Fremdwährung Musterklauseln

Fremdwährung. Die Abrechnung von Kreditkartenumsätzen (Bargeldbezüge bzw. bargeldlo- se Zahlungen) in anderer Währung als Euro, wird auf dem im Kartenantrag angegebenen Konto immer in Euro gebucht. Für die Umrechnung der Um- sätze in Fremdwährung zieht das Kreditinstitut als Kurs den Referenzwech- selkurs von Mastercard heran. Dieser wird auf Basis verschiedener Groß- handelskurse aus internationalen Quellen (wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder staatlich festgelegten Kursen gebildet. Unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xx-xx/xxxxxxxx/xxx-xxxxxxx/xxxxxxx- currency.html können die Referenzwechselkurse abgefragt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx- karten als Vergleichswert den prozentuellen Aufschlag der Fremdwährungs- umrechnung auf den letzten Euro-Referenzwechselkurs der EZB abzufra- gen. Die für die Berechnung dieses Wertes notwendigen Verkaufsabschläge sind dem Schalteraushang des Kreditinstitutes bzw. der Homepage https:// xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx zu entnehmen.
Fremdwährung. Die Rechnungslegung durch die Bank (Punkt 12.) erfolgt in EUR. Kartenumsätze in EUR außerhalb der Staaten der EWR-Zone sowie Kartenumsätze in einer nicht Euro- Währung berechtigen die Bank, das in der mit dem KI vereinbarten Konditionenübersicht BAWAG Kreditkarten geregelte Manipulationsentgelt in Rechnung zu stellen. Erteilt der KI einen Auftrag in einer anderen Währung als Euro, erfolgt dessen Abrechnung in Euro. Zur Umrechnung der auf eine Fremdwährung lautenden Umsätze zieht die Bank als Referenzwechselkurs den für die jeweilige Währung von Mastercard auf Basis verschiedener Großhandelskurse (herangezogen aus unabhängigen internationalen Quellen wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder staatlich festgelegter Kurse gebildeten Wechselkurs heran. Dieser Referenzwechselkurs ist auf xxx.xxxxxxxxxx.xxx/ global/currencyconversion/ abrufbar. Sollte kein Mastercard Kurs verfügbar sein, ist der Referenzwechselkurs der von OANDA Corporation für die jeweilige Währung zu Verfügung gestellte (auf xxx.xxxxxxx.xx veröffentlichte) Umrechnungskurs. Der dem KI in Rechnung gestellte Wechselkurs besteht aus dem Referenzwechselkurs zuzüglich der Verkaufsabschläge. Diese betragen: •1 % für EWR-Währungen, Schweizer Franken (CHF), US- Dollar (USD), Australische Dollar (AUD), Kanadische Dollar (CAD); •1,5 % für alle anderen Währungen. Der dem KI in Rechnung gestellte Wechselkurs wird von der Bank auf der Website xxx.xxxxxxx.xx veröffentlicht. Der Stichtag für die Umrechnung ist der Tag, an welchem der Fremdwährungsumsatz vom jeweiligen VU bei der Bank eingereicht wird. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt die Forderung als am darauffolgenden Bankwerktag eingelangt. Gleiches gilt, wenn die Forderung zwar an einem Werktag bei der Bank einlangt, dies aber nach Geschäftsschluss (18:00 Uhr) erfolgt. Die Abrechnung enthält Fremdwährungsumsatz, den zur Anwendung gebrachten Wechselkurs sowie den Stichtag der Umrechnung. Auf der Website www.paylife. at kann der KI auch den Wechselkurs am Stichtag der Umrechnung abrufen und so die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen.
Fremdwährung. Die Rechnungslegung durch das Kreditinstitut (Punkt 13.) erfolgt in Euro. Kartenumsätze in Euro außerhalb der Staaten der Euro-Zone sowie Karten- umsätze in einer nicht Euro-Währung berechtigen das Kreditinstitut das in dem mit dem Karteninhaber vereinbarten Konditionenblatt für Debit- und Kreditkarten geregelten Manipulationsentgelt in Rechnung zu stellen. Er- teilt der Karteninhaber einen Auftrag in einer anderen Währung als Euro, erfolgt dessen Abrechnung in Euro. Zur Umrechnung der auf eine Fremdwährung lautende Umsatz zieht PayLife Service Center als Referenzwechselkurs den für die jeweilige Währung von Mastercard auf Basis verschiedener Großhandelskurse (herangezogen aus unabhängigen internationalen Quellen wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder staatlich festgelegter Kurse gebildeten Wechselkurs heran. Dieser Referenz- wechselkurs ist auf xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/ ab- rufbar. Sollte kein Mastercard Kurs verfügbar sein, ist der Referenzwechsel- kurs der von OANDA Corporation für die jeweilige Währung zu Verfügung gestellte (auf xxx.xxxxxxx.xx veröffentlichte) Umrechnungskurs. Der Wech- selkurs von OANDA ist ein Durchschnittswert für den globalen Devisen- markt, der aus häufig aktualisierten Quellen stammt, einschließlich der De- visenhandelsplattform OANDA fxTrade, führenden Marktdatenanbietern und beitragenden Finanzinstituten. OANDA Corporation nimmt den Durch- schnitt aller ihrer gesammelten Daten über einen Zeitraum von 24 Stunden. Der Zeitraum, über den der durchschnittliche Geld- / Brief-Währungspreis verwendet wird, hängt von den Daten ab, die für die jeweilige Währung ver- fügbar sind. Wenn möglich, wird der Durchschnitt der Preise in den letzten 24 Stunden gebildet und dieser Durchschnittswert wird verwendet, um die Rate jeden Tag um 22:00 UTC (Coordinated Universal Time) zu aktualisieren.
Fremdwährung. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen,. bargeldlosen Zahlungen an POS-Kassen im Ausland und Zahlungen in einer Fremdwährung im Internet wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs. • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend beschriebenen ermittelten Fremdwährungskurs. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseiten xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwährung auf xxx.xxxxxxxx.xx gegenübergestellten Devisenverkaufskurse ohne Berücksichtigung der Kurse der Kreditinstitute der Bankengruppe, der das Kreditinstitut zugehört, gebildet. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentliche Kurse (ohne Berücksichtigung der Kurse der Kreditinstitute der Bankengruppe, der das Kreditinstitut zugehört) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH xxx.xxx.xx/ kursinfo ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf xxx.xxx.xx/xxxxxxxx abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die Payment Services Austria GmbH, über die diese Zahlungen abgewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.
Fremdwährung. Bei Kartentransaktionen, bei denen die Karte außerhalb der Europäischen Union verwendet wird und/oder sich der Standort des Vertragsunternehmens außerhalb der Europä- ischen Union befindet, sowie für Fremdwährungstransakti- onen (das sind Transaktionen, die nicht in Euro stattfinden) innerhalb der Europäischen Union, gelangt ein vereinbartes Bearbeitungsentgelt zur Verrechnung. Bei jeder Barbehebung wird ein vereinbartes Barbehe- bungsentgelt verrechnet. Bei in Fremdwährung entstande- nen Belastungen wird dem Karteninhaber der entsprechen- de Wechselkurs verrechnet, welcher jeweils tagesaktuell bei VISA Europe für s Visa Cards bzw. bei MasterCard für s MasterCards abgefragt werden kann.
Fremdwährung. Ist die Versicherungsleistung in einem Versicherungsfall nicht in EURO zu leisten, wird der am Tag der Auszahlung durch den Versicherer gültige Devisen-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zugrunde gelegt.
Fremdwährung. DEGIRO stellt standardmäßig den Dienst AutoFX zur Verfügung. Wenn der Kunde die Dienstleistung AutoFX in Anspruch nimmt, konvertiert DEGIRO automatisch die Zahlungsverpflichtungen (und Forderungen) des Kunden in Fremdwährungen in Zahlungsverpflichtungen (oder Forderungen) in der lokalen Währung. Wenn der Client AutoFX aktiviert hat, kann der Client den Dienst Debit Geld nur für die lokale Währung verwenden. Für einige Währungen bietet XXXXXX auch den Service Manuelle Fremdwährung an. Für Fremdwährungen, für die der Kunde den Dienst Manuelle Fremdwährung aktiviert hat, wird der Saldo des Kunden um den entsprechenden Betrag in dieser Fremdwährung belastet (bzw. gutgeschrieben). Abhängig von der Währung (oder den Währungen), für die Manuelle Fremdwährung aktiviert ist, und der Währung (oder den Währungen), für die die Dienstleistung Debit Geld aktiviert ist, kann es sein, dass ein Sollsaldo in einer oder mehreren Fremdwährungen entsteht, während gleichzeitig ein positiver Saldo in der Hauswährung und/oder anderen Fremdwährungen vorhanden ist. I n diesem Fall zahlt der Kunde Zinsen auf einen etwaigen Sollsaldo für jede Währung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Positionen in verschiedenen Währungen zu verwalten, indem er die Währungen kauft und verkauft, die er benötigt.
Fremdwährung. Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Fremdwährung Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an Terminals Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in Euro). Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in Euro). Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden. Geduldete Kontoüberziehung Der Kunde überschreitet mit einer Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Kontoüberziehung. Die Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belastet 1 Sparkonto 3

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und