Common use of Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung Clause in Contracts

Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung. Unverzüglich nach Durchführung einer Transaktion mit Währungsumrech- nung erhält der Karteninhaber eine Mitteilung in das elektronische Postfach, die das gesamte Währungsumrechnungsentgelt als prozentualen Aufschlag auf den Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank zum Zeit- punkt der Autorisierung dieser Transaktion enthält. Voraussetzung dafür ist ein aufrechter Zugang zum Internetbanking (Oberbank Kundenportal) sowie eine unterfertigte Vereinbarung für die Zustellung von Nachrichten in das elektronische Postfach. Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach Ablauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion mit Währungsumrechnung vom Kar- teninhaber durchgeführt wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt. Diese Nachrichten können auf Wunsch des Karteninhabers jederzeit mittels entsprechender Mitteilung an das Kreditinstitut deaktiviert werden. Beim Einsatz der Kreditkarten an Geldausgabegeräten und POS Xxxxxx kann es seitens deren Betreibern zu Angeboten für eine Währungsumrech- nung kommen, für welche alleine deren Betreiber Entgelte und Währungs- umrechnungskurse festsetzen. Die dabei angewandten Währungsumrech- nungskurse können von denen, die das Kreditinstitut verwendet, deutlich abweichen. Stimmt der Karteninhaber solchen Angeboten zu, akzeptiert er auch gleichzeitig die dafür anfallenden Entgelte und Umrechnungskurse des Betreibers.

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Samples: www.oberbank.at, www.oberbank.at, www.oberbank.at

Informationen bei Transaktionen mit Währungsumrechnung. Unverzüglich nach Durchführung einer Transaktion mit Währungsumrech- nung erhält der Karteninhaber eine Mitteilung in das elektronische PostfachPost- fach, die das gesamte Währungsumrechnungsentgelt als prozentualen prozentuellen Aufschlag auf den Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank EZB zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Autorisierung dieser Transaktion enthält. Voraussetzung dafür ist sind ein aufrechter auf- rechter Zugang zum Internetbanking (Oberbank Kundenportal) sowie eine unterfertigte Vereinbarung für die Zustellung von Nachrichten in das elektronische elek- tronische Postfach. Darüber hinaus werden dieselben Informationen nach Ablauf eines Monats, in dem zumindest eine Transaktion mit Währungsumrechnung vom Kar- teninhaber durchgeführt wurde, noch einmal am Kontoauszug angedruckt. Diese Nachrichten können auf Wunsch des Karteninhabers jederzeit mittels entsprechender Mitteilung an das Kreditinstitut deaktiviert werden. Beim Einsatz der Kreditkarten an Geldausgabegeräten und POS Xxxxxx POS-Kassen kann es seitens deren Betreibern Betreiber zu Angeboten für eine Währungsumrech- nung kommen, für welche alleine allein deren Betreiber Entgelte und Währungs- umrechnungskurse festsetzen. Die dabei angewandten Währungsumrech- nungskurse können von denen, die das Kreditinstitut verwendet, deutlich abweichen. Stimmt der Karteninhaber solchen Angeboten zu, akzeptiert er auch gleichzeitig die dafür anfallenden Entgelte und Umrechnungskurse des Betreibers.

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