Common use of Justizielle Zusammenarbeit Clause in Contracts

Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung der einschlägigen internationalen und bilateralen Übereinkünfte auf der Grundlage der Prinzipien der Rechtssicherheit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickeln.

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Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung Handelssachen auszubauen, insbesondere hinsichtlich der einschlägigen internationalen Aushandlung, Ratifizierung und bilateralen Durchführung multilateraler Übereinkünfte auf über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, vor allem der Grundlage Übereinkommen der Prinzipien der Rechtssicherheit Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickelngrenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kindern.

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Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung Handelssachen auszubauen, insbesondere hinsichtlich der einschlägigen internationalen Ratifizierung und bilateralen Durchführung multilateraler Übereinkünfte auf über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, einschließlich der Grundlage Übereinkommen der Prinzipien der Rechtssicherheit Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickelngrenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kindern.

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Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung Handelssachen auszubauen, insbesondere hinsichtlich der einschlägigen internationalen Aushandlung, Ratifizierung und bilateralen Durchführung multilateraler Übereinkünfte auf über die justi­ zielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, vor allem der Grundlage Übereinkommen der Prinzipien der Rechtssicherheit Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickelngrenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kin­ dern.

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Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung Handelssachen auszubauen, insbesondere hinsichtlich der einschlägigen internationalen Aushandlung, Ratifizierung und bilateralen Übereinkünfte auf Durchführung multilateraler Übereinkommen über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, vor allem der Grundlage Übereinkommen der Prinzipien der Rechtssicherheit Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickelngrenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kindern.

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Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung Handelssachen auszubauen, insbesondere hinsichtlich der einschlägigen internationalen Aushandlung, Ratifizierung und bilateralen Übereinkünfte auf Durchführung multilateraler Übereinkommen über die jus- tizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, vor allem der Grundlage Übereinkommen der Prinzipien der Rechtssicherheit Haager Konferenz für Internationales Privat- recht über internationale justizielle Zusammenarbeit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickelngrenzübergreifende Rechtsstreitigkeiten sowie den Schutz von Kindern.

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Justizielle Zusammenarbeit. (1) Die Vertragsparteien kommen überein, die justizielle Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit in Zivil- und Strafsachen unter voller Nutzung Handelssachen auszubauen, ins- besondere hinsichtlich der einschlägigen internationalen Ratifizierung und bilateralen Durchführung mul- tilateraler Übereinkünfte auf über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, einschließlich der Grundlage Übereinkommen der Prinzipien der Rechtssicherheit Haager Kon- ferenz für Internationales Privatrecht über internationale justi- zielle Zusammenarbeit und des Rechts auf ein faires Verfahren weiterzuentwickelngrenzübergreifende Rechtsstreitigkei- ten sowie den Schutz von Kindern.

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