Auswahl von Zielfonds Musterklauseln

Auswahl von Zielfonds. Für das Teilgesellschaftsvermögen kann in Anteile an Zielfonds investiert werden, deren Gebührenstruktur an- gemessen ist. Bei der Beurteilung der Gebührenstruktur wird nicht zwingend aufgrund von bestimmten Kosten- arten eine Investition ausgeschlossen. Bei einer nicht angemessenen Kostenstruktur kann von einer Investition in die jeweiligen Investmentvermögen abgesehen werden. Insbesondere werden bei der Beurteilung der Gebüh- renstruktur weitere Parameter des Zielfonds wie die vergangenen Ergebnisse, die Ertragsaussichten für eine In- vestition, das Risikomanagement, die Organisationsform, die Qualifikation der maßgeblichen Personen und ver- schiedene finanzmathematische Kennzahlen berücksichtigt. Für das Teilgesellschaftsvermögen dürfen sowohl Anteile an Zielfonds, die von der Gesellschaft bzw. der Verwal- tungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Gesellschaft bzw. die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, aufgelegt worden sind, als auch Anteile an Zielfonds erworben werden, die von einer anderen Gesellschaft aufgelegt worden sind. Die Verwal- tungsgesellschaft wählt die Zielfonds nach deren Anlagestrategien, den historischen Renditen und Standardab- weichungen, der Korrelation zu anderen Investmentvermögen mit ähnlichen oder identischen Anlagestrategien oder Benchmarks aus. Hinsichtlich der für die Anlageentscheidungen eines potentiellen Zielfonds maßgeblichen Personen (Geschäfts- leiter und/oder Fondsmanager) wird insbesondere deren Qualifikation und ihre Erfahrung, bezogen auf das je- weilige Fondsprofil in die Auswahlentscheidung einbezogen. Die Gesellschaft wählt Sonstige Investmentvermögen nach deren Anlagestrategien, den historischen Renditen und Standardabweichungen, der Korrelation zu anderen Sonstigen Investmentvermögen mit ähnlichen oder identischen Anlagestrategien oder Benchmarks aus. Sie kann in alle Arten von EU- und ausländischen Sonstigen Investmentvermögen anlegen. Das Teilgesellschaftsvermögen gilt als Mischfonds in steuerlicher Hinsicht. Mindestens 25% des Wertes des Teilgesellschaftsvermögens werden in Kapitalbeteiligungen im Sinne von § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz (InvStG) angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.