Hinweise zu Rollladenabdeckungen Musterklauseln

Hinweise zu Rollladenabdeckungen. Es wird darauf hinwiesen, dass die Rollladen-Lamellen, Typ PVC-SOLAR so- wie der Typ PVC-TRANSPARENT im trockenen Zustand niemals der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden dürfen. Dies führt zu Verformungen der Lamellen. Einen eingeschränkten Unfallschutz stellt die Rollladenabdeckung nur dann dar, wenn sie stirnseitig und seitlich mit einem an der Beckenwand befes- tigtem Handlauf oder Auflagekanten unterstützt wird (Skimmerbecken). Für Schwimmbecken mit Überlaufrinne besteht kein Unfallschutz. Minderjäh- rige, insbesondere Kleinkinder, müssen immer beaufsichtigt werden. Freibad: Bei starkem Wind ist die Abdeckung zu öffnen oder entsprechend zu sichern. Kondenswasser in den Profilkammern bildet sich durch die im Inneren be- findliche feuchte Luft. Durch Temperaturdifferenzen schlägt sich die Feuch- tigkeit als Tropfen nieder. Dies stellt keinen Mangel dar. Rolltore/Wetterschürzen bedürfen einer laufenden Wartung, d.h. Rolltor- Verkleidungen aus Edelstahl sowie Edelstahlleisten von Wetterschürzen müssen regelmäßig gesäubert werden, da sie durch Chlordämpfe stark kor- rosionsanfällig sind. Die Gewährleistungsfristen betragen: Polycarbonat Profile 60 Monate Elektroteile 24 Monate PVC Profile 36 Monate Holzbauteile 24 Monate Mechanische Teile 24 Monate Für Schäden durch nicht bestimmungs- und unsachgemäße Behandlung besteht kein Gewährleistungsanspruch. Rollläden in PVC Solar oder PVC transparent neigen dazu, im Laufe der Zeit „milchig“ zu werden. Dies stellt keinen Mangel dar. Bei Oberfluranlagen ist zu beachten, dass außen liegende Teile (Welle, etc.) periodisch (mind. ¼-jährlich) mit klarem Wasser und einem geeigne- ten Reinigungsmittel gesäubert und Rückstände (von z.B. Chlor oder Salz) entfernt werden müssen.

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  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.