Inaktivität Musterklauseln

Inaktivität. Gemäß den Vorschriften zu inaktiven oder ruhenden Konten wird die Bank laufende Sorgfalt bei der Überwachung der Geschäftsbeziehung walten lassen und im Falle des Kontaktverlusts mit einem Kunden ggf. selbst oder über externe Dienstleister Nachforschungen einleiten, um den Kontakt zum Kontoinhaber oder zu dessen rechtmäßigen Erben wiederherzustellen. Die Bank ist berechtigt, die entstandenen Kosten für Nachforschungen vom Konto des Kunden einzuziehen, beispielsweise Inaktivitätsgebühren, gemäß den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Preisen. Wenn die Bank der Auffassung ist, dass es nicht möglich ist, potenzielle Anspruchsberechtigte zu ermitteln, und dass die Vermögenswerte als unbeansprucht angesehen werden können, kann sie die Vermögenswerte auf dem Kundenkonto nach Ablauf einer festgelegten Frist gemäß dem geltenden Recht in Luxemburg hinsichtlich der Hinterlegung von Vermögenswerten beim Staat an die „Caisse de Consignation“ übermitteln.
Inaktivität. Das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) verlangt, dass Prepaid Handynummern nach zwei Jahren Inaktivität (keine ausgehenden und eingehenden Verbindungen) abgeschaltet werden. TalkTalk wird die betroffenen Handynummern ohne besondere Benachrichtigung nach 4 Monaten abschalten. Die Nummer wird gelöscht und kann nicht mehr reaktiviert werden. Das restliche Gesprächsguthaben auf der TalkTalk Prepaid SIM-Karte verfällt.
Inaktivität. Eine Rückzahlung an den Kunden erfolgt auch dann, wenn er in- nerhalb von 30 Tagen nach Eingang eines Geldbetrages auf dem auf ihn lautenden Unterkonto zum Masteraccount keine Anlage- geschäfte über IBIE tätigt oder aktive Geschäfte vorliegen. Als aktives Geschäft gelten insoweit auch offene Orderpositionen, für die ein Ausführungsgeschäft noch nicht geschlossen werden konnte. FXFlat wird den Kunden vor Ablauf der Frist entsprechend informieren und dem Kunden somit Gelegenheit geben, die Han- delsaktivität zu Vermeidung der Rückzahlung wieder aufzuneh- men oder zu beginnen. Die Pflicht zur Auszahlung von Guthaben durch FXFlat an den Kunden ist dabei auf den Betrag beschränkt, der sich als frei ver- fügbares Guthaben auf dem jeweiligen Unterkonto des Kunden bei IBIE befindet. IBIE stellt dem Kunden jeweils zu Anfang eines Monats eine Bu- chungsübersicht bezüglich des abgelaufenen Monats über das für ihn geführte Unterkonto zur Verfügung. Darin werden die in diesem Zeitraum entstandenen Ansprüche und Forderungen des Kunden gegen IBIE aus der Depotführung und der Ausführung von Aufträgen für Geschäfte in Finanzinstrumenten sowie die Höhe des Kundenguthabens aufgeführt. Der Kunde hat Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit der ihm jeweils zum Monatsanfang übersandten Buchungsübersicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach deren Zugang gegenüber FXFlat mitzuteilen, um es FXFlat zu er- möglichen, IBIE zu etwaigen Korrekturen auf dem Masteraccount zu veranlassen. Macht der Kunde seine Einwendungen in Text- form geltend, genügt zur Fristwahrung die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwen- dungen gilt als Anerkenntnis der in der Buchungsübersicht aufge- führten Vorgänge und des sich daraus ergebenden treuhänderisch gehaltenen Kundenguthabens. Fehlerhaft vorgenommene Buchungen auf dem Unterkonto des Kunden wird IBIE gegenüber FXFlat auf dem Masteraccount korrigieren. FXFlat wird wiederum für eine Korrektur auf dem Unterkonto des Kunden Sorge tragen. Hat dabei eine Belastungs- buchung zu erfolgen und reicht das Kontoguthaben auf dem Un- terkonto nicht aus, hat der Kunde unverzüglich eine erforderliche Einzahlung an FXFlat zu leisten.
Inaktivität. 7.1. Wir werden Ihren Nutzer-Account als „inaktiv“ einstufen, wenn Sie eBike Connect über Ihren Nutzer- Account 24 Monate oder länger nicht genutzt haben und die Laufzeit etwaiger kostenpflichtigen Serviceleis- tungen abgelaufen ist. Für eine Nutzung reicht eine Anmeldung unter Ihrem Nutzer-Account aus.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.