Installation und Abnahme. Anlagen gemäß 16.1 a. oder 16.1 h. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind dem Versicherer durch ein Installationsattest angezeigt, das dem VdS- oder einem vergleichbaren Mustervordruck entspricht. Anlagen gemäß 16.1 b. bis 16.1 g. und 16.1 i. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind durch die Technische Prüfstelle der VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle abgenommen und dem Versicherer durch ein Abnahmezeugnis angezeigt.
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Installation und Abnahme. Anlagen gemäß 16.1 a. a) oder 16.1 h. h) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind dem Versicherer durch ein Installationsattest angezeigt, das dem VdS- oder einem vergleichbaren Mustervordruck entspricht. Anlagen gemäß 16.1 b. b) bis 16.1 g. g) und 16.1 i. i) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind durch die Technische Prüfstelle der VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle abgenommen und dem Versicherer durch ein Abnahmezeugnis angezeigt.
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Samples: Betriebssachversicherung
Installation und Abnahme. Anlagen gemäß 16.1 a. a) oder 16.1 h. h) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind dem Versicherer durch ein Installationsattest angezeigt, das dem VdS- oder einem vergleichbaren Mustervordruck entspricht. Anlagen gemäß 16.1 b. b) bis 16.1 g. g) und 16.1 i. i) der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung sind durch die Technische Prüfstelle der VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle abgenommen und dem Versicherer durch ein Abnahmezeugnis angezeigt.
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