Hinweise Dritter. Die Ersteller oder dritte Lizenzgeber bestimmter öffentlicher Normen und öffentlich verfügbarer Codes („Material Dritter“) fordern, dass bestimmte Hinweise an die Endbenutzer der On-premise Software (z. B. Hinweise bezüglich AVC-Import- und Export-Funktion) und On-demand Services weitergeleitet werden. Diese Hinweise Dritter sind unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx (oder einer Nachfolge-Website) zu finden. Die Einbeziehung dieser Hinweise Dritter beschränkt Adobes Pflichten gegenüber dem Kunden bezüglich Material Dritter, das in die On-premise Software und On-demand Services integriert worden ist, nicht.
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Hinweise Dritter. Die Ersteller oder dritte Lizenzgeber bestimmter öffentlicher Normen und öffentlich verfügbarer Codes („Material Dritter“) fordern, dass bestimmte Hinweise an die Endbenutzer der On-premise Software (z. B. Hinweise bezüglich AVC-Import- und Export-Funktion) und On-demand Services weitergeleitet werden. Diese Hinweise Dritter sind unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx (oder einer Nachfolge-Website) zu finden. Die Einbeziehung dieser Hinweise Dritter beschränkt Adobes Pflichten gegenüber dem Kunden bezüglich Material Dritter, das in die On-premise Software und On-demand Services integriert worden ist, nicht.
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