Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet fol- gende Leistungen:
3.3.1. Zurverfügungstellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit;
3.3.2. Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des je- weils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Doku- mentation.
3.3.3. Die Bereitstellung der Updates erfolgt ausschließlich mittels Download über die Sage Website oder über das ein- gesetzte Programm.
3.3.4. Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unter- stützten Produkte im Rahmen des Up- grade-Services oder durch zur Verfü- gung stellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informatio- nen zur Fehlerbehebung ("Service Packs");
3.3.5. Anpassung des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Pro- dukte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwin- gender gesetzlicher Vorschriften, Dies gilt nicht für branchenspezifische An- forderungen, soweit sie nicht aus- drücklich im Funktionsumfang des Produktes enthalten sind.
3.3.6. Bereitstellung von Hinweisen und In- formationen zur Nutzung der unter- stützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemei- nen kaufmännischen Themen zum Beispiel per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), Online-Medien, E-Mail, Fax oder Brief;
3.3.7. Sage bestimmt den Inhalt von Upgra- des, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktiona- litäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. Sage be- hält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vor. Bei einem Weg- fall von wesentlichen Kernfunktionali- täten ist der Anwender zur außeror- dentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Sage ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität er- möglicht.
Leistungsumfang Softwarewartung. 3.1 Die Softwarewartung beinhaltet folgende Leistun- gen: • Zur Verfügung Stellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit, wobei Upgrades technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erwei- terungen der im Rahmen dieser Vereinbarung un- terstützten Standardprodukte ohne Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen (z. B. Programmaufbau, Programmiersprache) und Funktionalitäten beinhalten. Der Programm- name bleibt bei Upgrades in der Regel unverän- dert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Ver- sionsnummer des Produkts. Sage entscheidet nach freiem Ermessen über eine Änderung des Programmnamens für einen neuen Programm- stand. Sage kennzeichnet Upgrades als solche. Im Zweifel kennzeichnet ein neuer Programm- name ein anderes Produkt; • Bereitstellung der von Sage allgemein freigege- benen Änderungen des jeweils aktuellen War- tungsstandes der unterstützten Produkte ("Up- dates") einschließlich Ergänzung der Dokumenta- tion mindestens einmal je Kalenderjahr; • Die Bereitstellung der Updates erfolgt grund- sätzlich zum Download über passwortge- schützte Bereiche des Sage Servers; auf Wunsch übersendet Sage dem Anwender die Änderungen gegen Erstattung der Versandkos- ten und einer Bearbeitungsgebühr auf Daten- trägern; • Annahme von Fehlermeldungen und Beseiti- gung von Fehlern der unterstützten Produkte im Rahmen des Update-Services oder durch Zur Verfügung stellen von Workarounds oder allge- mein freigegebenen Informationen zur Fehler- behebung ("Service Packs"); • Anpassung des jeweils aktuellen Wartungs- standes der unterstützten Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Ände- rungen zwingender Rechtsvorschriften und sonstiger Normen (z.B. bei Änderung der Lohn- steuersätze, Format der Umsatzsteuervoran- meldung); • Gewährung des Zugriffs auf die regelmäßig ak- tualisierte Wissensdatenbank (Knowledge Base) für Anwender durch Freischaltung über ein individuelles Passwort. Die Wissensdaten- bank (Knowledge Base) enthält Antworten auf oft gestellte Anwenderfragen und allgemeine Tipps zur Nutzung der Sage Softwareprodukte sowie Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Einsatz der Sage Softwarepro- dukte. Sage hält die Wissensdatenbank (Know- ledge Base) auf ihrem Server zum Online-Zu- griff durch den Anwender verfügbar, die Verfüg- barkeit beträgt 95% im Jahresmittel; • Übersendung von Hinweisen und Informationen zur Nutzung der unterstützten Produkte, zu Se- minar- und Schulungsangeboten und zu allge- meinen k...
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet folgende Leistungen:
3.3.1 Zurverfügungstellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit;
3.3.2 Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Dokumentation.
3.3.3 Die Bereitstellung der Updates erfolgt Ausschließlich mittels Download über die Sage Website oder über das eingesetzte Programm.
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung beinhaltet folgende Leis- tungen:
3.1 Zurverfügungstellung von Upgrades während der Vertragslaufzeit, wobei Up- grades technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieser Vereinbarung unter- stützten Standardprodukte ohne Ände- rung der wesentlichen programmtechni- schen Grundlagen (z. B. Programmauf- bau, Programmiersprache) und Funktio- nen beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versions- nummer des Produkts. Der Händler kennzeichnet Upgrades als solche.
Leistungsumfang Softwarewartung. 1. Die Softwarewartung beinhaltet folgende Leistungen:
A. Zurverfügungstellung von Updates, während der Vertragslaufzeit, wobei Updates technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieser Vereinbarung unterstützten Standardprodukte ohne Änderung der wesentlichen programmtech- nischen Grundlagen (z.B. Programmaufbau, Programmiersprache) und Funktionalitäten beinhalten. Der Programmname bleibt bei Up- dates unverändert, jedoch ändert sich die Versionsnummer des Pro- dukts. Der AN kennzeichnet Updates als solche;
B. Bereitstellung der vom AN allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Up- dates") einschließlich Ergänzung der Dokumentation mindestens einmal je Kalenderjahr;
C. Die Bereitstellung der Updates, Service-Releasen und Hot-Fixes erfolgt grundsätzlich zum Download über passwortgeschützte Bere- iche auf Servern des AN. Eine Auslieferung von Datenträgern ist ausgeschlossen.
Leistungsumfang Softwarewartung. 3.1 Die Softwarewartung beinhaltet folgende Leistungen:
3.1.1 Zurverfügungstellung von Upgrades während der Vertragslaufzeit. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produkts.
3.1.1.1 Bereitstellung der von Sage allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Pflegestandes der unterstützten Produkte ("Updates") einschließlich Ergänzung der Dokumentation mindestens einmal je Kalenderjahr.
3.1.1.2 Die Bereitstellung der Upgrades und Updates erfolgt grundsätzlich zum Download über die Sage Website oder über das eingesetzte Programm;
3.1.1.3 Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unterstützten Produkte im Rahmen des Upgrade- Services oder durch Zur Verfügung stellen von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung durch Updates bzw. Service Packs.
3.1.1.4 Anpassung des jeweils aktuellen Pflegestandes der unterstützten Produkte an während der Vertragslaufzeit wirksam werdende Änderungen zwingender Rechtsvorschriften und sonstiger Normen (z.B. bei Änderung der Lohnsteuersätze, Format der Umsatzsteuervoranmeldung).
3.1.1.5 Gewährung des Zugriffs auf die regelmäßig aktualisierte Wissensdatenbank für Anwender durch Freischaltung über ein individuelles Passwort. Die Wissensdatenbank enthält Antworten auf oft gestellte Anwenderfragen und allgemeine Tipps zur Nutzung der Sage Softwareprodukte sowie Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Einsatz der Sage Softwareprodukte. Sage hält die Wissensdatenbank auf ihrem Server zum Online-Zugriff durch den Anwender verfügbar, die Verfügbarkeit beträgt 95% im Jahresmittel.
3.1.1.6 Übersendung von Hinweisen und Informationen zur Nutzung der unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemeinen kaufmännischen Themen per Newsletter (soweit vom Anwender abonniert), E- Mail, Fax oder Brief.
3.1.1.7 Ersatz von beschädigten Programmträgern Zug um Zug gegen Rückgabe der beschädigten Originaldatenträger des Anwenders. Sage behält sich vor, die Programmträger zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen.
3.1.1.8 Sage bestimmt den Inhalt von Upgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte.
3.2 Inhalt und Umfang der Wissensdatenbank und anderer zur Verfügung gestellter Informationen bestimmt Sage nach eigenem Ermessen. Der Anwend...
Leistungsumfang Softwarewartung. Die Softwarewartung umfasst die Lieferung von Software-Upgrades, Service Releases und Software-Updates. Software-Upgrades sind neue Versionen einer Software, die neben einer Fehlerbeseitigung im Wesentlichen neue Funktionen enthalten oder das Anwendungsspektrum, die Flexibilität oder die Produktivität markant erweitern und auf die sich der Mängelanspruch des Kunden nicht bezieht. Neben dem Datenträger mit dem neuen Software-Upgrade erhält der Kunde eine neue Beschreibung der Leistungsmerkmale der Software sowie eine neue Dokumentation oder eine Dokumentationserweiterung. Software-Updates zusammen, Service Releases werden mittels eines neuen Datenträgers ausgeliefert. Software-Upgrades und Service Releases über das Internet zur Selbstinstallation bereitstellt.
Leistungsumfang Softwarewartung. 7.1. Softwarewartung gemäß diesen Auftragsbedingungen ist die entgeltliche Erbringung von Leistungen durch ENHYDRA GAMES im Zusammenhang mit der Pflege der Software sowie der Anwendungsunterstützung jener beim Auftraggeber beschäftigten Personen, die mit dieser arbeiten; dies umfasst ausschließlich die folgenden Bereiche:
a. die Zurverfügungstellung und Implementierung von Patches und Bugfixes für die Software;
b. die Zurverfügungstellung und Implementierung von Updates für die Software;
c. die Anwendungsunterstützung, namentlich die Erteilung von anlassbezogenen Informationen und Hinweisen zur Bedienung der Software sowie die Beantwortung von Fragen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Software;
7.2. Andere als die oben genannten Leistungen werden nur dann Vertragsinhalt zwischen den Parteien, sofern dies im Rahmen einer separaten Beauftragung zu von den Parteien zu vereinbarenden Bedingungen erfolgt. Darunter fallen beispielsweise Schulungen und Trainings, individuelle Weiterentwicklungen der Software, soweit diese nicht der Fehlerbehebung dienen, Bearbeitungen der Software zum Zweck der Anpassung an neue Hard- oder Software, Datensicherungsmaßnamen oder die Beseitigung von Malware.
Leistungsumfang Softwarewartung. Softwareupdates innerhalb derselben Haupt- version (Major release) von GL.control sind innerhalb der Laufzeit kostenlos.
Leistungsumfang Softwarewartung. 3.1 Zurverfügungstellung von Upgrades, während der Vertragslaufzeit, wobei Upgrades technische Weiterentwicklungen und/oder funktionale Erweiterungen der im Rahmen dieser Vereinbarung unterstützten Standardprodukte ohne Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen (z.B. Programmaufbau. Programmiersprache) und Funktionalitäten beinhalten. Der Programmname bleibt bei Upgrades unverändert, jedoch ändert sich die Jahreszahl oder Versionsnummer des Produkts. CHIPSIZE kennzeichnet Upgrades als solche. Bereitstellung der von CHIPSIZE allgemein freigegebenen Änderungen des jeweils aktuellen Wartungsstandes der unterstützten Produkte ("Updates").
3.2 Die Bereitstellung der Updates erfolgt grundsätzlich als Download über passwortgeschützte Bereiche des CHIPSIZE Servers. Auf Wunsch übersendet CHIPSIZE dem Anwender die Änderungen gegen Erstattung der Versandkosten und einer Bearbeitungsgebühr auf Datenträgern.Annahme von Fehlermeldungen und Beseitigung von Fehlern der unterstützten Produkte im Rahmen des Updateservices oder durch Zurverfügungstellung von Workarounds oder allgemein freigegebenen Informationen zur Fehlerbehebung ("Servicepacks").Übersendung von Hinweisen und Informationen zur Nutzung der unterstützten Produkte, zu Seminar- und Schulungsangeboten und zu allgemeinen kaufmännischen Themen per Telefon, Newsletter, E- Mail, Fax oder Brief. Ersatz von beschädigten Programmträgern Zug um Zug gegen Rückgabe der beschädigten Originaldatenträger des Anwenders. CHIPSIZE behält sich vor, die Programmträger zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen.
3.3 CHIPSIZE bestimmt den Inhalt von Upgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte.