Information und Beratung Musterklauseln

Information und Beratung. 15.1 Die BKK ProVita hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondere über das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, die Funktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA. 15.2 Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren: ombudsstelle-epa@bkk- xxxxxxx.xx
Information und Beratung. DATAGROUP wird den Kunden bei Vereinbarung dieser Leistung laufend über Änderungen, Verbesserungen und Erweiterungen der zum System gehörenden Softwareprodukte informieren und über deren Einsatzmög- lichkeiten beraten. Diese Leistung umfasst auch allgemeine technische Weiterentwicklungen der EDV-Tech- nik, die für den Kunden relevant sind. Ferner berät DATAGROUP den Kunden über Betrieb, Nutzung, Ausbau und Optimierung der vorhandenen Hardware. Dazu gehört auch die Anleitung des Personals zur funktionsgerechten Nutzung, sowie die erstma- lige Einstellung von Funktionalitäten und Geräteoptionen.
Information und Beratung. Telefonische oder persönliche Information und Beratung von (potentiellen) Antragstellern zu geplanten Wärmeschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden sowie zum bremischen Wärme- schutzprogramm: • Kurzinformation bzw. –beratung von ca. 5 Minuten Dauer zum Förderprogramm im Allgemeinen und im Rahmen der Bearbeitung eines Förderfalles.
Information und Beratung. KGF wird den Kunden laufend über Änderungen, Verbesserungen und Erweite- rungen der zum System gehörenden Softwareprodukte informieren und über de- ren Einsatzmöglichkeiten beraten. Diese Leistung umfasst auch allgemeine tech- nische Weiterentwicklungen der IT-Technologien, die für den Kunden relevant sind. Ferner berät KGF den Kunden über Betrieb, Nutzung, Ausbau und Optimierung der vorhandenen Hardware, einschließlich der Anleitung des Personals zur funkti- onsgerechten Nutzung sowie erstmalige Einstellung von Funktionalitäten und Ge- räteoptionen.
Information und Beratung. 15.1 Die BKK Akzo Nobel Bayern hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondere über das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, die Funktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA. 15.2 Der Nutzer kann die Ombudsstelle per E-Mail unter xXX@xxx-xxxx.xx kontaktieren.
Information und Beratung. Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsinhaber Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx.
Information und Beratung. Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen zur Beantwortung jederzeit gerne zur Verfügung.
Information und Beratung. 15.1 Die mhplus Krankenkasse hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondere über das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, die Funktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA. 15.2 Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren: xxx@xxxxxx.xx.
Information und Beratung. Mitmachen können Xxxxxxx ab der 8. Klasse unterrichts- ergänzend an der
Information und Beratung. In erforderlichen Fällen berät der Prüfungsausschuss/ die Xxxxxx die Vertragsärzte auf der Grundlage von Übersichten über die von ihnen im Zeitraum eines Jahres oder in einem kürzeren Zeitraum erbrachten, verordneten oder veranlassten Leistungen ü- ber Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Versorgung.