DIESER PROSPEKT Musterklauseln

DIESER PROSPEKT. Die allgemeinen die Gesellschaft betreffenden Informationen sind in diesem Prospekt enthalten. Die Anteile, aus denen sich die einzelnen von der Gesellschaft angebotenen Fonds zusammensetzen, sind in den Nachträgen zu diesem Prospekt beschrieben. Die Gesellschaft ist eine Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennter Haftung zwischen ihren Fonds, die am 11. September 2015 gegründet wurde. Die Gesellschaft hat die Struktur einer Umbrella-Investmentgesellschaft, insofern, als der Verwaltungsrat mit Genehmigung der Zentralbank zu gegebener Zeit verschiedene Fonds auflegen kann. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Fonds werden in einem separaten Prospektnachtrag beschrieben. In jedem dieser Prospektnachträge werden alle bestehenden Fonds aufgeführt. Für einen Fonds können mehrere Anteilsklassen ausgegeben werden. Die in den Prospektnachträgen enthaltenen Informationen sind selektiv und sollten in Verbindung mit diesem Prospekt gelesen werden. Die Auflegung neuer Anteilsklassen muss der Zentralbank mitgeteilt und von dieser vorab genehmigt werden. Bei der Einführung einer neuen Anteilsklasse erstellt die Gesellschaft Dokumente mit den relevanten Angaben zu jeder Anteilsklasse. Diese Dokumente werden vom Verwaltungsrat herausgegeben. Für jeden Fonds wird ein gesondertes Portfolio von Vermögenswerten unterhalten, die in Übereinstimmung mit dem Anlageziel des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft kann Anteilszeichnungen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ablehnen und nimmt keine Erstzeichnungen für Anteile entgegen, die den im Prospektnachtrag für den jeweiligen Fonds festgelegten Mindestbetrag für Erstzeichnungen unterschreiten, es sei denn, der Verwaltungsrat verzichtet auf den Mindestbetrag für Erstzeichnungen. Nach der Erstausgabe werden die Anteile zum Nettoinventarwert je Anteil, zuzüglich bzw. abzüglich der im relevanten Prospektnachtrag festgelegten Abgaben und Gebühren – einschließlich eines etwaigen Ausgabeaufschlags und Rücknahmeabschlags, wie im betreffenden Nachtrag festgelegt – ausgegeben und zurückgenommen. Der Nettoinventarwert der Anteile der einzelnen Anteilsklassen sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden gemäß den im Abschnitt „Ausgabe- und Rücknahmepreise/Berechnung des Nettoinventarwerts/Bewertung von Vermögenswerten“ in diesem Prospekt zusammengefassten Bestimmungen berechnet. Die Anteile jedes Fonds können an einer oder mehreren relevanten Börsen notiert sein und von einem Anteilsinhaber uneingeschränkt...
DIESER PROSPEKT. Die Verwaltungsratsmitglieder der Man Funds VI plc („die Gesellschaft“), deren Namen auf Seite viii aufgeführt sind, übernehmen die Verantwortung für die in diesem Dokument enthaltenen Angaben. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen, um dies sicherzustellen) sind die in diesem Dokument enthaltenen Angaben richtig und lassen keine Tatsachen aus, die die Aussage dieser Angaben wahrscheinlich verändern können. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen hierfür die Verantwortung. Dieser Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt werden, wobei die Übersetzungen nur dieselben Angaben wie dieser Prospekt enthalten dürfen. Im Fall von Abweichungen oder Mehrdeutigkeiten in Bezug auf die Bedeutung eines Wortes oder eines Satzteils in einer Übersetzung ist der englische Text maßgeblich, und alle Streitigkeiten bezüglich Begriffen dieses Prospekts unterliegen irischem Recht und sind entsprechend auszulegen. Die Gesellschaft bietet verschiedene Teilfonds an, von denen jeder eigene Anteilsklassen ausgibt, damit die Anleger eine Auswahl nach strategischen Gesichtspunkten treffen können. Dieser Prospekt enthält auch allgemeine Informationen zu der Gesellschaft als Ganzes. Weitere Informationen zu den Man GLG-Teilfonds (wie nachfolgend aufgeführt) der Gesellschaft sind in der Man GLG-Ergänzung zu finden, die Bestandteil dieses Prospekts ist und im Kontext von und in Verbindung mit diesem gelesen werden sollte. Man GLG European Equity Alternative Man GLG European Mid-Cap Equity Alternative Man GLG Innovation Equity Alternative Man GLG Credit Multi-Strategy Alternative Man GLG High Yield Opportunities Man GLG Event Driven Alternative Man GLG High Yield Opportunities DE Man GLG Asia Pacific (ex-Japan) Equity Alternative Man GLG RI Global Sustainable Growth Alternative Man GLG RI Sustainable Energy Transition Alternative Weitere Informationen zum GLG LLC-Teilfonds (wie nachfolgend aufgeführt) der Gesellschaft sind der GLG LLC-Ergänzung zu entnehmen, die Bestandteil dieses Prospekts ist und im Kontext von und in Verbindung mit diesem gelesen werden sollte. Man GLG Global Debt Total Return Man GLG Convertible Arbitrage Alternative Weitere Informationen zu den Man AHL-Teilfonds (wie nachfolgend aufgeführt) der Gesellschaft sind in der Man AHL-Ergänzung zu finden, die Bestandteil dieses Prospekts ist und im Kontext von und in Verbindung mit diesem gelesen werden sollte. Man AHL TargetRisk Man AHL Active Balan...

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  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Feststellung der Schadenhöhe Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können Versicherer und Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

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