Common use of Investmentanteile und deren Anlagegrenzen Clause in Contracts

Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Der Fondsmanager darf bis zu 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Der Fondsmanager erwirbt für den Fonds überwiegend Anteile in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und G20. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.

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Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Der Fondsmanager Die Gesellschaft darf bis zu 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Der Fondsmanager erwirbt für den Fonds überwiegend Anteile Davon müssen mindestens 51 Prozent des Wertes des in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und G20Investmentanteile investierten Sondervermögens in Akti- enfonds angelegt werden. Aktienfonds sind Investmentvermögen, die nach ihren Anlagebedingungen mindestens 51 Prozent ihres Wertes in Aktien anlegen. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende AnforderungenAnforderun- gen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der VermögensgegenständeVermögensge- genstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und GeldmarktinstrumentenGeld- marktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.

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Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Der Fondsmanager Die Gesellschaft darf bis zu 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Der Fondsmanager sind.1 Die Gesellschaft erwirbt für den Fonds überwiegend Anteile mit Sitz in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWRs. Vor Erwerb durchlaufen alle Investmentanteile einen Analyseprozess, welcher sowohl quantitative als auch qualitative Elemente berücksichtigt. Diese Elemente umfassen u. a.: Höhe des Sondervermögens, Performance, Kostenstruktur, Liquidität, Investmentphilosophie und G20den Investmentprozess. Kommt die Analyse des Investmentanteils zu einem positiven Gesamtergebnis, wird der Investmentanteil unter Berücksichtigung der maßgeblichen Anlagegrundsätze und –grenzen für den Fonds erworben. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. werden.2 In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.Fonds

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Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Der Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager darf bis zu 10 100 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Der Fondsmanager erwirbt für den Fonds überwiegend Anteile in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und G20. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.

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