In-Kraft-Treten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind. (2) Dieses Abkommen bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbe- stimmte Zeit verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. (3) Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens getätigt wor- den sind, gelten die Bestimmungen der Artikel 1 bis 11 dieses Abkommens noch für einen weiteren Zeit- raum von fünfzehn Jahren vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens an. GESCHEHEN zu Minsk, am 16. Mai 2001, in zwei Urschriften, in deutscher, belarussischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Ausle- gung geht der englische Text vor.
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Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement
In-Kraft-Treten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die der Austausch der Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sindstattgefunden hat.
(2) Dieses Das Abkommen bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbe- stimmte Zeit für einen unbestimmten Zeitraum verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden.
(3) Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens Außer-Kraft-Tretens dieses Abkommens getätigt wor- den worden sind, gelten bleiben die Bestimmungen der Artikel 1 bis 11 dieses Abkommens noch für einen weiteren Zeit- raum Zeitraum von fünfzehn fünf Jahren vom ab dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Außer-Kraft-Tretens dieses Abkommens an. GESCHEHEN zu Minsk, am 16. Mai 2001, in zwei Urschriften, in deutscher, belarussischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Ausle- gung geht der englische Text vorKraft.
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Samples: Investment Protection Agreement
In-Kraft-Treten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
(2) Dieses Abkommen bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbe- stimmte unbestimmte Zeit verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden.
(3) Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens getätigt wor- den worden sind, gelten die Bestimmungen der Artikel 1 bis 11 dieses Abkommens noch für einen weiteren Zeit- raum Zeitraum von fünfzehn Jahren vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens an. GESCHEHEN zu Minsk, am 16. Mai 2001, in zwei Urschriften, in deutscher, belarussischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Falle unterschiedlicher Ausle- gung Auslegung geht der englische Text vor.
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Samples: Abkommen Über Die Förderung Und Den Schutz Von Investitionen