Information des Betriebsrates. Der Betriebsrat wird über alle Dienstnehmer infor- miert, die an einem Telearbeitsplatz tätig sind. Der Be- triebsrat hat das Recht, die elektronischen Kommuni- kationseinrichtungen zu benützen. Dem Betriebsrat sind jene Kosten zu erstatten, die diesem im Rahmen einer außerordentlichen Betreuung der Dienstnehmer an Telearbeitsplätzen erwachsen.
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Information des Betriebsrates. Der Betriebsrat wird über alle Dienstnehmer infor- miertinformiert, die an einem Telearbeitsplatz tätig sind. Der Be- triebsrat Betriebsrat hat das Recht, die elektronischen Kommuni- kationseinrichtungen Kommunikationseinrichtungen zu benützen. Dem Betriebsrat sind jene Kosten zu erstatten, die diesem im Rahmen einer außerordentlichen Betreuung der Dienstnehmer an Telearbeitsplätzen erwachsen.
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