Hilfeleistung in Bezug auf das versicherte Gebäude und seinen Inhalt. Bei Eintritt eines von der Feuerversicherung gedeckten Schadensfalls organisiert AXA Assistance auf Aufforderung des Versicherten: ◼ die Bergung, Zwischenlagerung und Erhaltung der geschädigten Güter: - Anmietung eines Kleinlasters ohne Fahrer; - Beauftragung eines Umzugsunternehmens; - Zwischenlagerung in einem Möbellager; - Lagerung der Waren; - Verbringung verderblicher Lebensmittel in ein Kühlhaus. ◼ Bewachung der Räume und der geschädigten Güter, wobei AXA Assistance die Bewachungskosten für die ersten 48 Stunden übernimmt; ◼ vorläufiger Abschluss des Gebäudes; ◼ Suche nach Räumen und Geräten, um die Weiterführung des Unternehmensbetriebs zu gewährleisten; ◼ Reinigung der geschädigten Güter; ◼ Ausführung von dringenden Reparaturen (Klempnerarbeiten, Heizung, Strom, Glaserarbeiten usw.) durch das von AXA Assistance zugelassene Netz an Reparaturunternehmen, wobei AXA Assistance für die Fahrtkosten der Reparaturtechniker aufkommt und der Versicherungsnehmer die Kosten für die Reparatur selbst trägt. Um es dem Versicherten zu erlauben, sich umgehend der aus dem Schadensfall resultierenden Situation zu widmen, kann AXA Assistance ihm auf seine Aufforderung hin einen Vorschuss in Höhe von maximal 0.000€ gewähren. Dieser Vorschuss muss innerhalb von 3 (drei) Monaten ab dem Tag, an dem er gewährt wurde, an AXA Assistance zurückgezahlt werden. Falls der Versicherte das versicherte Gebäude nicht mehr betreten kann, weil seine Schlüssel verloren gingen, gestohlen oder im Gebäude vergessen wurden, übernimmt AXA Assistance die Fahrt- und Arbeitskosten eines Schlossers bis in Höhe von 60€.
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