Hinweis zum Datenschutz nach der EU-Datenschutzgrundverordnung Musterklauseln

Hinweis zum Datenschutz nach der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die Stadtwerke Achim AG (SWA) ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes. Die Kontaktdaten lauten: Stadtwerke Achim AG, Xxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, Tel. 00000 000 - 0, Fax: 00000 000 - 11, Email: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Die SWA verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ggf. weiterer datenschutzrechtlicher Anforderungen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogener Daten des Anlagenbetreibers durch die SWA ergibt sich aus Art. 6 DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - zur Vorbereitung und Erfüllung eines Vertrages, basierend auf einer Kundenanfrage - bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung für festgelegte Zwecke - zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen der SWA oder einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt - zum Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person - zur Wahrung berechtigter Interessen der SWA oder eines Dritten, sofern nicht die Schutzinteressen des Betroffenen überwiegen Die gesetzlich vorgeschriebene Information für Betroffene über die Erhebung personenbezogener Daten nach Artt. 13 und 14 DSGVO stellen die SWA jeweils aktuell auf ihrer Homepage unter: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx bereit. Die Verwendung personenbezogenen Daten des Anlagenbetreibers erfolgt zweckgebunden zur Durchführung des geschlossenen Vertrages. Dies umfasst auch die Übermittlung von Lastdaten im Rahmen des Energiedatenmanagements sowie die Datenweitergabe an von uns basierend auf den Anforderungen nach Art. 28 DSGVO eingesetzten Dienstleistern zur Zählerablesung, der Erstellung und dem Versand der Jahresabrechnungen sowie von Kundeninformationen etc. Die SWA behält sich vor, die Adressdaten des Anlagenbetreibers ggf. zur Bonitätsprüfung vor Abschluss des Vertrages sowie zur Identifizierung und Ermittlung des Wohnortes im Falle des Zahlungsverzuges zu verwenden. Im Falle des Zahlungsverzuges erfolgt nach Abschluss des Mahnverfahrens zur Durchführung des Inkasso-Verfahrens die Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten an die von der SWA beauftragte Anwaltskanzlei (Xxxxxx, Xxxxxxx & Partner, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxxx, Tel. 00000 0000 - 0) oder das beauftragte Inkassobüro (Creditreform Bremen Sedding KG, Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, Tel. 0000 00000 - 0) Diese und weitergehende ausführlichere Informationen zu...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.