Umrechnung von Fremdwährungen Musterklauseln

Umrechnung von Fremdwährungen. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldloser Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: XXXXXX Xxxxxxxxx - bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs, - bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nach- stehend beschrieben ermittelten Fremdwährungskurs. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von inländischen und auslän- dischen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung ge- stellte Fremdwährungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwährung auf xxx.xxxxxxxx.xx gegenübergestellten Devisenverkaufs- kurse ohne Berücksichtigung des Kurses der der Volksbanken Bankengruppe zugehörenden Kreditinsti- tute gebildet. Für die Ermittlung eines Fremdwährungs- kurses sind mindestens vier auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der der Volksbanken Bankengruppe zugehörenden Kredit- institute) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH xxx.xxx.xx ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf xxx.xxx.xx abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die Payment Services Austria GmbH, über die diese Zahlungen abgewickelt werden, die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. Nutzt der Karteninhaber die VR-SparCard für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Umrechnung von Fremdwährungen. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldloser Zahlungen an POS- Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: 2.7.1 Bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten erfolgt die Umrechnung zum jeweiligen Fixkurs. 2.7.2 Bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, erfolgt die Umrechnung wie folgt: Der Umrechnungskurs der Fremdwährung wird zu jenem Tag ermittelt, an dem die Payment Services Austria GmbH (PSA) die Belastung erhält. Für die Umrechnung der Fremdwährung wird der Mittelwert aller zu dieser Fremdwährung auf xxx.xxxxxxxx.xx gegenübergestellten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditinstituten gebildet. Sollten für die Ermittlung eines solchen Fremdwährungskurses weniger als 5 auf xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlichte Kurse zur Verfügung stehen, gelangt der von der OANDA Corporation bestimmte und unter xxx.xxxxxxxx.xx abrufbare Referenzwechselkurs zur Anwendung. Die auf diese Weise ermittelten Fremdwährungskurse können bei der Bank erfragt oder auf xxx.xxx.xx/xxxxxxxx abgefragt werden. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Karteninhaber bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. Zahlungsanweisungen des KI in Fremdwährungen werden zu einem von card complete ge- bildeten und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Kurs (card complete Wechselkurs) in Euro umgerechnet. Zur Bildung des Kurses zieht card complete als Referenzwechselkurs den für die jeweilige Währung von der internationalen Karten- organisation Visa errechneten Wechselkurs heran. Die von Visa auf deren Homepage xxx.xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Wechselkurse errechnen sich aus den höchsten und niedrigsten Kursen der jeweils letzten 24 Stunden, wobei als Grundlage für die Berechnung die von unabhängigen internationalen Quellen wie z.B. Reuters oder Bloomberg veröffent- lichten Kurse oder gegebenenfalls staatlich festgelegte Kurse herangezogen werden. Der card complete Wechselkurs wird gebildet aus dem Referenzwechselkurs und einem Ankaufsabschlag gem. Punkt 21. Der Tag für die Umrechnung ist der Geschäftstag, an welchem card complete mit der Forderung der jeweiligen Akzeptanzstelle belastet wird. Ein Geschäftstag ist jeder Tag eines Kalenderjahres, ausgenommen gesetzliche Feiertage, Samstage, Sonntage und der 24.12. Fällt der Eingangszeitpunkt dieser Zahlungsanweisung auf keinen Geschäftstag oder an einen Geschäftstag nach 22.30 Uhr (MEZ), dann wird dieser so behandelt, als wäre er am darauf folgenden Geschäftstag eingegangen. Dieses Datum (Buchungsdatum) wird dem KI in der Umsatznachricht bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. Nutzt der Karteninhaber die SparCard für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Umrechnung von Fremdwährungen. Zahlungsanweisungen des KI in Fremdwährungen werden zu einem von card complete gebildeten und auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Kurs in Euro umgerechnet. Der Tag für die Umrechnung ist der Geschäftstag, an welchem card complete mit der Forderung der jeweiligen Akzeptanzstelle belastet wird. Ein Geschäftstag ist jeder Tag eines Kalenderjahres, ausgenommen gesetzliche Feiertage, Samstage, Sonntage und der 24.12. Fällt der Eingangszeitpunkt die- ser Zahlungsanweisung auf keinen Geschäftstag oder an einen Geschäftstag nach 22.30 Uhr (MEZ), dann wird dieser so behandelt, als wäre er am darauf folgenden Geschäftstag eingegangen. Dieses Datum (Buchungsdatum) wird dem KI in der Umsatznachricht bekannt gegeben.
Umrechnung von Fremdwährungen. 3.9.1 Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bar- geldlosen Zahlungen an POS-Kassen oder Zahlungen im Internet wird ein etwaiger Betrag in ausländischer Währung wie folgt umgerechnet: 3.9.2 Der Fremdwährungskurs der Western Union International Bank GmbH wird auf Basis der auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxx- support/exchange-rate-calculator.html öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von VISA ermittelt. 3.9.3 Die jeweils aktuellen Fremdwährungskurse der Western Union International Bank GmbH können bei der Bank erfragt oder auf xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxxx- support/exchange-rate-calculator.html abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag vor der Autorisierung der Zahlung, außer der so ermittelte Kurstag wäre ein Samstag, Sonntag oder anerkannter Feiertag in Österreich; diesfalls ist der Kurs vom letzten Tag vor der Autorisierung maßgeblich, der weder Samstag, Sonntag noch anerkannter Feiertag in Österreich war. Der Kurs sowie der Kurstag werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form (z.B. WU+ App, Kontoauszug) bekannt gegeben. 3.9.4 Für jede Bezugskarte übermittelt die Bank dem Karteninhaber unverzüglich, nachdem sie einen Zahlungsauftrag wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten oder wegen einer Zahlung an der POS-Kasse erhalten hat, der auf eine Währung der Europäischen Union lautet, die von der Währung des Xxxxxx abweicht, dem Karteninhaber eine elektronische Mitteilung mit den in Artikel 4 Absatz 1 EU-Überweisungs-VO (EG) Nr. 2021/1230 genannten Informationen. Ungeachtet des vorherigen Satzes wird eine derartige Mitteilung einmal in jedem Monat versendet, in dem die Bank einen Zahlungsauftrag in der gleichen Fremdwährung erhält.
Umrechnung von Fremdwährungen. Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Travel Overland haftet nicht für Kursdifferenzen. Bitte beachten Sie, dass bei Belastung im Ausland zusätzliche Gebühren von Ihrer Bank erhoben werden können
Umrechnung von Fremdwährungen. Für im Rahmen des MIC-Verfahrens getätigte Zahlungen in Fremdwährung gilt Punkt 2.6. dieser Besonderen Bedingun- gen sinngemäß.
Umrechnung von Fremdwährungen. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldloser Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: - bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs, - bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind: zu dem Tagesverkaufskurs der PayLife Bank GmbH. Die Umrechnungskurse (Referenzwechselkurse) können beim Kreditinstitut erfragt oder auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH (xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) oder der PayLife Bank GmbH (xxx.xxxxxxx.xx) abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem die PSA Payment Services Austria GmbH die Belastung von dem ausländischen Kreditinstitut erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.