Informationsgesellschaft. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, und vereinbaren einen Meinungsaustausch über ihre jeweilige Politik auf diesem Gebiet. 2. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich kann sich unter anderem auf Folgendes konzentrieren: a) Meinungsaustausch über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, insbesondere über die Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldiensts, der Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten, elektronischer und offener Behördendienste, der Internetsicherheit sowie der Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörden, b) Verbund und Interoperabilität der Forschungsnetze und der Computing- und wissenschaftlichen Dateninfrastrukturen und -dienste, unter anderem auf regionaler Ebene, c) Normung, Zertifizierung und Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien, d) Fragen der Sicherheit, des Vertrauens und der Privatsphäre im Zusammenhang mit Informations- und Kommunika-tionstechnologien, einschließlich der Förderung der Online- Sicherheit und der Bekämpfung des Missbrauchs der Informationstechnologie und aller Formen von elektronischen Medien, sowie Informationsaustausch und e) Meinungsaustausch über Maßnahmen zur Lösung der Frage der internationalen Roaminggebühren, unter anderem als nichttarifäres Handelshemmnis.
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Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen
Informationsgesellschaft. (1. ) Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, und vereinbaren einen Meinungsaustausch über ihre jeweilige Politik auf diesem Gebiet.
(2. ) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich kann sich unter anderem auf Folgendes konzentrieren:
a) Meinungsaustausch über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, insbesondere über die Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldiensts, der Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten, elektronischer und offener Behördendienste, der Internetsicherheit sowie der Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörden,
b) Verbund und Interoperabilität der Forschungsnetze und der Computing- und wissenschaftlichen Dateninfrastrukturen und -dienste, unter anderem auf regionaler Ebene,
c) Normung, Zertifizierung und Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien,
d) Fragen der Sicherheit, des Vertrauens und der Privatsphäre im Zusammenhang mit Informations- und Kommunika-tionstechnologienKommunikationstechnologien, einschließlich der Förderung der Online- Sicherheit und der Bekämpfung des Missbrauchs der Informationstechnologie und aller Formen von elektronischen Medien, sowie Informationsaustausch und
e) Meinungsaustausch über Maßnahmen zur Lösung der Frage der internationalen Roaminggebühren, unter anderem als nichttarifäres Handelshemmnis.
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Informationsgesellschaft. (1. ) Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, und vereinbaren einen Meinungsaustausch über ihre jeweilige Politik auf diesem Gebiet.
(2. ) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich kann sich unter anderem auf Folgendes konzentrieren:
a) Meinungsaustausch über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, insbesondere über die Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldiensts, der Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten, elektronischer und offener Behördendienste, der Internetsicherheit sowie der Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörden,
b) Verbund und Interoperabilität der Forschungsnetze und der Computing- und wissenschaftlichen Dateninfrastrukturen und -dienste, unter anderem auf regionaler Ebene,
c) Normung, Zertifizierung und Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien,
d) Fragen der Sicherheit, des Vertrauens und der Privatsphäre im Zusammenhang mit Informations- und Kommunika-Kommunika tionstechnologien, einschließlich der Förderung der Online- Online-Sicherheit und der Bekämpfung des Missbrauchs der Informationstechnologie und aller Formen von elektronischen Medien, sowie Informationsaustausch und
e) Meinungsaustausch über Maßnahmen zur Lösung der Frage der internationalen Roaminggebühren, unter anderem als nichttarifäres Handelshemmnis.
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Informationsgesellschaft. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Bestandteil des modernen Lebens und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sind, und vereinbaren einen Meinungsaustausch über ihre jeweilige Politik auf diesem Gebiet.
2. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich kann sich unter anderem auf Folgendes konzentrieren:
a) Meinungsaustausch über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, insbesondere über die Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation und deren Regulierung, einschließlich des Universaldiensts, der Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten, elektronischer und offener Behördendienste, der Internetsicherheit sowie der Unabhängigkeit und Effizienz der Regulierungsbehörden,
b) Verbund und Interoperabilität der Forschungsnetze und der Computing- und wissenschaftlichen Dateninfrastrukturen und -dienste, unter anderem auf regionaler Ebene,
c) Normung, Zertifizierung und Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien,
d) Fragen der Sicherheit, des Vertrauens und der Privatsphäre im Zusammenhang mit Informations- und Kommunika-tionstechnologienKommunikationstechnologien, einschließlich der Förderung der Online- Sicherheit und der Bekämpfung des Missbrauchs der Informationstechnologie und aller Formen von elektronischen Medien, sowie Informationsaustausch und
e) Meinungsaustausch über Maßnahmen zur Lösung der Frage der internationalen Roaminggebühren, unter anderem als nichttarifäres Handelshemmnis.
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