Information zur Bonitätsprüfung. 1. Wir nutzen Informationen aus dem Handelsregister, dem Schuldnerverzeichnis und dem Verzeichnis über private Insolvenzen. Dafür kann es vorkommen, dass wir Ihre Daten (Namen, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung und dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos an eine Auskunftei übermitteln. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung sind die Artikel 6 Abs. 1b und 1f DSGVO. Datenübermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen erfolgen nur, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritten erforderlich sind. Durch die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bzw. des Interessenten werden Kosten – insbesondere für die Gemeinschaft unserer Kunden – vermieden, die bei einer Zahlungsunfähigkeit eines Kunden entstehen können. 2. Die an uns übermittelten Angaben beziehen sich konkret auf das Zahlungsverhalten des Antragstellers in dessen Vergangenheit. Die Auskunftei- en erfassen dabei u. a. folgende Merkmale: Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum sowie eidesstattliche Versicherungen, Mahnbescheide, Haftanord- nungen, Insolvenzen, Erledigungsvermerke, Sperrungen, erlassene Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungsaufträge aufgrund von Titeln. 3. Zur Einschätzung des Risikos von künftigen Zahlungsausfällen erstellt eine Auskunftei für uns außerdem eine Prognose zur Einschätzung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Antragstellers. Dazu wird von der Auskunftei auf der Grundlage bewährter mathematisch-statistischer Analyse- verfahren und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten über vergleichbare Verbrauchergruppen ein einzelner Scorewert gebildet, welcher dem Versicherer eine Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Antragstellers ermöglicht. Die Scorewert-Ermittlung erfolgt über Berechnung von Durchschnittsgrößen und Wahrscheinlichkeitswerten für Vergleichsgruppen, die ähnliche Merkmale aufweisen wie der Antrag- steller, wobei die zu Grunde liegenden Informationen beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen und aus Wohnort- und Gebäudedateien entnommen werden. Ähnliche Methoden nutzt man seit langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z. B. Wahlergebnisse zu prognostizieren. Damit Verwechslungen hinsichtlich der Person des Antragstellers oder Kunden vermieden werden, ist es erforderlich, den Namen, die Anschrift und ggf. das Geburtsdatum an die Auskunftei weiter zu geben. 4. Nach dem BDSG und der DSGVO haben Sie einen Anspruch darauf, über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten und ihre Herkunft sowie über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung informiert zu werden. Der Anspruch besteht sowohl gegenüber uns als Versicherer als auch gegenüber den von uns eingeschalteten Auskunfteien. Die Auskünfte und weitere Erläuterungen zu den angewendeten Verfahren erhalten Sie beim Datenschutzbeauftragten des Versicherers und der entsprechenden Auskunftei. Zurzeit arbeiten wir mit folgender Auskunftei zusammen: InFoScore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx.
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