Erwerbsminderungs- und Todesfallversicherung Musterklauseln

Erwerbsminderungs- und Todesfallversicherung. Die Mitarbeiter sind für den Fall der Erwerbsminderung oder des Todes versichert, wenn diese durch einen Angriff im Rahmen ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gemäß den Vereinbarungen des Tarifvertrags (Art. 7 bis) verursacht werden. Luxemburg, 15. Januar 1986 die UNION DES ENTREPRISES LUXEMBOURGEOISES, im Kürzel UEL, für diese Vereinbarung ordnungsgemäß ermächtigt durch die Fédération Nationale des Hôteliers, Restaurateurs et Cafetiers (HORESCA) mit Sitz in X-0000 Xxxxxxxxx, 0, Xxx Xxxxxx xx Xxxxxxx, und der ONOFHÄNGEGEN GEWERKSCHAFTSBOND LËTZEBUERG, im Kürzel OGB-L, vertreten durch die Herren Xxxx XXXXXXXXXX, Präsident, und Xxxx-Xxxxxx XXXXXX, Generalsekretär, und der LËTZEBUERGER CHRËSCHTLECHE GEWERKSCHAFTS-BOND, im Kürzel LCGB, vertreten durch die Herren Xxxxxx XXXXX, Präsident, und Xxxx XXXXXX, Generalsekretär in Erwägung, dass der Wirtschafs- und Sozialrat in einer dreiteiligen Stellungnahme vom 8. Dezember 1993 Empfehlungen für die berufliche Weiterbildung formuliert hat, da das Gesetz vom 22. Juni 1999, das auf die Förderung und Entwicklung der beruflichen Weiterbildung abzielt, eine gesetzliche Regelung zum kollektiven Zugang der Arbeitnehmer eingeführt hat, in Erwägung, dass der aus drei Parteien bestehende beratende Ausschuss für die Berufsbildung die Parteien der vorliegenden Vereinbarung am 21. Februar 2001 mit der Erarbeitung einer Regelung für den individuellen Zugang zu beruflicher Weiterbildung beauftragt hat, haben die nachfolgende Vereinbarung geschlossen:
Erwerbsminderungs- und Todesfallversicherung. Die Mitarbeiter sind für den Fall der Erwerbsminderung oder des Todes versichert, wenn diese durch einen Angriff im Rahmen ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gemäß den Vereinbarungen des Tarifvertrags (Art. 7a) verursacht werden. Luxemburg, 15. Januar 1986 ANHANG III‌

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.