Common use of Inanspruchnahme der Zusatzleistung und Zahlungsabwicklung Clause in Contracts

Inanspruchnahme der Zusatzleistung und Zahlungsabwicklung. a) Bucht der Kunde die Zusatzleistung, erhält der Kunde eine Service-Card und/oder Service-Schecks (einzeln "Karte"), mit der er sich gegenüber einer genehmigten Werkstatt als Berechtigter für die Inanspruchnahme der Zusatzleistung ausweisen und die Zusatzleistung in Anspruch nehmen kann. Die Karte ist und bleibt im Eigentum von Mobility Concept und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. b) Die Karte gilt nur für das Fahrzeug, für das der Kunde mit Mobility Concept einen Hauptvertrag geschlossen hat. c) Der Kunde hat die Karte vor Missbrauch zu schützen. Jeder Verlust einer Karte ist Mobility Concept unverzüglich anzuzeigen. Wenn und soweit der Kunde die Sorgfaltspflichten gemäß Satz 1 und 2 schuldhaft verletzt, ist der Kunde zum Ersatz eines Mobility Concept durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens verpflichtet. d) Die Terminvereinbarung bei der genehmigten Werkstatt erfolgt durch den Kunden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Kunde die Zusatzleistung in einer genehmigten Werkstatt in Anspruch nimmt, ist der Zeitpunkt der Terminvereinbarung durch den Kunden. e) Vereinbart der Kunde einen Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bei einer genehmigten Werkstatt und beauftragt er diese Werkstatt, ist Mobility Concept berechtigt, die Kosten gemäß der Rechnung dieser Werkstatt dem Kunden in Rechnung zu stellen und dem Kunden für jede bei Mobility Concept eingehende Rechnung dieser Werkstatt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 11,90 Euro) zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Mehraufwand als in Höhe der Bearbeitungspauschale entstanden ist. f) Der Kunde hat weiterhin die Wartungsintervalle gemäß den Herstellervorgaben pünktlich durchführen zu lassen. g) Bei Auftragserteilung ist der genehmigten Werkstatt die Karte vorzulegen. Soweit der Kunde einen Auftrag an eine genehmigte Werkstatt für die Arbeiten gemäß Ziffer 25.1a) erteilt, erfolgt die Auftragserteilung im Namen des Kunden, jedoch auf Rechnung von Mobility Concept. Eine Ausfertigung der Rechnung wird von der genehmigten Werkstatt direkt an Mobility Concept übermittelt. Die Zahlung für die Leistungen gemäß Ziffer 25.1a) erfolgt von Mobility Concept unmittelbar an die genehmigte Werkstatt. Mobility Concept begleicht die Rechnungen für diejenigen Aufträge, welche der Kunde vertragsgemäß erteilt hat. Eine Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt insoweit nicht. h) Sind Leistungen in der Auftragserteilung und in der Rechnung ausgewiesen, die nicht Gegenstand der Zusatzleistung sind, werden diese von Mobility Concept dem Kunden in Rechnung gestellt und nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. i) Der Kunde hat die genehmigte Werkstatt anzuweisen, eine Ausfertigung der schriftlichen Auftragserteilung einschließlich der ggf. zusätzlich erteilten Aufträge im Original gemeinsam mit der Ausfertigung der Rechnung an Mobility Concept zu übermitteln. j) Der Kunde hat bei Abholung des Fahrzeugs die Rechnung der genehmigten Werkstatt auf Richtigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag, zu überprüfen und nach seiner Ansicht zu Unrecht in Rechnung gestellte Positionen binnen einer Woche Mobility Concept mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige von Rechnungsunregelmäßigkeiten gegenüber Mobility Concept, hat der Kunde die daraus Mobility Concept entstandenen Schäden zu ersetzen, wenn und soweit die Pflichtverletzung des Kunden auf seinem Verschulden beruht. k) Verauslagt der Kunde die Kosten, die gemäß der Zusatzleistung von Mobility Concept zu tragen sind, werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) von Mobility Concept erstattet. Verauslagt der Kunde entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre.

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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag, Vario Finanzierungs Verträge

Inanspruchnahme der Zusatzleistung und Zahlungsabwicklung. a) Bucht der Kunde die Zusatzleistung, erhält der Kunde eine Service-Card und/oder Service-Schecks (einzeln "Karte"), mit der er sich gegenüber einer genehmigten Genehmigten Werkstatt als Berechtigter für die Inanspruchnahme der Zusatzleistung ausweisen und die Zusatzleistung in Anspruch nehmen kann. Die Karte ist und bleibt im Eigentum von Mobility Concept und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. b) Die Karte gilt nur für das Fahrzeug, für das der Kunde mit Mobility Concept einen Hauptvertrag geschlossen hat. c) Der Kunde hat die Karte vor Missbrauch zu schützen. Jeder Verlust einer Karte ist Mobility Concept unverzüglich anzuzeigen. Wenn und soweit der Kunde die Sorgfaltspflichten gemäß Satz 1 und 2 schuldhaft verletzt, ist der Kunde zum Ersatz eines Mobility Concept durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens verpflichtet. d) Die Terminvereinbarung bei der genehmigten Genehmigten Werkstatt erfolgt durch den Kunden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Kunde die Zusatzleistung in einer genehmigten Genehmigten Werkstatt in Anspruch nimmt, ist der Zeitpunkt der Terminvereinbarung durch den Kunden. e) Vereinbart der Kunde einen Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bei einer genehmigten Genehmigten Werkstatt und beauftragt er diese Werkstatt, ist Mobility Concept berechtigt, die Kosten gemäß der Rechnung dieser Werkstatt dem Kunden in Rechnung zu stellen und dem Kunden für jede bei Mobility Concept eingehende Rechnung dieser Werkstatt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 11,90 Euro) zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxxxx Xxxxxxxx, CEO (Vorsitzender) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, CFO SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Mobility Concept kein oder ein geringerer Mehraufwand als in Höhe der Bearbeitungspauschale entstanden ist. f) Der Kunde hat weiterhin die Wartungsintervalle gemäß den Herstellervorgaben pünktlich durchführen zu lassen. g) Bei Auftragserteilung ist der genehmigten Genehmigten Werkstatt die Karte vorzulegen. Soweit der Kunde einen Auftrag an eine genehmigte Genehmigte Werkstatt für die Arbeiten gemäß Ziffer 25.1a) erteilt, erfolgt die Auftragserteilung im Namen des Kunden, jedoch auf Rechnung von Mobility Concept. Eine Ausfertigung der Rechnung wird von der genehmigten Genehmigten Werkstatt direkt an Mobility Concept übermittelt. Die Zahlung für die Leistungen gemäß Ziffer 25.1a) erfolgt von Mobility Concept unmittelbar an die genehmigte Genehmigte Werkstatt. Mobility Concept begleicht die Rechnungen für diejenigen Aufträge, welche der Kunde vertragsgemäß erteilt hat. Eine Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt insoweit nicht. h) Sind Leistungen in der Auftragserteilung und in der Rechnung ausgewiesen, die nicht Gegenstand der Zusatzleistung sind, werden diese von Mobility Concept dem Kunden in Rechnung gestellt und nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. i) Der Kunde hat die genehmigte Genehmigte Werkstatt anzuweisen, eine Ausfertigung der schriftlichen Auftragserteilung einschließlich der ggf. zusätzlich erteilten Aufträge im Original gemeinsam mit der Ausfertigung der Rechnung an Mobility Concept zu übermitteln. j) Der Kunde hat bei Abholung des Fahrzeugs die Rechnung der genehmigten Genehmigten Werkstatt auf Richtigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag, zu überprüfen und nach seiner Ansicht zu Unrecht in Rechnung gestellte Positionen binnen einer Woche Mobility Concept mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige von Rechnungsunregelmäßigkeiten gegenüber Mobility Concept, hat der Kunde die daraus Mobility Concept entstandenen Schäden zu ersetzen, wenn und soweit die Pflichtverletzung des Kunden auf seinem Verschulden beruht. k) Verauslagt der Kunde die Kosten, die gemäß der Zusatzleistung von Mobility Concept zu tragen sind, werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) von Mobility Concept erstattet. Verauslagt der Kunde entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre.

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Samples: Leasing Agreement

Inanspruchnahme der Zusatzleistung und Zahlungsabwicklung. a) Bucht der Kunde die Zusatzleistung, erhält der Kunde eine Service-Card und/oder Service-Schecks (einzeln "Karte"), mit der er sich gegenüber einer genehmigten Werkstatt als Berechtigter für die Inanspruchnahme der Zusatzleistung ausweisen und die Zusatzleistung in Anspruch Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 12 von 16 Grxxxxxxxx Xxx 00 Xnternet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 82000 Xxxxxxxxxxx Xeschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Phone +00 00 000000 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht nehmen kann. Die Karte ist und bleibt im Eigentum von Mobility Concept und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. b) Die Karte gilt nur für das Fahrzeug, für das der Kunde mit Mobility Concept einen Hauptvertrag geschlossen hat. c) Der Kunde hat die Karte vor Missbrauch zu schützen. Jeder Verlust einer Karte ist Mobility Concept unverzüglich anzuzeigen. Wenn und soweit der Kunde die Sorgfaltspflichten gemäß Satz 1 und 2 schuldhaft verletzt, ist der Kunde zum Ersatz eines Mobility Concept durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens verpflichtet. d) Die Terminvereinbarung bei der genehmigten Werkstatt erfolgt durch den Kunden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Kunde die Zusatzleistung in einer genehmigten Werkstatt in Anspruch nimmt, ist der Zeitpunkt der Terminvereinbarung durch den Kunden. e) Vereinbart der Kunde einen Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bei einer genehmigten Werkstatt und beauftragt er diese Werkstatt, ist Mobility Concept berechtigt, die Kosten gemäß der Rechnung dieser Werkstatt dem Kunden in Rechnung zu stellen und dem Kunden für jede bei Mobility Concept eingehende Rechnung dieser Werkstatt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 11,90 Euro) zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mobility Concept kein oder ein geringerer Mehraufwand als in Höhe der Bearbeitungspauschale entstanden ist. f) Der Kunde hat weiterhin die Wartungsintervalle gemäß den Herstellervorgaben pünktlich durchführen zu lassen. g) Bei Auftragserteilung ist der genehmigten Werkstatt die Karte vorzulegen. Soweit der Kunde einen Auftrag an eine genehmigte Werkstatt für die Arbeiten gemäß Ziffer 25.1a) erteilt, erfolgt die Auftragserteilung im Namen des Kunden, jedoch auf Rechnung von Mobility Concept. Eine Ausfertigung der Rechnung wird von der genehmigten Werkstatt direkt an Mobility Concept übermittelt. Die Zahlung für die Leistungen gemäß Ziffer 25.1a) erfolgt von Mobility Concept unmittelbar an die genehmigte Werkstatt. Mobility Concept begleicht die Rechnungen für diejenigen Aufträge, welche der Kunde vertragsgemäß erteilt hat. Eine Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt insoweit nicht. h) Sind Leistungen in der Auftragserteilung und in der Rechnung ausgewiesen, die nicht Gegenstand der Zusatzleistung sind, werden diese von Mobility Concept dem Kunden in Rechnung gestellt und nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. i) Der Kunde hat die genehmigte Werkstatt anzuweisen, eine Ausfertigung der schriftlichen Auftragserteilung einschließlich der ggf. zusätzlich erteilten Aufträge im Original gemeinsam mit der Ausfertigung der Rechnung an Mobility Concept zu übermitteln. j) Der Kunde hat bei Abholung des Fahrzeugs die Rechnung der genehmigten Werkstatt auf Richtigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag, zu überprüfen und nach seiner Ansicht zu Unrecht in Rechnung gestellte Positionen binnen einer Woche Mobility Concept mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige von Rechnungsunregelmäßigkeiten gegenüber Mobility Concept, hat der Kunde die daraus Mobility Concept entstandenen Schäden zu ersetzen, wenn und soweit die Pflichtverletzung des Kunden auf seinem Verschulden beruht. k) Verauslagt der Kunde die Kosten, die gemäß der Zusatzleistung von Mobility Concept zu tragen sind, werden ihm diese Kosten nach Vorlage ordnungsgemäßer Originalbelege (Auftragserteilung, Rechnung, Quittung etc.) von Mobility Concept erstattet. Verauslagt der Kunde entsprechende Kosten im Ausland, werden diese Kosten nur erstattet bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland vorgenommenen Leistungen berechnet worden wäre.

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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag