Fremdwährung Musterklauseln

Fremdwährung. Die Abrechnung von Kreditkartenumsätzen (Bargeldbezüge bzw. bargeldlo- se Zahlungen) in anderer Währung als Euro wird auf dem im Kartenantrag angegebenen Konto immer in Euro gebucht. Für die Umrechnung der Um- sätze in Fremdwährung zieht das Kreditinstitut als Kurs den Referenzwech- selkurs von Mastercard heran. Dieser wird auf Basis verschiedener Groß- handelskurse aus internationalen Quellen (wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder staatlich festgelegten Kursen gebildet. Unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx können die Referenzwechselkurse abgefragt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx- karten als Vergleichswert den prozentuellen Aufschlag der Fremdwährungs- umrechnung auf den letzten Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) abzufragen. Die für die Berechnung dieses Wertes not- wendigen Verkaufsabschläge sind dem Schalteraushang des Kreditinstitutes bzw. der Homepage xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx zu entnehmen.
Fremdwährung. Die Rechnungslegung durch das Kreditinstitut (Punkt 13.) erfolgt in Euro. Kartenumsätze in Euro außerhalb der Staaten der Euro-Zone sowie Karten- umsätze in einer nicht Euro-Währung berechtigen das Kreditinstitut das in dem mit dem Karteninhaber vereinbarten Konditionenblatt für Debit- und Kreditkarten geregelten Manipulationsentgelt in Rechnung zu stellen. Er- teilt der Karteninhaber einen Auftrag in einer anderen Währung als Euro, erfolgt dessen Abrechnung in Euro. Zur Umrechnung der auf eine Fremdwährung lautende Umsatz zieht PayLife Service Center als Referenzwechselkurs den für die jeweilige Währung von Mastercard auf Basis verschiedener Großhandelskurse (herangezogen aus unabhängigen internationalen Quellen wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder staatlich festgelegter Kurse gebildeten Wechselkurs heran. Dieser Referenz- wechselkurs ist auf xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/ ab- rufbar. Sollte kein Mastercard Kurs verfügbar sein, ist der Referenzwechsel- kurs der von OANDA Corporation für die jeweilige Währung zu Verfügung gestellte (auf xxx.xxxxxxx.xx veröffentlichte) Umrechnungskurs. Der Wech- selkurs von OANDA ist ein Durchschnittswert für den globalen Devisen- markt, der aus häufig aktualisierten Quellen stammt, einschließlich der De- visenhandelsplattform OANDA fxTrade, führenden Marktdatenanbietern und beitragenden Finanzinstituten. OANDA Corporation nimmt den Durch- schnitt aller ihrer gesammelten Daten über einen Zeitraum von 24 Stunden. Der Zeitraum, über den der durchschnittliche Geld- / Brief-Währungspreis verwendet wird, hängt von den Daten ab, die für die jeweilige Währung ver- fügbar sind. Wenn möglich, wird der Durchschnitt der Preise in den letzten 24 Stunden gebildet und dieser Durchschnittswert wird verwendet, um die Rate jeden Tag um 22:00 UTC (Coordinated Universal Time) zu aktualisieren.
Fremdwährung. Die Rechnungslegung durch die Bank (Punkt 12.) erfolgt in Euro. Karten- umsätze in Euro außerhalb der Staaten der Euro-Zone sowie Kartenum- sätze in einer nicht Euro-Währung berechtigen die Bank, ein Entgelt für den Auslandseinsatz (Manipulationsentgelt) gemäß Punkt 18.4. in Rech- nung zu stellen. Erteilt der KI einen Auftrag in einer anderen Währung als Euro, wird sein Konto in Euro belastet. Zur Umrechnung der auf eine Fremdwährung lautenden Umsätze zieht die Bank als Referenzwechsel- kurs den für die jeweilige Währung von Mastercard auf Basis verschie- dener Großhandelskurse (herangezogen aus unabhängigen internatio- nalen Quellen wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder staatlich festgelegter Kurse gebildeten Wechselkurs heran. Dieser Referenzwechselkurs ist auf xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Sollte kein Mastercard Kurs verfügbar sein, ist der Referenzwechselkurs der von OANDA Corporation für die jeweilige Währung zu Verfügung gestellte (auf xxx.xxxxxxx.xx veröffentlichte) Umrechnungskurs. Der dem KI in Rechnung gestellte Wechselkurs besteht aus dem Referenzwechsel- kurs zuzüglich der Verkaufsabschläge. Diese betragen • 1 % für EWR-Währungen, Schweizer Franken (CHF),US-Dollar (USD), Australische Dollar (AUD), Kanadische Dollar (CAD); • 1,5 % für alle anderen Währungen Der dem KI in Rechnung gestellte Wechselkurs wird von der Bank auf der Website xxx.xxxxxxx.xx veröffentlicht. Der Stichtag für die Umrechnung ist der Tag, an welchem der Fremd- währungsumsatz vom jeweiligen Vertragsunternehmen bei der Bank eingereicht wird. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der Umsatz als am darauffolgenden Bankwerktag eingereicht. Gleiches gilt, wenn der Umsatz zwar an ei- nem Werktag bei der Bank eingereicht wird, dies aber nach Geschäfts- schluss (18:00 Uhr) erfolgt. Die Abrechnung enthält Fremdwährungsum- satz, den zur Anwendung gebrachten Wechselkurs sowie den Stichtag der Umrechnung. Auf der Website xxx.xxxxxxx.xx kann der KI auch den Wechselkurs am Stichtag der Umrechnung abrufen und so die Richtig- keit der Abrechnung überprüfen.
Fremdwährung. Bei Kartentransaktionen, bei denen die Karte außerhalb der Europäischen Union verwendet wird und/oder sich der Standort des Vertragsunternehmens außerhalb der Europä- ischen Union befindet, sowie für Fremdwährungstransakti- onen (das sind Transaktionen, die nicht in Euro stattfinden) innerhalb der Europäischen Union, gelangt ein vereinbartes Bearbeitungsentgelt zur Verrechnung. Bei jeder Barbehebung wird ein vereinbartes Barbehe- bungsentgelt verrechnet. Bei in Fremdwährung entstande- nen Belastungen wird dem Karteninhaber der entsprechen- de Wechselkurs verrechnet, welcher jeweils tagesaktuell bei VISA Europe für s Visa Cards bzw. bei MasterCard für s MasterCards abgefragt werden kann.
Fremdwährung. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen,. bargeldlosen Zahlungen an POS-Kassen im Ausland und Zahlungen in einer Fremdwährung im Internet wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs. • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend beschriebenen ermittelten Fremdwährungskurs. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseiten xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwährung auf xxx.xxxxxxxx.xx gegenübergestellten Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung der Kurse der Kreditinstitute der Bankengruppe, der das Kreditinstitut zugehört, gebildet. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentliche Kurse (ohne Berücksichtigung der Kurse der Kreditinstitute der Bankengruppe, der das Kreditinstitut zugehört) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH xxx.xxx.xx/ kursinfo ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf xxx.xxx.xx/xxxxxxxx abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die Payment Services Austria GmbH, über die diese Zahlungen abgewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.
Fremdwährung. DEGIRO stellt standardmäßig den Dienst AutoFX zur Verfügung. Wenn der Kunde die Dienstleistung AutoFX in Anspruch nimmt, konvertiert DEGIRO automatisch die Zahlungsverpflichtungen (und Forderungen) des Kunden in Fremdwährungen in Zahlungsverpflichtungen (oder Forderungen) in der lokalen Währung. Wenn der Client AutoFX aktiviert hat, kann der Client den Dienst Debit Geld nur für die lokale Währung verwenden. Für einige Währungen bietet XXXXXX auch den Service Manuelle Fremdwährung an. Für Fremdwährungen, für die der Kunde den Dienst Manuelle Fremdwährung aktiviert hat, wird der Saldo des Kunden um den entsprechenden Betrag in dieser Fremdwährung belastet (bzw. gutgeschrieben). Abhängig von der Währung (oder den Währungen), für die Manuelle Fremdwährung aktiviert ist, und der Währung (oder den Währungen), für die die Dienstleistung Debit Geld aktiviert ist, kann es sein, dass ein Sollsaldo in einer oder mehreren Fremdwährungen entsteht, während gleichzeitig ein positiver Saldo in der Hauswährung und/oder anderen Fremdwährungen vorhanden ist. I n diesem Fall zahlt der Kunde Zinsen auf einen etwaigen Sollsaldo für jede Währung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Positionen in verschiedenen Währungen zu verwalten, indem er die Währungen kauft und verkauft, die er benötigt.
Fremdwährung. Ist die Versicherungsleistung in einem Versicherungsfall nicht in EURO zu leisten, wird der am Tag der Auszahlung durch den Versicherer gültige Devisen-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zugrunde gelegt.
Fremdwährung. Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Fremdwährung Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an Terminals Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in Euro). Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in Euro). Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden. Geduldete Kontoüberziehung Der Kunde überschreitet mit einer Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Kontoüberziehung. Die Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belastet 1 Sparkonto 3

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  • Währung Die Schuldverschreibungen sind in Euro begeben (die "Festge- legte Währung").

  • Ausführung 5.1 Der AN hat vor Arbeitsbeginn der örtlichen Projektleitung seinen am Leistungsort anwesenden verantwortlichen, deutsch- oder englischsprachigen Vertreter zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen. Dies gilt auch in vollem Umfang für die Arbeiten seiner Subunternehmer. Der AN wird diese in eigener Verantwortung anleiten und überwachen. Dieser Vertreter ist bevollmächtigt, alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Erklärungen für und gegen den AN abzugeben oder entgegen- zunehmen. Darüber hinaus muss er über die zur Auftragserfüllung erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. Im Rahmen seines Wirkungskreises ist er unmittelbar und allein verantwortlich im ordnungsrechtlichen Sinne. 5.2 Der verantwortliche Vertreter des AN ist mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet. Er ist berechtigt, Weisungen und Mitteilungen in Empfang zu nehmen und die notwendigen Anordnungen zu treffen. Er ist über seine Pflichten vom AN unterrichtet. 5.3 Der AG ist dem AN gegenüber nicht verpflichtet, dessen Arbeit zu überprüfen und die Durchführung zu überwachen. 5.4 Der AN hat am Beginn seiner Tätigkeit eine vollständige Wareneingangskontrolle aller für die Auftragserfüllung notwendigen Teile gemäß der in der Lieferung oder in den Montageunterlagen beigefügten Stücklisten/Lieferscheine vorzunehmen. Abweichungen sind dem AG unverzüglich zu melden. Kosten welche im Zusammenhang einer nicht durchgeführten Wareneingangskontrolle entstehen, gehen zu Lasten des AN. Bezüglich Qualitätsabweichungen von eigenen oder von Fremdfirmen angelieferten Materialien ist unverzüglich der Montageleitung des AG Nachricht zu geben. Der AN ist verpflichtet, für seine Auftragsausführung nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Personal ausführen zu lassen. 5.5 Der AN hat sich vor Beginn der Ausführung davon zu überzeugen, dass er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind. 5.6 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung am Einsatzort zu halten und täglich den durch seine Leistungen entstandenen Xxxxxx, Restmaterial und Xxxxxxx zu beseitigen und zu entsorgen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind die Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der AN nach einmaliger Aufforderung seinen Verpflichtungen nicht nach, so erfolgt die Räumung und Reinigung durch den AG auf Kosten des AN. Der AG kann die entstandenen Kosten mit der Schlussrechnung verrechnen. 5.7 Übernimmt der AN vom AG Materialien und Geräte geht die Haftung in den Verantwortungsbereich des AN über. Für Schäden und Beschädigungen, die durch die Benutzung des Materials und der Geräte entstehen können, haftet der AN, wie auch für den Schutz durch unbefugte Benutzung durch Dritte. 5.8 Es ist dem AN nicht gestattet mit dem Kunden bzw. dessen Vertretung (soweit vorhanden) zu verhandeln. Die Direktübernahme von Aufträgen durch den Auftragnehmer vom Besteller des AG berechtigt den AG zur sofortigen fristlosen Kündigung aller mit dem Auftragnehmer geschlossenen Werkverträge unter Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche. 5.9 Die sachgemäße Einrichtung des Einsatzortes, Unterbringung seiner Arbeitnehmer und Transport von Arbeitskräften und Arbeitsmaterial ist Sache des AN. 5.10 Der AG haftet für keinerlei Schäden, die etwa durch Einsturz des Bauwerkes oder von Teilen desselben durch Wassereinbrüche, Diebstähle, Beschädigungen, Abhandenkommen von Materialien, Werkzeugen, Geräten, Unterlagen etc. entstehen. 5.11 Im Übrigen gelten die Montagebedingungen des AG wie in allen anderen Fällen auch. 5.12 Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 5.13 Eine Bewachung des Einsatzortes ist nicht vorgesehen. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der übergebenen Materialien und Geräte sowie für eigenes Material führt der Aufragnehmer eigenverantwortlich durch. 5.14 Die Beauftragten des AG und/oder dessen Kunde haben das Recht, die Werkstätten des AN bzw. die seiner Unterlieferanten/Nachunternehmer zu betreten, um den Fertigungsstand und die Qualität zu überprüfen. Die Mitarbeiter des AN und/oder seiner Unterlieferanten/Nachunternehmer sind verpflichtet, alle für diese Überprüfung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

  • Durchführung (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Durchführungspolitik des Kreditinstitutes auf deren Grundlage das Kreditinstitut - mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

  • Verjährung 30.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 30.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.

  • Einführung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese Website und für die Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Du bist möglicherweise an zusätzliche Verträge gebunden, die sich auf deine Beziehung zu uns oder auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die du von uns erhältst. Wenn Bestimmungen der Zusatzverträge mit Bestimmungen dieser Bedingungen in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen dieser Zusatzverträge Vorrang.

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Stornierung Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung-Zahlungsverzug bei Raten), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.

  • Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.