Keine Exklusivität. SAP und der Provider vereinbaren keinerlei Exklusivität im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit unter dem Vertrag. Im Rahmen des Vertrages erfolgt eine Zusammenarbeit, um dem Provider die Bereitstellung von Autorisierten Services zu ermöglichen.
Keine Exklusivität. Nichts in dem Liefervertrag ist so auszulegen, dass dem Lieferanten Exklusivität gewährt wird. Der Käufer ist nicht verpflichtet, dem Lieferanten Bestellungen zu erteilen.
Keine Exklusivität. Die Erbringung der Dienstleistung durch TGR-E erfolgt auf nicht-ausschließlicher Basis. Es ist TGR-E insbesondere erlaubt, gleiche oder ähnliche Dienstleistungen für Wettbewerber des Geschäftspartner zu erbringen.
Keine Exklusivität. 35.1. Wir stellen die Handelsplattform anderen Parteien zur Verfügung, und wir haben in dieser Nutzervereinbarung nichts vereinbart, dass uns davon abhält, solche Dienste zu erbringen.
Keine Exklusivität. Dem Stadtkirchenverband und den Gemeinden / Einrichtungen steht es frei, für gleiche Leistungen auch andere Anbieter zu beauftragen.
Keine Exklusivität. Der Kaufvertrag erfolgt auf nicht-ausschließlicher Basis. TGR-E ist insbesondere berechtigt, gleiche oder ähnliche Produkte an Wettbewerber des Kunden zu verkaufen, sofern dies nicht in einem Einzelvertrag anderslautend vereinbart wurde.
Keine Exklusivität. Der Käufer ist nicht verpflichtet, Lieferartikel ausschließlich vom Lieferanten zu beziehen, es sei denn der Vertrag sieht ausdrücklich Exklusivität oder ähnliches vor.
Keine Exklusivität. Der VERTRAG räumt dem KUNDEN keinerlei Exklusivrecht ein; dadurch behält ANTARGAZ die Möglichkeit, direkt an ENDKUNDEN sowie an andere VERKAUFSSTELLEN oder UNTERVERKAUFSSTELLEN VON ANTARGAZ zu liefern oder selbst andere KUNDEN in der Region einzusetzen.
Keine Exklusivität. Die Gesellschaft ist häufig für mehrere Unternehmen innerhalb einer Branche tätig, einschließlich solcher, die miteinander im Wettbewerb stehen können. Dementsprechend war, ist oder wird die Gesellschaft möglicherweise für andere Auftraggeber tätig, deren Interessen, denen des Kunden entgegengesetzte sein können. Die Regelung in Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt.
Keine Exklusivität. Die Parteien verstehen und vereinbaren, dass diese Bedingungen keine Exklusivitätsrechte oder -pflichten zugunsten des ANBIETERS schaffen. Durch diese Bedingungen wird das Recht von IQVIA, jederzeit Waren und Dienstleistungen von anderen Anbietern zu erhalten, keinesfalls eingeschränkt.