Einstufung nach Bildungsstand Musterklauseln

Einstufung nach Bildungsstand. Die luxemburgischen Abschlusszeugnisse der einzelnen Bildungszweige (Inhalt, Dauer) dienen als Referenzrahmen für die Anwendung der Einstufungsregeln. Außerhalb der Europäischen Union erworbene Diplome müssen in Luxemburg anerkannt worden sein, um im Rahmen der unten beschriebenen Einstufung berücksichtigt werden zu können. Um eine etwaige Anerkennung hat sich der zukünftige Arbeitgeber zu kümmern. Nach der Anerkennung wird der Arbeitnehmer rückwirkend in die Gruppe eingestuft, auf die er Anspruch gehabt hätte. Etwaige Schwierigkeiten bei der Einstufung von ausländischen Diplomen sind Sache des gemäß Artikel 22 des vorliegenden Vertrags eingesetzten Paritätischen Ausschusses. Die Mindesteinstufung nach Bildungsstand erfolgt auf folgende Weise: - Arbeitnehmer mit Sekundarschulabschluss und entsprechenden Sprachkenntnissen sind in Gruppe II oder höher einzustufen. - Arbeitnehmer mit mindestens 2 Jahren Hochschul- oder Universitätsstudium und einem Diplom oder einem anderen Abschlusszeugnis in einer Fachrichtung, die mit ihrer Position oder den nachstehend dargelegten Bewertungsfaktoren übereinstimmt, und den entsprechenden Sprachkenntnissen sind in Gruppe III oder höher einzustufen. - Arbeitnehmer mit mindestens 4 Jahren Hochschul- oder Universitätsstudium und einem Diplom oder einem anderen Abschlusszeugnis in einer Fachrichtung, die mit ihrer Position oder den nachstehend dargelegten Bewertungsfaktoren übereinstimmt, und den entsprechenden Sprachkenntnissen sind in Gruppe IV oder höher einzustufen. - Bewertungsfaktoren:

Related to Einstufung nach Bildungsstand

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.