Common use of Information zur Bonitätsprüfung Clause in Contracts

Information zur Bonitätsprüfung. 1. Wir nutzen Informationen aus dem Handelsregister, dem Schuldnerverzeichnis und dem Verzeichnis über private Insolvenzen. Dafür kann es vorkommen, dass wir Ihre Daten (Namen, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung und dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos an eine Auskunftei übermitteln. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung sind die Artikel 6 Abs. 1b und 1f DSGVO. Datenübermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen erfolgen nur, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritten erforderlich sind. Durch die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bzw. des Interessenten werden Kosten – insbesondere für die Gemeinschaft unserer Kunden – vermieden, die bei einer Zahlungsunfähigkeit eines Kunden entstehen können.

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Samples: www.dmb-rechtsschutz.de, rsv-bedingungen.de, www.dmb-rechtsschutz.de