Common use of IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG? Clause in Contracts

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, ⮚ Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, ⮚ Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt • Tod Ihres Onkels, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichten. • Nichtbeförderung am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise keine Impfpflicht gegen Covid 19 galt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmen, die zum Reisen notwendig ist, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen können, weil eine medizinische Kontraindikation für die Impfung vorliegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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Samples: www.hpa-laforet.com, www.campinglesbastets.com, www.campingdelaplage.com

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, ⮚ Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, ⮚ Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt • Tod Ihres Onkels, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichten. • Nichtbeförderung am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise keine Impfpflicht gegen Covid 19 galt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmen, die zum Reisen notwendig ist, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen können, weil eine medizinische Kontraindikation für die Impfung vorliegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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Samples: www.camping-florac.com, sb8a6fcf39df89ab2.jimcontent.com, www.provence-camping.com

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt kommt. Tod Ihres OnkelsSie müssen einen offiziellen Nachweis einer Behörde erbringen, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichtenin dem Sie als „Kontaktperson“ erklärt werden. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich. • Nichtbeförderung infolge einer Temperaturmessungoder eines positiven PCR-Tests und / oder Antigen-Tests bei Ihrer Ankunft am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. Startflughafen (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten vollständige Berufsaufgabe o. ä. mit sich zieht führen, und vorausgesetzt, dass zu Beginn des Aufenthalts, oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn falls beim Abschluss dieses Vertrags, im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise Bestimmungsland keine Impfpflicht gegen Covid 19 galtvorgeschrieben war und wenn Sie zum Zeitpunkt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich zu dem dort eine Impfung vorgeschrieben ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmenkeine Zeit mehr haben, die zum Reisen notwendig Impfung vor der Reise durchzuführen. ✓ Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reise gewählte Ziel erforderlich ist. ✓ Verschiebung des Impftermins gegen Epidemien oder Pandemie, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen könnenvon den Gesundheitsbehörden auferlegt wurden, weil eine medizinische Kontraindikation für vorausgesetzt, dass: o die Impfung vorliegt. Es liegt Impftermine im Voraus vom Versicherten vor Reiseantritt geplant waren o die Verschiebung des Impftermins durch die Gesundheitsbehörden in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen Aufenthalt des Versicherten fällt • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 48 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen LebenspartnerschaftLebenspartnerschaft , vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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Samples: www.camping-sorguette.com, mediapub.camping-and-co.com, www.camping-des-mures.com

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt kommt. Tod Ihres OnkelsSie müssen einen offiziellen Nachweis einer Behörde erbringen, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichtenin dem Sie als „Kontaktperson“ erklärt werden. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich. • Nichtbeförderung infolge einer Temperaturmessungoder eines positiven PCR-Tests und / oder Antigen-Tests bei Ihrer Ankunft am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. Startflughafen (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn falls beim Abschluss dieses Vertrags, im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise Bestimmungsland keine Impfpflicht gegen Covid 19 galtvorgeschrieben war und wenn Sie zum Zeitpunkt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich zu dem dort eine Impfung vorgeschrieben ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmenkeine Zeit mehr haben, die zum Reisen notwendig Impfung vor der Reise durchzuführen. ✓ Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reise gewählte Ziel erforderlich ist. ✓ Verschiebung des Impftermins gegen Epidemien oder Pandemie, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen könnenvon den Gesundheitsbehörden auferlegt wurden, weil eine medizinische Kontraindikation für vorausgesetzt, dass: o die Impfung vorliegt. Es liegt Impftermine im Voraus vom Versicherten vor Reiseantritt geplant waren o die Verschiebung des Impftermins durch die Gesundheitsbehörden in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen Aufenthalt des Versicherten fällt • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war war. • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 48 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen LebenspartnerschaftLebenspartnerschaft , vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, ⮚ Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, ⮚ Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt kommt. Tod Ihres OnkelsIm Falle eines positiven Ergebnisses eines Covid 19-PCR- oder Antigen-Tests innerhalb von 72 Stunden vor Ihrer Abreise, Ihrer Tantenur wenn dieser Test: ✓ von den Gesundheitsbehörden des Ziellandes, Ihrer Neffen und Nichtenum die Einreise zu ermöglichen, ✓ vom Transportunternehmen oder Ihrem Reiseveranstalter, der einen Test vorschreibt, um die Teilnahme an der Reise zu ermöglichen, angeordnet wurde. • Nichtbeförderung am Flughafen, Bahnhof, Bahnhof oder Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise keine Impfpflicht gegen Covid 19 galt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmen, die zum Reisen notwendig ist, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen können, weil eine medizinische Kontraindikation für die Impfung vorliegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 48 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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Samples: www.lesranchisses.fr

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, ⮚ Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, ⮚ Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt • Tod Ihres Onkels, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichten. • Nichtbeförderung am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der 4 / 24 Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise keine Impfpflicht gegen Covid 19 galt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmen, die zum Reisen notwendig ist, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen können, weil eine medizinische Kontraindikation für die Impfung vorliegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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Samples: campingbellehutte.com

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, ⮚ Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, ⮚ Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt • Tod Ihres Onkels, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichten. • Nichtbeförderung am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise keine Impfpflicht gegen Covid 19 galt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmen, die zum Reisen notwendig ist, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen können, weil eine medizinische Kontraindikation für die Impfung vorliegt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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Samples: www.campinglefouduroi.fr

IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise gemeldet wurde), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, vonvon : Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt kommt. Pandemie wie Covid-19“ erklärt werden. Tod Ihres OnkelsSie müssen einen offiziellen Nachweis einer Behörde erbringen, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichtenin dem Sie als „Kontaktperson“ erklärt werden. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich. • Nichtbeförderung infolge einer Temperaturmessungoder eines positiven PCR-Tests und / oder Antigen-Tests bei Ihrer Ankunft am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. Startflughafen (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten mit sich zieht oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. • Unmöglichkeit der Impfung gegen eine Epidemie oder Pandemie, wie z.B. Covid 19 wenn falls beim Abschluss dieses Vertrags, im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise Bestimmungsland keine Impfpflicht gegen Covid 19 galtvorgeschrieben war und wenn Sie zum Zeitpunkt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich zu dem dort eine Impfung vorgeschrieben ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmenkeine Zeit mehr haben, die zum Reisen notwendig Impfung vor der Reise durchzuführen. ✓ Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reise gewählte Ziel erforderlich ist. ✓ Verschiebung des Impftermins gegen Epidemien oder Pandemie, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen könnenvon den Gesundheitsbehörden auferlegt wurden, weil eine medizinische Kontraindikation für vorausgesetzt, dass: o die Impfung vorliegt. Impftermine im Voraus vom Versicherten vor Reiseantritt geplant waren o die Verschiebung des Impftermins durch die Gesundheitsbehörden in den Aufenthalt des Versicherten fällt Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war war. • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 48 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen LebenspartnerschaftLebenspartnerschaft , vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. Gritchen Affinity - SAS au capital de 10.260 euros immatriculée au RCS de Bourges sous le n° 529 150 542 dont le siège social est sis au 00, xxx Xxxxxxx 0 Durand - CS70139 - 18021 Bourges Cedex - N° TVA : FR78529150542 Société de Courtage d'Assurances sans obligation d'exclusiv ité (liste des compagnies d’assurances partenaires disponible sur simple demande) soumise au contrôle de l'ACPR, Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution, 4 place de 5 / 23 • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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IN WELCHEN FÄLLEN WERDEN WIR TÄTIG?. Der Versicherungsschutz sieht vor, dass demjenigen, der die Reservierung getätigt hat, die tatsächlich von ihm gezahlten Beträge erstattet werden, die der Dienstleister gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erstattet, bis zu den in der „Tariflichen Leistungszusage“ angegebenen Beträgen, wenn die Person, die die Reservierung getätigt hat, gezwungen ist, ihren Aufenthalt aus einem der unten aufgeführten Gründe, unter Ausschluss aller anderen Gründe, zu stornieren, die eine Teilnahme am gebuchten Aufenthalt unmöglich machen: • Schwere Krankheit (einschließlich schwerer Krankheit infolge einer Epidemie oder Pandemie), schwerer Unfall mit Verletzungen oder Tod, einschließlich der Folgen, Nachwirkungen, Komplikationen oder Verschlimmerung einer Krankheit oder eines Unfalls, die vor der Buchung Ihrer Reise festgestellt wurde, von: ⮚ Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren Eltern oder Nachkommen (beliebigen Grades), Ihres Vormunds oder einer Person, die normalerweise in Ihrem Haushalt lebt, Ihren Geschwistern, einschließlich der Kinder des Ehepartners oder des Lebenspartners eines Ihrer direkten Vorfahren, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses benannten Vertreter im Beruf, der Person, die bei Abschluss dieses Vertrages benannt wurde und während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder im Urlaub zu betreuen oder zu begleiten, oder die in Ihrem Haushalt lebende behinderte Person, sofern es zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder zum Tod kommt kommt. Tod Ihres OnkelsSie müssen einen offiziellen Nachweis einer Behörde erbringen, Ihrer Tante, Ihrer Neffen und Nichtenin dem Sie als „Kontaktperson“ erklärt werden. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich. • Nichtbeförderung infolge einer Temperaturmessungoder eines positiven PCR-Tests und / oder Antigen-Tests bei Ihrer Ankunft am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Hafen des Abreiseortes aufgrund einer Temperaturmessung, die von den Gesundheitsbehörden des Abreiselandes oder des Transportunternehmens, mit dem Sie reisen, angeordnet wurde. Startflughafen (Sie müssen uns, auf jeden Fall, einen Beleg / Nachweis der Transportunternehmens, das Ihnen den Zutritt zum Flugzeug verweigert hat, oder der Gesundheitsbehörde(n) aus dem Abgangsland zukommen lassen. Ohne diesen Nachweis ist keine Entschädigung möglich). • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 28. Woche: ✓ Und die eine sofortige Aufgabe von Beruf oder anderen Tätigkeiten vollständige Berufsaufgabe o. ä. mit sich zieht führen, und vorausgesetzt, dass zu Beginn des Aufenthalts, oder, ✓ wenn die Reise mit dem Schwangerschaftszustand nicht vereinbar ist, vorausgesetzt, dass Sie vor der Anmeldung nicht über Ihren Zustand informiert sind. ✓ wenn falls beim Abschluss dieses Vertrags, im Zielland zum Zeitpunkt des vorliegenden Vertragsabschlusses für die Einreise Bestimmungsland keine Impfpflicht gegen Covid 19 galtvorgeschrieben war und wenn Sie zum Zeitpunkt, aber zum Zeitpunkt Ihrer Abreise jedoch schon: ✓ und es Ihnen nicht mehr möglich zu dem dort eine Impfung vorgeschrieben ist, diese Impfung rechtzeitig vorzunehmenkeine Zeit mehr haben, die zum Reisen notwendig Impfung vor der Reise durchzuführen. ✓ Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reise gewählte Ziel erforderlich ist. ✓ Verschiebung des Impftermins gegen Epidemien oder Pandemie, ✓ oder dass Sie die Impfung nicht wahrnehmen könnenvon den Gesundheitsbehörden auferlegt wurden, weil eine medizinische Kontraindikation für vorausgesetzt, dass: o die Impfung vorliegt. Es liegt Impftermine im Voraus vom Versicherten vor Reiseantritt geplant waren o die Verschiebung des Impftermins durch die Gesundheitsbehörden in Ihrer Verantwortung, den Sachverhalt festzustellen, der Sie zum Bezug unserer Leistungen berechtigt, und wir behalten uns ebenfalls das Recht vor, Ihren Antrag auf Anraten unserer Ärzte abzulehnen, wenn die vorgelegten Informationen nicht den tatsächlichen Sachverhalt belegen Aufenthalt des Versicherten fällt • Kontraindikation und unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung oder die medizinische Unmöglichkeit, sich einer vorbeugenden Behandlung zu unterziehen, die für das für Ihre Reiseziel erforderlich ist. • Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen von Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, vorausgesetzt, das Verfahren war am Tag der Unterzeichnung dieses Vertrags noch nicht eingeleitet oder Ihnen das Datum des Ereignisses bei Vertragsabschluss nicht bekannt war • Gerichtsvorladung nur in den folgenden Fällen: - Geschworener oder Zeuge vor Gericht, - Ernennung zum Sachverständigen, Vorausgesetzt, Sie werden an einem Datum vorgeladen, das in den Reisezeitraum fällt. • Vorladung im Hinblick auf die Adoption eines Kindes während der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts und vorausgesetzt, dass die Vorladung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. • Einladung zu einer Wiederholungsprüfung nach einer Fehlleistung an einer Hochschule, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Vertragsabschlusses nicht bekannt war, sofern diese Prüfung während der versicherten Aufenthalts stattfindet. • Einladung zu einer Organtransplantation von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner oder einem Ihrer Vorfahren oder Nachkommen 1. Grades. • Diebstahl von oder schwerwiegende Schäden an Ihrem Wohnwagen oder Reisemobildas für Ihren Aufenthalt unerlässlich ist. Tatbestände, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht bekannt waren und Ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt unmöglich machen. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumen, wo Ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, um die nötigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in Ihren gewerblich oder privat genutzten Räumen, der unbedingt Ihre Anwesenheit am Abreisetag erfordert, sofern er sich innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise zu der Reise ereignet hat. • Schwere Beschädigung Ihres Fahrzeugs, die sich innerhalb von 96 48 Arbeitsstunden vor dem 1. Tag des Aufenthalts ereignet hat und sofern dieses nicht verwendet werden kann, um zum Aufenthaltsort zu gelangen. • Unmöglichkeit, den Aufenthaltsort auf dem Straßen-, Schienen-, Luft- oder Seeweg, am Tag des Aufenthaltsbeginns zu erreichen, wegen: - Straßensperren, die vom Staat oder einer örtlichen Behörde angeordnet wurden, - Überschwemmungen oder Naturereignissen, die den Verkehr verhindern, wie von der zuständigen Behörde bescheinigt, - Verkehrsunfall während der Anreise zu Ihrem geplanten Ferienort, und da dessen Schäden zur Immobilisierung des Fahrzeugs führt, was durch das Gutachten des Sachverständigen begründet wird. • Erhalt eines Arbeitsplatzes als Angestellter für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, der vor oder während der geplanten Aufenthaltsdaten wirksam wird. Sie waren am Tag der Aufenthaltsbuchung beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender registriert waren (ein Meldenachweis wird benötigt) und vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder -erneuerung oder um einen Zeitarbeitsvertrag handelt. • Ihre Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen LebenspartnerschaftLebenspartnerschaft , vorausgesetzt, dass das Verfahren nach der Buchung der Reise vor Gericht gebracht wurde, und nach Vorlage eines offiziellen Dokuments. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Diebstahl Ihres Personalausweises, Ihres Führerscheins oder Ihres Reisepasses innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Ihrer Abreise, der Sie im Falle einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden daran hindert, Ihren Verpflichtungen nachzukommen und an den Ort Ihres Aufenthalts zu gelangen. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Streichung oder Änderung des Datums Ihres vom Arbeitgeber vor der Buchung offiziell schriftlich bewilligten bezahlten Urlaubs oder des bezahlten Urlaubs Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, die von Ihrem Arbeitgeber aus einem legitimen Grund oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände auferlegt wird; dieses vom Arbeitgeber ausgestellte Dokument ist erforderlich. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für Firmenchefs, Freiberufler, Selbständige, Handwerker und freischaffende Künstler. Dieser Versicherungsschutz gilt im Falle eines Arbeitsplatzwechsels ebenfalls nicht. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Berufliche Versetzung, die einen Umzug erfordert, die von Ihrer Hierarchie auferlegt wird und die kein Antrag Ihrerseits war, und ferner vorausgesetzt, dass die Versetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt war. Dieser Versicherungsschutz wird Angestellten gewährt, mit Ausnahme von Angehörigen der freien Berufe, leitenden Führungskräften, gesetzlichen Vertretern von Unternehmen, Selbständigen, Handwerkern und freischaffende Künstlern. Selbstbehalt in Höhe von 25 % des Schadensbetrages. • Visa-Verweigerung durch die Behörden des Bestimmungslandes, sofern diese Behörden zuvor keinen Antrag für dasselbe Land abgelehnt haben. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis ist erforderlich. • Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen erfordert, einschließlich Nervenzusammenbrüchen von Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner, Ihren direkten Nachkommen, die zum Zeitpunkt der Reisestornierung einen Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen erforderlich gemacht hat. • Stornierung durch eine der Sie begleitenden Personen (maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit wie Sie eingeschrieben wurden und durch denselben Vertrag versichert sind, wenn die Stornierung durch einen der oben genannten Gründe verursacht wird. Wenn die Person alleine reisen möchte, werden die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, ohne dass unsere Erstattung den im Falle einer Stornierung am Tag des Ereignisses fälligen Betrag übersteigen kann.

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