Instanzen-Wege. 4.1 Handelt es sich um Einzelbetriebe genügt die Anrufung der loka- len Paritätischen Kommission oder die Kontaktnahme mit den lo- kalen Stellen der Arbeitnehmervertragsparteien, denen die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer angehören. Auch der PLKM- Ausschuss bzw. die PBK können eingeschaltet werden.
Instanzen-Wege. 4.1 Handelt es sich um Einzelbetriebe genügt die Anrufung der loka- len Paritätischen Kommission oder die Kontaktnahme mit den lo- kalen Stellen der Arbeitnehmervertragsparteien, denen die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer angehören. Auch der PLKM- Ausschuss bzw. die PBK können eingeschaltet werden.