Common use of Inhalt der Serviceleistungen Clause in Contracts

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukte, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne die- ser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen (z.B. Programmaufbau, Program- miersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden zu sein. 3.2. Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch das Sage Supportcenter über die von Sage be- kannt gegebenen Telefon- oder Tele- fax-Nummern oder Internet-Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Beratung beantwortet Sage während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- dukt-Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf und Anwendung der un- terstützten Produkte im Rahmen der von Sage in der Dokumentation bezie- hungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und Systemumgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage auf Anfrage mit; 3.2.2. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten Produkte. Der Hotline-Support kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten und im Umgang mit den un- terstützten Produkten und der entspre- chenden Systemumgebung erfahre- nen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern priorisiert im Sage Supportcenter an den entsprechenden Supporter durchgestellt.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich ausschließ- lich für Standardversionen der Sage Pro- dukteProdukte, sofern und soweit diese unver- ändert un- verändert und in der von Sage für deren de- ren Einsatz empfohlenen Konfiguration Konfigura- tion und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Be- triebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse Bedürf- nisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage ProduktsPro- dukts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen Vertragsumfang einge- schlossen und da- mit damit unterstützte Produkte Pro- dukte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Vermarktung freigege- bene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen Nachfol- geversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer Versionsnum- mer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen (z.B. Programmaufbau, Program- miersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versi- onsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der volle Versionsnummer und werden wer- den als "Update", „Hotfix“ " oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende be- stehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden Funktionalitäten ver- bunden zu sein. 3.2. Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch das Sage Supportcenter über die von Sage be- kannt gegebenen Telefon- oder Tele- fax-Nummern oder Internet-Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Beratung beantwortet Sage während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- dukt-Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf und Anwendung der un- terstützten Produkte im Rahmen der von Sage in der Dokumentation bezie- hungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und Systemumgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage auf Anfrage mit; 3.2.2. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten Produkte. Der Hotline-Support Sup- port kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten qualifizierten und im Umgang mit den un- terstützten unterstützten Produkten und der entspre- chenden ent- sprechenden Systemumgebung erfahre- nen er- fahrenen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch Anspruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn Ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern Ruf- nummern priorisiert im Sage Supportcenter Support- center an den entsprechenden Supporter Sup- porter durchgestellt.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukte, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne die- ser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten zusätzliche Funktionalitä- ten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen techni- sche Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen Rah- men dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen wesentlichen programmtechni- schen Grundlagen (z.B. ProgrammaufbauProgrammauf- bau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten Funkti- onalitäten zu beinhalten. Der Programmname Pro- grammname bleibt bei Upgrades unverändertun- verändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl Jah- reszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des ProduktsPro- dukts. Sage kenn- zeichnet kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe die- selbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer Versions- nummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet bezeich- net und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten zusätz- lichen Funktionalitäten verbunden zu sein. 3.2. Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch das Sage Supportcenter über die von Sage be- kannt gegebenen Telefon- oder Tele- fax-Nummern oder Internet-Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Beratung beantwortet Sage während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- dukt-Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf und Anwendung der un- terstützten Produkte im Rahmen der von Sage in der Dokumentation bezie- hungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und Systemumgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage auf Anfrage mit; 3.2.2. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten Produkte. Der Hotline-Support kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten und im Umgang mit den un- terstützten Produkten und der entspre- chenden Systemumgebung erfahre- nen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern Ruf- nummern priorisiert im Sage Supportcenter Support- center an den entsprechenden Supporter Sup- porter durchgestellt.

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Samples: Nutzungsvertrag

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage Datatronic erbringt die nachfolgend be- schriebenen beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukteDatatronic Produkte, sofern und soweit diese unver- ändert unverändert und in der von Sage Datatronic für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Datatronic Produkts. In den Ver- tragsumfang Vertragsumfang eingeschlossen und da- mit damit unterstützte Produkte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage Datatronic zur allgemeinen Ver- marktung Vermarktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen wesentlichen programm- technischen Grundlagen (z.B. ProgrammaufbauProgramm- aufbau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname Programm- name bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Datatronic kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten Funktionalitäten verbunden zu sein. 3.2. Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt Produktdatenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante Servicevariante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Software- Produkte durch das Sage Datatronic Supportcenter über die von Sage be- kannt Datatronic bekannt gegebenen Telefon- oder Tele- faxTelefax-Nummern oder Internet-Internet- Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Beratung beantwortet Sage Datatronic während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- duktProdukt-Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf Programm-ablauf und Anwendung der un- terstützten unterstützten Produkte im Rahmen der von Sage Datatronic in der Dokumentation bezie- hungsweise beziehungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und SystemumgebungSystem-umgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage Datatronic auf Anfrage mit; 3.2.2. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht sachgerecht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten unterstützten Produkte. Der Hotline-Support kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten qualifizierten und im Umgang mit den un- terstützten unterstützten Produkten und der entspre- chenden entsprechenden Systemumgebung erfahre- nen erfahrenen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch Anspruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen Datatronic geschlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern priorisiert im Sage Supportcenter an den entsprechenden Supporter durchgestellt.

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Samples: Software License Agreement

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukte, sofern und soweit diese unver- ändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang eingeschlossen und da- mit unterstützte Produkte im Sinne die- ser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen (z.B. Programmaufbau, Program- miersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten verbunden zu sein. 3.2. Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch das Sage Supportcenter über die von Sage be- kannt gegebenen Telefon- oder Tele- fax-Nummern oder Internet-Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Beratung beantwortet Sage während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- dukt-Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf und Anwendung der un- terstützten Produkte im Rahmen der von Sage in der Dokumentation bezie- hungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und Systemumgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage auf Anfrage mit; 3.2.2. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten Produkte. Der Hotline-Support kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten und im Umgang mit den un- terstützten Produkten und der entspre- chenden Systemumgebung erfahre- nen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern Ruf- nummern priorisiert im Sage Supportcenter Support- center an den entsprechenden Supporter Sup- porter durchgestellt.

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Samples: Software License Agreement

Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. Sage CHIPSIZE erbringt die nachfolgend be- schriebenen beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukteCHIPSIZE Produkte, sofern und soweit diese unver- ändert unverändert und in der von Sage CHIPSIZE für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage CHIPSIZE Produkts. In den Ver- tragsumfang Vertragsumfang eingeschlossen und da- mit damit unterstützte Produkte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage CHIPSIZE zur allgemeinen Ver- marktung Vermarktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen programmtechnischen Grundla- gen wesentlichen programm-technischen Grundlagen (z.B. ProgrammaufbauProgramm-aufbau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname Programm-name bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet CHIPSIZE kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten Funktionalitäten verbunden zu sein. 3.2. Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt Produktdatenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante Servicevariante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch das Sage CHIPSIZE Supportcenter über die von Sage be- kannt CHIPSIZE bekannt gegebenen Telefon- oder Tele- fax-Telefax- Nummern oder Internet-Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Hotline-Beratung beantwortet Sage CHIPSIZE während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- dukt-Produkt- Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf Programm-ablauf und Anwendung der un- terstützten unterstützten Produkte im Rahmen der von Sage CHIPSIZE in der Dokumentation bezie- hungsweise beziehungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und SystemumgebungSystem-umgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage CHIPSIZE auf Anfrage mit; 3.2.2. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht sachgerecht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten unterstützten Produkte. Der Hotline-Hotline- Support kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten qualifizierten und im Umgang mit den un- terstützten unterstützten Produkten und der entspre- chenden entsprechenden Systemumgebung erfahre- nen erfahrenen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch Anspruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen CHIPSIZE geschlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern priorisiert im Sage Supportcenter an den entsprechenden Supporter durchgestellt.

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Inhalt der Serviceleistungen. 3.1. 3.1 Sage erbringt die nachfolgend be- schriebenen beschriebenen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der Sage Pro- dukteProdukte, sofern und soweit diese unver- ändert unverändert und in der von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebs- stätte Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. Standardversionen sind nicht durch Modifikationen auf die Bedürfnisse des Anwenders angepasste Versionen des jeweiligen Sage Produkts. In den Ver- tragsumfang Vertragsumfang eingeschlossen und da- mit damit unterstützte Produkte im Sinne die- ser dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt zuletzt von Sage zur allgemeinen Ver- marktung Vermarktung freigegebene Version eines Produkts. Nachfolgeversionen zeich- nen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als "Upgrade" bzw. „Service Pack“ be- zeichnetbezeichnet. Ein Upgrade weist i.d.R. zu- sätzliche zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. Es handelt sich meist um technische Weiterent- wicklungen Weiterentwicklungen und/oder funktionale Er- weiterungen Erweiterungen der im Rahmen dieses Vertrages unterstützten Standardpro- dukte Standardprodukte ohne Änderungen der wesentli- chen wesentlichen programmtechnischen Grundla- gen Grundlagen (z.B. Programmaufbau, Program- mierspracheProgrammiersprache) und Funktionalitäten zu beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch än- dert ändert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer Versionsnummer des Produkts. Sage kenn- zeichnet kennzeichnet Upgrades als solche. Ver- schiedene Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes Produktes tragen dieselbe Jahreszahl o- der oder volle Versionsnummer und werden als "Update", „Hotfix“ " oder "Service Packs" bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, ohne in der Regel mit zusätzlichen Funktionalitä- ten Funktionalitäten verbunden zu sein. 3.2. 3.2 Der Service beinhaltet die im Produkt- datenblatt Produktdatenblatt angegebenen Leistungen. Hierbei kann es sich je nach Service- variante Servicevariante insbesondere um folgende Leistungen oder nur einen Teil von Ihnen handeln: 3.2.1. 3.2.1 Individuelle Hotline-Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte durch das Sage Supportcenter über die von Sage be- kannt bekannt gegebenen Telefon- oder Tele- faxTelefax-Nummern oder Internet-Adressen. Im Rahmen der individuellen Hotline- Hotline-Beratung beantwortet Sage während ihrer allgemeinen Geschäftszeiten auf einen bestimmten Anwendungsfall (den Supportfall) bezogene Fragen zu den unterstützten Produkten, zur Pro- duktProdukt-Dokumentation sowie zu Pro- grammablauf Programmablauf und Anwendung der un- terstützten unterstützten Produkte im Rahmen der von Sage in der Dokumentation bezie- hungsweise beziehungsweise Datenblatt mitgeteilten Konfiguration und Systemumgebung. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt Sage auf Anfrage mit; 3.2.2. 3.2.2 Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle sachge- recht sachgerecht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Eine Problemlösung ist je- doch jedoch nicht geschuldet, ebenso wenig eine allgemeine Einweisung oder Schulung in der Anwendung der unter- stützten unterstützten Produkte. Der Hotline-Support kann daher nur von entsprechend qua- lifizierten qualifizierten und im Umgang mit den un- terstützten unterstützten Produkten und der entspre- chenden entsprechenden Systemumgebung erfahre- nen erfahrenen Mitarbeitern des Anwenders in An- spruch Anspruch genommen werden. Soweit ein Business Partner oder ein Fachhändler diese Vereinbarung mit Sage ge- schlossen hat, beschränkt sich der Hotline-Support auf einen 2nd Level Hotline Support. 3.2.3. Prio-Hotline Leistungsumfang Prio-Ruf: Mit der Leistung Prio-Ruf wird der Anwender bei Supportanfragen über vorher an ihn kommunizierte gesonderte Rufnum- mern priorisiert im Sage Supportcenter an den entsprechenden Supporter durchgestellt.

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