Common use of Inhalt der Serviceleistungen Clause in Contracts

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukte, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne die- ser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen (z.B. Programmaufbau, Program- miersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden zu sein.

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Samples: www.rocongruppe.de, www.sage.com, www.sage.com

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich ausschließ- lich für Standardversionen der Sage Pro- dukteProdukte, sofern und soweit diese unver- ändert un- verändert und in der von Sage für deren de- ren Einsatz empfohlenen Konfiguration Konfigura- tion und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Be- triebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse Bedürf- nisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage ProduktsPro- dukts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen Vertragsumfang einge- schlossen und da- mit damit unterstützte Produkte Pro- dukte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Vermarktung freigege- bene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen Nachfol- geversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer Versionsnum- mer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen (z.B. Programmaufbau, Program- miersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versi- onsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der volle Versionsnummer und werden wer- den als "Update", „Hotfix“ " oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende be- stehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden Funktionalitäten ver- bunden zu sein.

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Samples: www.aribis.de, www.aribis.de

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukte, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne die- ser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten zusätzliche Funktionalitä- ten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen techni- sche Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen Rah- men dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen wesentlichen programmtechni- schen Grundlagen (z.B. ProgrammaufbauProgrammauf- bau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten Funkti- onalitäten zu beinhalten. Der Programmname Pro- grammname bleibt bei Upgrades unverändertun- verändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl Jah- reszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des ProduktsPro- dukts. Sage kenn- zeichnet kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe die- selbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer Versions- nummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet bezeich- net und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten zusätz- lichen Funktionalitäten verbunden zu sein.

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Samples: www.hotline-online.de

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. 3.1 Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukteProdukte, sofern und soweit diese unver- ändert unverändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang Vertragsumfang eingeschlossen und da- mit damit unterstützte Produkte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung Vermarktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen wesentlichen programmtechnischen Grundla- gen Grundlagen (z.B. Programmaufbau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ " oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten Funktionalitäten verbunden zu sein.

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Samples: www.sage.com

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage CHIPSIZE erbringt die nachfolgend be- schriebenen beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukteCHIPSIZE Produkte, sofern und soweit diese unver- ändert unverändert und in der von Sage CHIPSIZE für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage CHIPSIZE Produkts. In den Ver- tragsumfang Vertragsumfang eingeschlossen und da- mit damit unterstützte Produkte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage CHIPSIZE zur allgemeinen Ver- marktung Vermarktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen wesentlichen programm-technischen Grundlagen (z.B. ProgrammaufbauProgramm-aufbau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname Programm-name bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet CHIPSIZE kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten Funktionalitäten verbunden zu sein.

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Samples: chipsize.com