Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben Musterklauseln

Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben. Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR", und Währungsangaben in tausend Euro wurden mit „TEUR" vor dem Betrag kenntlich gemacht und abgekürzt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmännisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Umständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamt- summen.
Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben. Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzdaten entstammen überwiegend den geprüften Jahresab- schlüssen der Emittentin zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 sowie dem ungeprüften Zwischenabschluss der Emittentin für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2020, die jeweils im Einklang mit den Vorschriften des HGB erstellt wurden, sowie dem Rechnungswesen der Gesellschaft. Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR", und Währungsangaben in Tausend Euro wurden mit „TEUR" vor dem Betrag kenntlich gemacht und abge- kürzt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmän- nisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Um- ständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen.
Hinweis zu Finanz- und Zahlenangaben. Die in diesem Prospekt enthaltenen Finanzdaten entstammen überwiegend den geprüften Jahresab- schlüssen der Emittentin zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019, die jeweils im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches („HGB“) erstellt wurden. Dieser Prospekt enthält Währungsangaben in Euro. Währungsangaben in Euro wurden mit „EUR", und Währungsangaben in tausend Euro wurden mit „TEUR" vor dem Betrag kenntlich gemacht und abge- kürzt. Einzelne Zahlenangaben (darunter auch Prozentangaben) in diesem Prospekt wurden kaufmän- nisch gerundet. In Tabellen addieren sich solche kaufmännisch gerundeten Zahlenangaben unter Um- ständen nicht genau zu den in der Tabelle gegebenenfalls gleichfalls enthaltenen Gesamtsummen. Die Deutsche Bildung AG hat ein Interesse am Erfolg der Emission der Schuldverschreibungen, da die Deutsche Bildung AG die mit der Emission eingeworbenen Mittel für die Emittentin in Fördervereinba- rungen investieren kann und so die ihr für diese Tätigkeit im Managementvertrag zugesagte Vergütung verdienen kann. Die Höhe der Vergütung der Deutsche Bildung AG wird unmittelbar und mittelbar durch die Höhe der Fremd- und Eigenkapitalmittel, die die Emittentin in Fördervereinbarungen investieren kann, beeinflusst. Die Deutsche Bildung Holding GmbH & Co. KG und die weiteren Kommanditisten der Emittentin haben ein Eigeninteresse an der Durchführung der angebotsgegenständlichen Anleiheemis- sion wegen der Verbesserung der Liquiditätssituation der Emittentin bei einer ganzen oder teilweisen Durchführung des Angebots. Die Bankhaus Gebrüder Xxxxxx AG hat ein geschäftliches Interesse an der Durchführung des Angebo- tes, da sich ihre Vergütung für Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Angebot nach der Höhe des erzielten Emissionserlöses bemisst. Die vorgenannten Emissionsbegleiter haben daher ein ge- schäftliches Interesse an der Durchführung des Angebotes, da die Höhe ihrer Vergütung u. a. von der Höhe des erzielten Emissionserlöses abhängt. Weitere Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission bzw. dem Angebot beteiligt sind, sind nicht bekannt.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.