Garantieverlängerung Musterklauseln

Garantieverlängerung. Bei Einhaltung der im Versicherungsvertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt. - Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs über- schritten, liegt die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs jedoch noch unter 200.000 km, gilt pro Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50% auf die Ersatzsumme.
Garantieverlängerung. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf von zwei Jahren ab Erstzulassung des Fahrzeugs, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungsschutz der Garantieverlängerung endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der Funktionsgarantie, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Garantieverlängerung. Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis- tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam- menhang stehenden Kosten: a) Nicht versicherte Gefahren aa) die entstanden sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.B.: (1) Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; (2) mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbeson- dere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschla- gung; (3) unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitz- schlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion; (4) Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie; (5) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung; (6) Tierbiss; bb) die durch Verschleiß entstanden sind; cc) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z.B. Eingriffe am Kilometerzähler); dd) für die ein Dritter eintrittspflichtig ist, bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist); ee) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörtei- len (z.B. Umrüstung auf Gasbetrieb) verursacht worden sind, die nicht vom Hersteller genehmigt oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind; ff) die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass (1) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind (z.B.) Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe); (2) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde; (3) ein für eine Werkstatt erkennbarer Vorschaden nicht unver- züglich repariert wurde; (4) das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist.
Garantieverlängerung. Die Dauer einer verlängerten Garantie für Ihr Produkt beläuft sich auf die erworbene Garantiezeit und beginnt mit dem Anfangsdatum der ursprünglichen Grundgarantie. Eine Garantieverlängerung muss während der Dauer der ursprünglichen Grundgarantie erworben werden (beträgt die ursprüngliche Garantiezeit zum Beispiel 1 Jahr und Sie erwerben eine Garantieverlängerung von 3 Jahren, so beträgt die Gesamtgarantiezeit einschließlich Verlängerung 3 Jahre). Verbrauchsartikel, die bei der Nutzung des Produkts verbraucht werden, z. B. Taststift, Digitizer-Stift und Batterien, sind nicht von dieser Dienstleistung abgedeckt. Die Garantiezeit für alle Lenovo-Batterien, Taststifte und DigitizerStifte ist auf 12 Monate begrenzt, wenn nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie nicht eine gesonderte Batteriegarantieverlängerung erwerben, läuft die Garantiezeit für Ihre Batterie am Ende der in Ihrer begrenzten Lenovo Herstellergarantie angegebenen Frist ab.
Garantieverlängerung. Nur gültig, wenn diese Leistung für das Fahrzeug gemäß Zertifikat enthalten ist. 1. PEUGEOT garantiert für PEUGEOT Kraftfahrzeuge mit Servicevertrag-Zertifikat eine dem jeweiligen Stand der Technik eines jeden Fahrzeugtyps entsprechende Fehlerfreiheit während der im Zertifikat ausgewiesenen Dauer bzw. bis zum Erreichen des im Zertifikat ausgewiesenen maximalen Kilometerstands, je nachdem, was zuerst eintritt (diese Garantie wird im Folgenden als „Garantieverlängerung“ bezeichnet). Umfang der Garantieverlängerung sind alle Schäden, die aufgrund eines elektrischen, elektronischen oder mechanischen Defekts einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges nicht mehr zulassen. Die Garantieverlängerung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die reguläre Herstellergarantie laut den Garantiebedingungen für Neufahrzeuge, wie sie im Service- und Garantieheft beschrieben sind, ausläuft. 2. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Herstellungs- oder Materialfehlern nach Xxxx von PEUGEOT durch kostenlose Reparatur oder kostenlosen Ersatz des schadhaften Teiles durch eine autorisierte PEUGEOT Vertragswerkstatt, soweit dies zur Erhaltung des normalen Betriebszustandes erforderlich ist. 3. Eine Verpflichtung zur Leistung besteht für PEUGEOT nicht, wenn - mehr als 6 Monate seit erstmaligem Feststellen des Schadens bis zu seiner Anzeige vergangen sind und sich der Wartungsaufwand durch das Zuwarten erhöht hat oder - das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde oder - das Fahrzeug bei motorsportlichen Wettbewerben eingesetzt wurde oder - das Fahrzeug zuvor in einem von PEUGEOT nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wurde, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der aufgetretene Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Wartung oder Pflege steht oder - das Fahrzeug in einer von PEUGEOT nicht genehmigten Weise verändert wurde, z. B. durch Teileeinbau, Um- oder Aufbauten, und diese Veränderungen ursächlich für den Betriebszustand des Fahrzeugs und die nach dem Wartungsvertrag zu erbringenden Leistungen geworden sind oder - der Kunde die Vorschriften über die Behandlung und Pflege des Fahrzeuges (s. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder - die Kontrollanzeigen nicht beachtet wurden oder - das Fahrzeug einem Unfall, höherer Gewalt, äußerer Einwirkung, Wasser- oder Ölmangel ausgesetzt war. 4. Des Weiteren sind folgende Leistungen ausgenommen: - Abgasuntersuchungen und technische Kontrollen (z. B. TÜV oder DEKRA), - Nachfüllunge...
Garantieverlängerung. Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen erhalten Sie, über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus, einen zusätzlichen Schutz von 24 Monaten. Die verlängerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Unterhal- tungselektronik (braune Ware). Damit die o. g. Sachen eine Garantieverlängerung erhalten, muss • der Artikel in Deutschland gekauft worden sein und • eine Registrierung des Gerätes innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum über das Registrierungsformular oder das Internetportal der EAM (xxx.XXX.xx/ ZuhauseSchutz) erfolgen. Es gelten die Bedingungen zu der Mein EAM Zu- hauseSchutz-Garantieverlängerung. Diese befindet sich ebenfalls unter www. XXX.xx/XxxxxxxXxxxxx.
Garantieverlängerung. Falls ein versicherter Gegenstand kaputt geht, kontaktieren Sie bitte Europ Assistance und geben Ihren Namen, die Nummer Ihrer versicherten Karte, die Marke und das Modell des versicherten Gegenstands sowie das Datum an, zu dem die mechanische Funktionsstörung aufgetreten ist. Wir bestätigen, dass für den versicherten Gegenstand Versicherungsschutz besteht und leiten Sie an ein autorisiertes Servicecenter weiter. Darüber hinaus lassen wir Ihnen ein Schadensformular zukommen. Bitte bewahren Sie die Reparaturrechnung des Servicecenters, in der die Art der mechanischen Funktionsstörung sowie der Preis für die Reparatur angegeben sind, auf. Das Schadensformular ist zusammen mit den angegebenen Unterlagen innerhalb von 90 Tagen nach erfolgter Reparatur an uns zurückzusenden. Sämtliche Versicherungsleistungen werden direkt an Sie ausgerichtet. Es steht uns frei, einen Experten oder Sachverständigen hinzuziehen, der die Umstände des Schadensfalls und den Ihnen geschuldeten Erstattungsbetrag prüft. Versicherter Gegenstand – Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräte (Mindestpreis jeweils 150 €), die Sie zum ausschließlich persönlichen Gebrauch in einem Geschäft in Ihrem Wohnsitzland (ausgenommen Duty-Free-Läden) oder über die Website eines in Ihrem Wohnsitzland registrierten Unternehmens neu gekauft und vollständig (100%) mit Ihrer versicherten Karte bezahlt haben. Der Vertrieb des Gegenstands muss im Wohnsitzland erlaubt sein. Nicht versichert sind Gegenstände, die unter Ausschlüsse aufgeführt sind. Die Hersteller- oder Verkäufergarantie des versicherten Gegenstands muss in dem Land des Kaufs mindestens 24 Monate betragen.
Garantieverlängerung. Bei Registrierung bestimmter Neugeräte innerhalb von 90 Tagen nach Kauf- datum bei der Deutschen Schutzbriefgesellschaft erhalten Sie über die vom Hersteller des versicherten Gerätes gewährte Garantie hinaus, einem zu- sätzlichen Schutz von 24 Monaten für bis zu drei Geräte gleichzeitig. Die ver- längerte Garantie umfasst eine Vielzahl von elektronischen Haushaltsgerä- ten (weiße Ware) und Unterhaltungselektronik (braune Ware). Damit die o.
Garantieverlängerung. Im Rahmen der Garantieverlängerung wird kein Ersatz geleis- tet für die nachfolgenden Positionen und alle damit im Zusam- menhang stehenden Kosten: a) Nicht versicherte Gefahren
Garantieverlängerung. Allfällige Garantieverlängerungen sind vom Kunden zusätzlich zu erwerben. Der Um- fang einer zusätzlich erworbenen Garantie von Sharp oder eines Drittherstellers liegen dem Vertrag bei; die umfassenden Garantiebedingungen sind abrufbar unter xxx.xxxxx.xx/Xxxxxxxx. Diese werden integrierender Bestandteil des Garantiever- trags zwischen dem Kunden und Sharp bzw. zwischen dem Kunden und dem Dritther- steller. Der Kunde hat seine Garantieansprüche aus der Garantieverlängerung eines Drittherstellers direkt gegenüber Letzterem geltend zu machen. Sharp sichert dem Kunden nicht zu, dass ein Dritthersteller Garantieleistungen er- bringt. Sharp sichert dem Kunden auch keine Ersatz- oder Garantieleistung für den Fall zu, dass der entsprechende Dritthersteller die Garantieleistung nicht oder nicht vollständig erbringt.