Individueller Bildungsurlaub Allgemeine Erwägungen Musterklauseln

Individueller Bildungsurlaub Allgemeine Erwägungen. Im Sinne der oben erwähnten zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Richtung formulieren die Parteien der vorliegenden Vereinbarung an den Gesetzgeber gerichtete Empfehlungen zur Einführung eines individuellen Bildungsurlaubs. Die bestehende Gesetzgebung zum Erziehungsurlaub, im vorliegenden Fall das geänderte Gesetz vom 4. Oktober 1973 über die Einführung des Erziehungsurlaubs, sollte geändert werden, um es an die besonderen Bedürfnisse der Lernenden im Angestelltenverhältnis anzupassen. Die Parteien schlagen vor, das Gesetz entweder in zwei Kapitel zu unterteilen, eines zu den Jugendaktivitäten, das andere zum individuellen Zugang zu beruflicher Weiterbildung (sowie zur offiziellen Bildung über den „2. Bildungsweg“), oder die folgenden Bestimmungen in ein neues Gesetz fließen zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hängt nach Einschätzung der unterzeichnenden Parteien vom Minister ab, der für die berufliche Weiterbildung zuständig ist.