Common use of Informationen und Nachweise Clause in Contracts

Informationen und Nachweise. Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular auf die Plattform übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz der Plattform sind. Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen. Für den Inhaber, natürliche Person und Verbraucher: o dessen Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). Für den gewerblichen Inhaber: - für natürliche Personen: o deren Name, Xxxxxxx, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzland. o Original oder Kopie eines Auszugs aus dem Amtsblatt, nicht älter als drei Monate, der die Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Inhaber abhängig ist. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). - für juristische Personen: o seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der Nutzungsberechtigten wie beispielsweise von der Verordnung festgelegt, o Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht bestätigen. o beglaubigte Xxxxx der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen; o Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der Nutzungsberechtigten. o Die Erklärung der Nutzungsberechtigten der juristischen Person, die mehr als 25 % halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt. Der Kontoinhaber kann auch aufgefordert werden, einen Bankauszug für ein auf seinen Namen eröffnetes Konto bei einem Dritt-Zahlungsdienstleister. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Dienstleister sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des Inhabers, des Nutzungsberechtigten oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern.

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Informationen und Nachweise. Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular auf die Plattform dem Händler übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz der Plattform des Händlers sind. Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen. Für den InhaberNutzer, natürliche Person und Verbraucher: o dessen Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. ; o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers Nutzers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). Für den gewerblichen Inhaber: - für natürliche Personen: ; o deren Name, XxxxxxxVorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzland. ; o Original oder Kopie eines Auszugs aus dem Amtsblatt, nicht älter als drei Monate, der die Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Inhaber Nutzer abhängig ist. ; o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers Nutzers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). - für juristische Personen: o seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der Nutzungsberechtigten tatsächlichen Zahlungsempfänger wie beispielsweise von der Verordnung festgelegt, ; o Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht bestätigen. Recht; o beglaubigte Xxxxx der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen; o Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der Nutzungsberechtigten. tatsächlichen Zahlungsempfänger(s); o Die Erklärung der Nutzungsberechtigten tatsächlichen Zahlungsempfänger der juristischen Person, die mehr als 25 % halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt. Der Kontoinhaber Vom Nutzer kann auch aufgefordert ebenfalls verlangt werden, einen Bankauszug für ein den Banknachweis eines auf seinen Namen eröffnetes Konto bei einer Person auf seinen Namen eröffneten Xxxxxx zu übermitteln, die unter 1° bis 6°a von Artikel L.561-2 des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen erwähnt wird, erstellt in einem Dritt-ZahlungsdienstleisterMitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Dienstleister Emittent sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des InhabersNutzers, des Nutzungsberechtigten tatsächlichen Zahlungsempfängers oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern.

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Samples: mangopay.com, www.nordwest-shop.de

Informationen und Nachweise. Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular auf die Plattform übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz der Plattform sind. Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen. Für den Inhaber, natürliche Person und Verbraucher: o dessen Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). Für den gewerblichen Inhaber: - für natürliche Personen: o deren Name, Xxxxxxx, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzland. o Original oder Kopie eines Auszugs aus dem Amtsblatt, nicht älter als drei Monate, der die Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Inhaber abhängig ist. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). - für juristische Personen: o seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der Nutzungsberechtigten wie beispielsweise von der Verordnung festgelegt, o Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht bestätigen. o beglaubigte Xxxxx der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen; o Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der Nutzungsberechtigten. o Die Erklärung der Nutzungsberechtigten der juristischen Person, die mehr als 25 % halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt. Der Kontoinhaber Vom Inhaber kann auch aufgefordert ebenfalls verlangt werden, einen Bankauszug für ein den Banknachweis eines auf seinen Namen eröffnetes Konto bei einer Person auf seinen Namen eröffneten Xxxxxx zu übermitteln, die unter 1° bis 6°a von Artikel L.561-2 des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen erwähnt wird, erstellt in einem Dritt-ZahlungsdienstleisterMitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Dienstleister sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des Inhabers, des Nutzungsberechtigten oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern.

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Samples: storebox-public.s3.eu-central-1.amazonaws.com

Informationen und Nachweise. Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular auf die Plattform übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz der Plattform sind. Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen. Für den Inhaber, natürliche Person und Verbraucher: o dessen Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). Für den gewerblichen Inhaber: - für natürliche Personen: o deren Name, Xxxxxxx, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzland. o Original oder Kopie eines Auszugs aus dem Amtsblatt, nicht älter als drei Monate, der die Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Inhaber abhängig ist. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). - für juristische Personen: o seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der Nutzungsberechtigten wie beispielsweise von der Verordnung festgelegt, o Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht bestätigen. o beglaubigte Xxxxx der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen; o Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der Nutzungsberechtigten. o Die Erklärung der Nutzungsberechtigten der juristischen Person, die mehr als 25 % halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt. Vom Inhaber kann ebenfalls verlangt werden, den Banknachweis einer befugten Entität über das Währungs- und Finanzwesen erwähnt wird, erstellt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft. Der Kontoinhaber kann auch aufgefordert werden, einen Bankauszug für ein auf seinen Namen eröffnetes die Bankverbindung von einem offenen Konto bei einer autorisierten Einrichtung in einem Dritt-ZahlungsdienstleisterMitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, der Teil des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus auferlegt, anzugeben. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Dienstleister sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des Inhabers, des Nutzungsberechtigten oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern.

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Informationen und Nachweise. Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular auf die Plattform übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz der Plattform sind. Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen. Für den Inhaber, natürliche Person und Verbraucher: o dessen Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). Für den gewerblichen Inhaber: - für natürliche Personen: o deren Name, Xxxxxxx, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzland. o Original oder Kopie eines Auszugs aus dem Amtsblatt, nicht älter als drei Monate, der die Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Inhaber abhängig ist. o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass). - für juristische Personen: o seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der Nutzungsberechtigten wie beispielsweise von der Verordnung festgelegt, o Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht bestätigen. o beglaubigte Xxxxx der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen; o Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der Nutzungsberechtigten. o Die Erklärung der Nutzungsberechtigten der juristischen Person, die mehr als 25 % halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt. Der Kontoinhaber Vom Inhaber kann auch aufgefordert ebenfalls verlangt werden, einen Bankauszug für ein den Banknachweis eines auf seinen Namen eröffnetes Konto bei einer Person auf seinen Namen eröffneten Xxxxxx zu übermitteln, die unter 1° bis 6°a von Artikel L.561-2 des französischen Gesetzbuchs über das Währungs- und Finanzwesen erwähnt wird, erstellt in einem Dritt-ZahlungsdienstleisterMitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Dienstleister sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des Inhabers, des Nutzungsberechtigten oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern. Der Inhaber erteilt der Plattform die Befugnis, auf seinem Zahlungskonto und unter dessen uneingeschränkter Verantwortung Zahlungsvorgänge vorzunehmen („die Vollmacht“). Die Vollmacht endet automatisch mit dem Ableben des Inhabers. Sie kann jederzeit auf Veranlassung des Inhabers, der den Beauftragten und den Dienstleister darüber unterrichtet, per Einschreiben mit Rückschein entzogen werden. Die Kündigung wird mit dem Eingangsdatum der Kündigung durch den Dienstleister wirksam. Der Inhaber bleibt haftbar für die Zahlungsvorgänge, die für sein Konto bis zu diesem Datum vom bestellten Beauftragten eingeleitet werden. Der Inhaber entbindet ausdrücklich den Dienstleister von der Schweigepflicht zu den Daten des Zahlungskontos hinsichtlich des durch die Vollmacht bestellten Beauftragten.

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