In welcher Höhe leisten wir?. 1. Garantieverlängerung und Funktionsgarantie a) Im Schadenfall ersetzen wir die schadenbedingten Lohnkos- ten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellers sowie die Ersatzteilkosten auf Basis der unverbindlichen Preisempfeh- lung des Herstellers am Schadentag, maximal jedoch in tat- sächlich angefallener Höhe (Reparaturkosten). Ersatzteilauf- schläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstel- lers ersetzen wir nicht. b) Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Aus- tauscheinheit, wie sie bei dem jeweils vorliegenden Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich der Ersatz- anspruch auf die Kosten des Einbaus einer derartigen Aus- tauscheinheit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. c) Die Höhe des Ersatzanspruchs wird beschränkt durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens. Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, beschränkt sich der Ersatzanspruch auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. d) Für Fahrzeuge, die eine Gesamtfahrleistung von 200.000 km überschritten haben, oder die älter als 10 Jahre sind, gilt zusätzlich: Die maximale Ersatzleistung beträgt 2.000 Euro im laufenden Jahr des Versicherungsschutzes (Leistungsgrenze). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Schadeneintritts. Ersatz- leistungen für Schäden, die vor Überschreitung der Gesamt- fahrleistung des Fahrzeugs von 200.000 km oder des Fahrzeugalters von 10 Jahren im selben Jahr des Versicherungs- schutzes eingetreten sind, sind bis zur Höhe von 2.000 Euro auf diese Leistungsgrenze anzurechnen.
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Samples: Volkswagen Neuwagen Garantieverlängerung, Seat Neuwagen Garantieverlängerung, Audi Neuwagen Garantieverlängerung