei Titel strukturiert. Die eingeforderte agile Pro- jektmethodik integriert jeweils Dienstleistungsmodule mit Produktbereichen bis ggf. hin zur Umsetzung.
Leistungsmodule. Die Leistungsmodule nach § 2 Abs. 5 beinhalten folgende Leistungen:
1. Modul 1: Qualifizierte Eltern- und Familienarbeit Leistungen:
Leistungsmodule. Es werden keine Leistungsmodule angeboten Der Xxxxxx hat ein Qualitätsentwicklungsverfahren für alle Einrichtungsbereiche festgelegt. Dies umfasst auch interne Vereinbarungen zum Kinderschutz, Umgang mit Gewalt, Umgang mit Sucht, die in einem Handbuch beschrieben sind. Schlüsselprozesse sind benannt und gesondert beschrieben. Darüber hinaus besteht eine gesonderte Vereinbarung mit dem Sozial- und Jugendamt Freiburg zum Thema Kinderschutz. Die Prozessqualität ist anhand verschiedener Arbeitshilfen systematisiert. Darüber hinaus lassen sich folgende strukturelle Qualitätsmerkmale beschreiben: • Förderndes Milieu • Lebensweltbezug • Kooperation und Unterstützung der Eltern, der Herkunftsfamilie • Beteiligung aller am Hilfegeschehen • Flexibilität in der Unterrichtsgestaltung, Methodenvielfalt • Intensive und individuelle Hilfen und Unterstützungen • Integration von schulischer Förderung mit den Angeboten der Tagesgruppen • Rückgebundenheit zu den Projekten, Gruppenangeboten und Strukturelementen der Tagesgruppen • Geplantes pädagogisches Setting und Lernvereinbarungen • Zielorientierte schulische Förderung und erziehender Unterricht • differenzierte Unterrichtsgestaltung in Kleingruppen Das vorgehaltene pädagogische und therapeutische Personal entspricht den Anforderungen des § 21 LKJHG „Betreuungskräfte“. Die Qualifikation umfasst im Bereich ▪ Lehrerinnen und Lehrer ▪ Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte ▪ Pädagogische und therapeutische Fachkräfte ▪ Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und sonstiges Personal ▪ Fachkräfte und sonstiges Personal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprofilen und sonstige Kräfte. Die Schule erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebot unter den in diesem Vertrag beschriebenen Voraussetzungen. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebots, sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Xxxxxx, Stadt Freiburg, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, abgeschlossen. Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebote zur Erbringung der Leistungen nach § 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet sowie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.
Leistungsmodule. Folgende Leistungsmodule sind Bestandteil dieses Leistungsangebotes
1. Klärungsphase Klärungsphase beim Einstieg in die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Aus- länderinnen und Ausländer
(1) Personelle Ausstattung für 1 Gruppe mit insgesamt 10 Plätzen
1. Grundbetreuung und der Zusammenarbeit und Kontakte, einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung 4,60 VK
2. Ergänzenden Betreuung / Ergänzende Leistungen 0,40 VK
3. Fachdienstleistungen 0,36 VK
4. Regieleistungen ▪ Leitung 0,33 VK ▪ Verwaltung 0,25 VK ▪ Hauswirtschaft 1,43 VK
(2) Sächliche Ausstattung § 4 Betriebsnotwendige Anlagen
Leistungsmodule. 1. Vertiefte Klärungs- und Beruhigungsphase – Dauer 6 Monate § 8 Qualität des Leistungsangebotes § 9 Qualifikation des Personals Gruppenpädagogischer Dienst: Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Leitung Verwaltung Sonstige Bereiche § 10 Voraussetzungen der Leistungserbringung § 11 Gewährleistung