Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager darf bis zu 100 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.
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Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Der Fondsmanager darf bis zu 100 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Der Fondsmanager erwirbt für den Fonds überwiegend Anteile in allen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und G20. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.
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Samples: Sales Contracts
Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager Der OGAW darf bis zu 100 Prozent 100% des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Der OGAW erwirbt Anteile in offene in- und ausländische Investmentvermögen. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • ⮚ Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin FMA Liechtenstein und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • ⮚ Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • ⮚ Der ausschliessliche Zweck des Zielfonds muss darin bestehen, vom Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in die in Art. 51 UCITSG genannten liquiden Anlagen zu investieren ⮚ Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • ⮚ Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig zahlenmässig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur Ferner können für bis zu 20 Prozent 49% des Wertes des Fonds angelegt Fondsvermögens alle Arten von Geldmarktinstrumenten sowie Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten erworben werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.
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Samples: Fondsvertrag
Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager darf bis zu 100 5 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern es sich um Geldmarktfondsanteile handelt und diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende AnforderungenAn- forderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen öffent- lichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen inlän- dischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren Wert- papieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt be- grenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds Ziel- fonds erwerben.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager darf bis zu 100 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sindsind.1 Die Gesellschaft erwirbt für den Fonds Anteile mit Sitz in allen Vertragsstaaten des EWRs. Vor Erwerb durchlaufen alle Investmentanteile einen Analyseprozess, welcher sowohl quantitative als auch qualitative Elemente berücksichtigt. Diese Elemente umfassen u. a.: Höhe des Sondervermögens, Performance, Kostenstruktur, Liquidität, Investmentphilosophie und den Investmentprozess. Kommt die Analyse des Investmentanteils zu einem positiven Gesamtergebnis, wird der Investmentanteil unter Berücksichtigung der maßgeblichen Anlagegrundsätze und –grenzen für den Fonds erworben. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. werden.2 In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.Fonds
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Samples: Sales Contracts
Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager darf bis zu 100 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds anlegen, sofern diese offene in- und ausländische Investmentvermögen sind. Davon müssen mindestens 51 Prozent des Wertes des in Investmentanteile investierten Sondervermögens in Akti- enfonds angelegt werden. Aktienfonds sind Investmentvermögen, die nach ihren Anlagebedingungen mindestens 51 Prozent ihres Wertes in Aktien anlegen. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende AnforderungenAnforderun- gen: • Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der VermögensgegenständeVermögensge- genstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und GeldmarktinstrumentenGeld- marktinstrumenten. • Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. • Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.
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Samples: Sales Contracts
Investmentanteile und deren Anlagegrenzen. Die Gesellschaft bzw. der Fondsmanager darf insgesamt bis zu 100 10 Prozent des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds Investmentanteilen nach Maßgabe des § 8 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ anlegen, sofern diese offene in- : – die nach ihren Anlagebedingungen vorwiegend in Aktien investiert sind (Aktienfonds). – die nach ihren Anlagebedingungen vorwiegend in zinstragende Wertpapiere investiert sind (Rentenfonds). – die die Kriterien der Richtlinie zur Festlegung von Fondskategorien gemäß § 4 Absatz 2 KAGB für Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur oder für Geldmarktfonds erfüllen. Die in Pension genommenen Investmentanteile sind auf die Anlagegrenzen der §§ 207 und ausländische Investmentvermögen sind210 Absatz 3 KAGB anzurechnen. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen oder ihrer Satzung höchstens bis zu 10 Prozent in Anteile an anderen offenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen: • – Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewähr für eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen der BaFin und der Aufsichtsbehörde des Zielfonds bestehen. • – Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in einem inländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrung der Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme Kre- ditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. • – Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten sein und den Anlegern erlaubener- lauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowie die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum Be- richtszeitraum zu bilden. • – Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. In Anteile an einem einzigen Zielfonds dürfen nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. In AIF dürfen insgesamt nur bis zu 30 Prozent des Wertes des Fonds angelegt werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds nicht mehr als 25 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Zielfonds erwerben.
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Samples: Verkaufsprospekt