Umrechnung von Fremdwährungen Musterklauseln

Umrechnung von Fremdwährungen. Bei der Verrechnung bargeldloser Zahlungen in ausländischen Währungen wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fix- kurs; • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwährungskurs. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich ge- machten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländischen Kredit- instituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwährung auf xxx.xxxxxxxx.xx gegenübergestellten Devisenverkaufskurse ohne Berück- sichtigung des Kurses der des Volksbanken Verbundes zugehörenden Kre- ditinstitute gebildet. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens vier auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der des Volksbanken Verbundes zugehörenden Kreditinstitute) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH xxx.xxx.xx ersichtliche Referenz- wechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf xxx.xxx.xx abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die Payment Services Austria GmbH, über die diese Zahlungen ab- gewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum wer- den dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen ver- einbarten Form bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. Nutzt der Karteninhaber die VR-SparCard für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Umrechnung von Fremdwährungen. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldloser Zahlungen an POS- Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet:
Umrechnung von Fremdwährungen. Zahlungsanweisungen des KI in Fremdwährungen werden zu einem von card complete ge- bildeten und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Kurs (card complete Wechselkurs) in Euro umgerechnet. Zur Bildung des Kurses zieht card complete als Referenzwechselkurs den für die jeweilige Währung von der internationalen Karten- organisation Visa errechneten Wechselkurs heran. Die von Visa auf deren Homepage xxx.xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Wechselkurse errechnen sich aus den höchsten und niedrigsten Kursen der jeweils letzten 24 Stunden, wobei als Grundlage für die Berechnung die von unabhängigen internationalen Quellen wie z.B. Reuters oder Bloomberg veröffent- lichten Kurse oder gegebenenfalls staatlich festgelegte Kurse herangezogen werden. Der card complete Wechselkurs wird gebildet aus dem Referenzwechselkurs und einem Ankaufsabschlag gem. Punkt 21. Der Tag für die Umrechnung ist der Geschäftstag, an welchem card complete mit der Forderung der jeweiligen Akzeptanzstelle belastet wird. Ein Geschäftstag ist jeder Tag eines Kalenderjahres, ausgenommen gesetzliche Feiertage, Samstage, Sonntage und der 24.12. Fällt der Eingangszeitpunkt dieser Zahlungsanweisung auf keinen Geschäftstag oder an einen Geschäftstag nach 22.30 Uhr (MEZ), dann wird dieser so behandelt, als wäre er am darauf folgenden Geschäftstag eingegangen. Dieses Datum (Buchungsdatum) wird dem KI in der Umsatznachricht bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. Nutzt der Karteninhaber die SparCard für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Umrechnung von Fremdwährungen. Zahlungsanweisungen des KI in Fremdwährungen werden zu einem von card complete gebildeten und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Kurs in Euro umgerechnet. Der Tag für die Umrechnung ist der Geschäftstag, an welchem card complete mit der Forderung der jeweiligen Akzeptanzstelle belastet wird. Ein Geschäftstag ist jeder Tag eines Kalenderjahres, ausgenommen gesetzliche Feiertage, Samstage, Sonntage und der 24.12. Fällt der Eingangszeitpunkt die- ser Zahlungsanweisung auf keinen Geschäftstag oder an einen Geschäftstag nach 22.30 Uhr (MEZ), dann wird dieser so behandelt, als wäre er am darauf folgenden Geschäftstag eingegangen. Dieses Datum (Buchungsdatum) wird dem KI in der Umsatznachricht bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. 2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldloser Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs; • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2. dargestellten BankCard-Fremdwährungskurs.
Umrechnung von Fremdwährungen. Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Travel Overland haftet nicht für Kursdifferenzen. Bitte beachten Sie, dass bei Belastung im Ausland zusätzliche Gebühren von Ihrer Bank erhoben werden können
Umrechnung von Fremdwährungen. 3.9.1 Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bar- geldlosen Zahlungen an POS-Kassen oder Zahlungen im Internet wird ein etwaiger Betrag in ausländischer Währung wie folgt umgerechnet:
Umrechnung von Fremdwährungen. Für im Rahmen des MIC-Verfahrens getätigte Zahlungen in Fremdwährung gilt Punkt 2.6. dieser Besonderen Bedingun- gen sinngemäß. Hypo Xxxxxxxxxx Xxxx XX Xxxx-Xxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxx