Inbetriebsetzung der Kundenanlage Musterklauseln

Inbetriebsetzung der Kundenanlage. (§ 13 AVBFernwärmeV)
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. (1) Jede Inbetriebsetzung einer Kundenanlage gemäß § 13 AVBFernwärmeV ist von einem Installationsunternehmen mit einem von der N-ERGIE vorgegebenen Vordruck zu beantragen.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. 8.1 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ist vom ausführenden Elektroinstallateursunternehmen mittels gültigen Vordrucks beim Netzbetreiber zu beantragen.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. (1) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen oder dessen Beauftragte schließen die Anlage an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch das EVU bzw. durch dessen Beauftragten. Die Kosten hierfür werden dem Anschlussnehmer/Anschlussnutzer mit dem Verrechnungssatz für eine Monteurstunde in Rechnung gestellt. Ist eine beantragte Inbetriebsetzung der Kundenan- lage aufgrund festgestellter Mängel an der Anlage nicht möglich, so zahlt der Anschlussneh- mer/Anschlussnutzer hierfür sowie für alle etwaigen weiteren vergeblichen Inbetriebsetzungen jeweils den Verrechnungssatz für eine Monteurstunde.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. ( § 14 NAV)
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. Die erste Inbetriebsetzung einschließlich Erstfüllung des Hausanschlusses erfolgt für den Kunden unentgeltlich. Für jede weitere Anfahrt zur Inbetriebsetzung gemäß Ziffer 3.2. der Allgemeinen Versorgungsbedingungen zum Fernwärme-Vertrag Komfort 19 wird dem Kunden ein Inbetriebsetzungspreis in Rechnung gestellt. Die Höhe des Inbetriebsetzungspreises ist abhängig vom eingestellten Heizwasservolumenstrom gemäß Ziffer 2.5 Fernwärme-Vertrag Komfort 19 und wird ausgewiesen für einen Heizwasservolumenstrom: bis 2.000 l/h 225 € (netto) je Anfahrt zur Inbetriebsetzung über 2.000 l/h Heizwasservolumenstrom 375 € (netto) je Anfahrt zur Inbetriebsetzung Der Inbetriebsetzungspreis wird im gleichen Verhältnis angepasst wie der Jahresservicepreis gemäß Ziffer 2.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. 6.1 Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage erfolgt durch die Stadtwerke Zwiesel bzw. durch deren Beauftragten. Die Kosten hierfür werden dem Anschlussnehmer / Anschlussnutzer mit dem Verrech- nungssatz für eine Monteurstunde in Rechnung gestellt.
Inbetriebsetzung der Kundenanlage. (gemäß § 13 AVBWasserV) § 13 Duldungspflichten und Zutrittsrecht § 14