Common use of Informationsbogen für den Einleger Clause in Contracts

Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der Bank sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden “aufaddiert” und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten auf der folgenden Seite. 1Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden

Informationsbogen für den Einleger. Mit dem "Informationsbogen für den Einleger" informieren wir Sie gem. § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx Einlagen bei der Bank FIL Fondsbank GmbH sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 GmbH 1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 Kreditinstitut 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert" und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. 100.000 EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 4 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 (0)00 000000000-0 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten auf der folgenden Seite. 1Ihre Einleger: 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen vertragli- chen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro 100.000 EUR erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der Bank sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden “aufaddiert” und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Sofern Sie den Eröffnungsantrag im Rahmen einer Online-Antragsstrecke abgegeben haben: Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich. Sie bestätigen den Empfang mit Klick auf den Bestätigungsbutton zum verbindlichen Abschlusses des Depotvertrages. Sofern Sie den Eröffnungsantrag nicht im Rahmen einer Online- Antragsstrecke abgegeben haben: Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten auf der folgenden Seite. 1Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx 10178 Berlin Deutschland Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 Postfach 11 04 48 10834 Berlin Deutschland Telefon:+00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx E-Mail:xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen

Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der Bank Alte Leipziger Bauspar AG sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 GmbH (1) Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro 000.000 € pro Einleger pro Kreditinstitut2 Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiertaufaddiert” , und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze Ober- grenze von 100.000,00 Euro. 000.000 € (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro 000.000 € gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Einleger (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 2016(4) Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx XXXXXXX Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx xxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den/die Einleger den Einleger: erfolgt auf Seite 4 des Antrags für Kapitalanlagen Zusätzliche Informationen (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten auf für alle oder einige der folgenden Seite. 1Ihre nachstehenden Punkte) (1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen Ein- lagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 100.000 Euro erstattet. 2Sollte (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 100.000 Euro pro KreditinstitutKreditinsti- tut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger Einle- ger beispielsweise 90.000,00 90.000 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 20.000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 100.000 Euro erstattet. 3Bei erstattet.(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 100.000 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung Vereini- gung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 100.000 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 100.000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen Informa- tionen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung xxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.(4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon: +00 00 000000000 000000000, E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx xxxx@xxx-xxxxxx.xx, xxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 100.000 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xxxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.

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Samples: Kapitalanlagen Antrag

Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der European Bank for Financial Services GmbH sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 100.000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut2 Die folgenden Marken sind Teil der European Bank for Financial Services GmbH: finvesto, fintego Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufad- diertaufaddiert” , und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. 100.000 Euro2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 100.000 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Einleger3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Arbeitstage4 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 00 00 00 00 - 0 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier Einleger: Ihre Unterschrift(en) ist/sind nicht erforderlich. Sie bestätigen haben den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagendieser Informationen bereits im Rahmen der Depot-/ Kontoeröffnung bestätigt. F 4265.05 – 11/2017 Bitte beachten Sie die Fußnoten - Erläuterungen in den Fußnoten auf der folgenden Seite. 1Ihre Folgeseite! 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 100.000 Euro erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.

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Samples: General Terms and Conditions

Informationsbogen für den Einleger. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Die Einlagen bei der VTB Bank (Europe) SE, Zweigniederlassung Frankfurt (im folgenden VTB Direktbank) sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung und die freiwillige Einlagensicherung abgedeckt: Einlagen bei der VTB Direktbank sind gesetzlich durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) geschützt. Die Siche- rungsobergrenze beträgt hierbei bis zu 100.000,00 EUR pro Einleger und Kreditinstitut. Die VTB Direktbank ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Schutzumfang pro Einleger und Kreditinstitut errechnet sich aus dem haftenden Eigenkapital des jeweiligen Kreditinstituts. Detaillierte Informationen zu dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds sowie dem exakten Schutzumfang der VTB Direktbank finden Sie unter Einlagen bei der VTB Direktbank sind gesetzlich geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 GmbH 1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 Kreditinstitut 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiertaufaddiert” , und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. 100 000 EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx Einleger 3 Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlichden Einleger: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten Für bestimmte Einlagen gel- tende Ausnahmen werden auf der folgenden SeiteWebsite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. 1Ihre Einlage Ihr Kreditinstitut wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedecktSie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Wenn Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar seingedeckt sind, weil ein wird das Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dies auch auf dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xxKontoauszug bestätigen.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag

Informationsbogen für den Einleger. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Die Einlagen bei der VTB Bank (Europe) SE, Zweigniederlassung Frankfurt (im folgenden VTB Direktbank) sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung und die freiwillige Einlagensicherung abgedeckt: Einlagen bei der VTB Direktbank sind gesetzlich durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) geschützt. Die Siche- rungsobergrenze beträgt hierbei bis zu 100.000,00 EUR pro Einleger und Kreditinstitut. Die VTB Direktbank ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Schutzumfang pro Einleger und Kreditinstitut errechnet sich aus dem haftenden Eigenkapital des jeweiligen Kreditinstituts. Detaillierte Informationen zu dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds sowie dem exakten Schutzumfang der VTB Direktbank finden Sie unter Einlagen bei der VTB Direktbank sind gesetzlich geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 GmbH 1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 Kreditinstitut 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiertaufaddiert” , und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. 100 000 EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx Einleger 3 Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlichden Einleger: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten Für bestimmte Einlagen gel- tende Ausnahmen werden auf der folgenden SeiteWebsite des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. 1Ihre Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. 1 Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem: Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro 100. 000 EUR erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen . 2 Allgemeine Sicherungsobergrenze: Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende be- treffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro 100 000 EUR pro Einleger und Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut Kredit- institut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro 100 000 EUR erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000,00 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx. 4Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist dieEntschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 Euro) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx.

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