Common use of Hinweise Dritter Clause in Contracts

Hinweise Dritter. Die Ersteller oder dritte Lizenzgeber bestimmter öffentlicher Normen und öffentlich verfügbarer Codes („Material Dritter“) fordern, dass bestimmte Hinweise an die Endbenutzer der On-premise Software (z. B. Hinweise bezüglich AVC-Import- und Export-Funktion) und On-demand Services weitergeleitet werden. Diese Hinweise Dritter sind unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx (oder einer Nachfolge-Website) zu finden. Die Einbeziehung dieser Hinweise Dritter beschränkt Adobes Pflichten gegenüber dem Kunden bezüglich Material Dritter, das in die On-premise Software und On-demand Services integriert worden ist, nicht.

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Hinweise Dritter. Die Ersteller oder dritte Lizenzgeber bestimmter öffentlicher Normen und öffentlich verfügbarer Codes („Material Dritter“) fordern, dass bestimmte Hinweise an die Endbenutzer der On-premise Software (z. B. Hinweise bezüglich AVC-Import- und Export-Funktion) und On-demand Services weitergeleitet werden. Diese Hinweise Dritter sind unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx (oder einer Nachfolge-Website) zu finden. Die Einbeziehung dieser Hinweise Dritter beschränkt Adobes Pflichten gegenüber dem Kunden bezüglich Material Dritter, das in die On-premise Software und On-demand Services integriert worden ist, nicht.

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