Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung. Die Hochschulen nutzen eigenverantwortlich die erweiterte Handlungsfähigkeit bei den Berufungen, um noch gezielter das beste wissenschaftliche und künstlerische Personal für Bayern zu gewinnen und dieses zu halten. Der Freistaat Bayern strebt an, die Hochschulen dabei weiterhin mit dem Spitzenprofessurenprogramm der HTA zu unterstützen. Um die Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen auch insgesamt zu sichern und zu stärken, müssen die Hochschulen weiterhin als attraktive Arbeitgeber wahrge- nommen werden. Grundvoraussetzung dafür sind verlässliche Beschäftigungsverhält- nisse, eine klare und transparente Personalentwicklung und leistungsfähige Strukturen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. Dabei ist es wichtig, attraktive und insbesondere verlässliche Karrierewege, u. a. im Bereich von Tenure-Track- und Nachwuchsprofessuren zu schaffen, die auch zur wissenschaft- lichen und künstlerischen Unabhängigkeit befähigen. Konzepte für eine ganzheitliche Personalentwicklung tragen hierzu ebenso bei wie z. B. die Schaffung von Karrierezen- tren, um durch die Bereitstellung von Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten die Karriereentwicklung mit Blick auf Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wis- senschaft bestmöglich zu fördern. Die Hochschulen achten darauf, dass bei der Beschäftigung ihres wissenschaft- lichen und künstlerischen Personals die – ggfs. fortzuentwickelnden – Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angewendet werden. Beim wissen- schafts- und kunststützenden Personal streben die Hochschulen an, den Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren, und achten ver- stärkt darauf, Stellen ohne konkreten Projektbezug unbefristet zu besetzen (vgl. Indika- tor 4). Im Bereich der Begabtenförderung beteiligen sich die Hochschulen weiterhin an den strukturellen und individuellen Programmen des Elitenetzwerks Bayern. Ziel Indikator / Maßnahme Mindestanforderung /-standard / Nachweis 4.Attraktivität als Arbeitgeber • Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse beim wissenschafts- und kunststützen- den Personal • Laufzeit und Beschäftigungs- umfang bei der Erstbefristung von Arbeitsverträgen bei Beschäfti- gungsverhältnissen nach dem WissZeitVG • Verhältnis Qualifikations- befristungen (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) zu Drittmittelbefristungen (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG) Berichterstattung (jährlich) über hochschulindividuelle Leistungs- bereiche Obligate Berichtspunkte: Ausführungen zu den Indikatoren und deren zahlenmäßiger Entwick- lung
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Samples: www.hswt.de, www.fau.de, www.stmwk.bayern.de
Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung. Die Hochschulen nutzen eigenverantwortlich die erweiterte Handlungsfähigkeit bei LMU profitiert außerordentlich von ihrem wissenschaftlichen und wissenschaftsstützen- den BerufungenPersonal, um noch gezielter das beste wissenschaftliche wesentlich zu ihrem Erfolg und künstlerische Personal für Bayern ihrer Reputation beiträgt. Die LMU ist daher bestrebt, allen Mitarbeitenden attraktive Arbeitsbedingungen bereitzustellen und sie bestmöglich zu gewinnen qualifizieren. Die Universität ist davon überzeugt, dass exzellente Leistun- gen in der Erfüllung ihrer Kernaufgaben einer zielgerichteten Förderung und dieses zu halten. Der Freistaat Bayern strebt anPersonalent- wicklung bedürfen, die Hochschulen dabei weiterhin mit dem Spitzenprofessurenprogramm der HTA zu unterstützensie im Rahmen ihrer Gesamtstrategie systematisch auf- und ausge- baut hat und als hochschulindividuelle handlungsfeldübergreifende Zielsetzung Nieder- schlag findet (vgl. III.1.1). Um als Arbeitgeberin international und im Wettbewerb um die Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen auch insgesamt besten Köpfe weiter zu sichern be- stehen, nutzt die LMU flexible Instrumente zur Rekrutierung von hochkarätigen Wissen- schaftlerinnen und zu stärkenWissenschaftlern und hält maßgeschneiderte Angebote zur Personal- und Karriereentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ihrer Mitarbeitenden vor (LMU Academic Career Program für wissenschaftliches Personal, müssen die Hochschulen weiterhin als attraktive Arbeitgeber wahrge- nommen werdenWeiterbildungsprogramm für wissenschaftsstützendes Personal). Grundvoraussetzung dafür sind verlässliche Beschäftigungsverhält- nisse, eine klare und transparente Personalentwicklung und leistungsfähige Strukturen Die Maßnahmen des LMU Academic Career Pro- gram zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (z.B. Nachwuchsförderungs- fonds, Postdoc Support Fund) zielen auf eine frühe wissenschaftliche Unabhängigkeit und künstlerischen Nachwuchsesdie Ausbildung kompetitiver Forschungsprofile ab. Dabei ist es wichtig, attraktive Gleichzeitig unterstützt die LMU ihre Wis- senschaftlerinnen und insbesondere verlässliche Karrierewege, u. a. im Bereich von Tenure-Track- und Nachwuchsprofessuren zu schaffen, die Wissenschaften auch zur wissenschaft- lichen und künstlerischen Unabhängigkeit befähigen. Konzepte für eine ganzheitliche Personalentwicklung tragen hierzu ebenso bei wie z. B. die Schaffung von Karrierezen- tren, um durch die Bereitstellung von Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten die Karriereentwicklung mit Blick auf Karrierewege innerhalb und Karrieren außerhalb der Wis- senschaft bestmöglich zu fördernWissen- schaft. Die Hochschulen achten daraufLMU nimmt sich der Herausforderungen, dass bei die befristete Arbeitsverhältnisse mit sich brin- gen, an und stellt die Qualitätssicherung der Beschäftigung ihres wissenschaft- lichen Arbeitsbedingungen an der Universität vor dem Hintergrund der finanziellen und künstlerischen Personals gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Möglichkei- ten des Arbeitsmarktes für wissenschaftliches und wissenschaftsstützendes Personal kon- tinuierlich sicher, auch mit Blick auf die ggf. anstehende Neufassung des WissZeitVG und – ggfs. fortzuentwickelnden auf dessen Basis – die Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen Be- fristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angewendet werdenWissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wis- senschaftlichen Nachwuchs. Beim wissen- schafts- Der Anteil sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhält- nisse am wissenschafts- und kunststützenden Personal streben die Hochschulen ansowie der Anteil von nach dem WissZeitVG erstbefristeten Beschäftigungsverhältnissen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr und einem Beschäftigungsumfang von weniger als 50% beträgt zum 01.12.2022 je- weils weniger als 6%. Qualifikations- und Drittmittelbefristungen stehen in einem ausgewo- genen Verhältnis von rund drei zu einem Viertel. Ziele lt. RV Nr. 4 (siehe RV, den Anteil S.17) Betroffenes hochschul- individuelles Ziel III.1.1, III.1.2, III.1.3 Konkretisierung der Mindestanforderungen • Berichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbe- reiche (vgl. auch III.1.1) nach Jahren unter Berücksichti- gung von: • Entwicklung des Anteils der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren, und achten ver- stärkt darauf, Stellen ohne konkreten Projektbezug unbefristet zu besetzen (vgl. Indika- tor 4). Im Bereich der Begabtenförderung beteiligen sich die Hochschulen weiterhin an den strukturellen und individuellen Programmen des Elitenetzwerks Bayern. Ziel Indikator / Maßnahme Mindestanforderung /-standard / Nachweis 4.Attraktivität als Arbeitgeber • Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse Be- schäftigungsverhältnisse beim wissenschafts- und kunststützen- den kunst- stützenden Personal • Entwicklung von Laufzeit und Beschäftigungs- umfang Beschäftigungsumfang bei der Erstbefristung von Arbeitsverträgen bei Beschäfti- gungsverhältnissen nach dem WissZeitVG • Verhältnis Qualifikations- befristungen Entwicklung des Verhältnisses von Qualifikationsbefristun- gen (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) zu Drittmittelbefristungen (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG) Berichterstattung (jährlich) über hochschulindividuelle Leistungs- bereiche Obligate Berichtspunkte: Ausführungen zu den Indikatoren und deren zahlenmäßiger Entwick- lung)
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