Weitere Bedingungen Musterklauseln

Weitere Bedingungen. 9.1. Dieser Vertrag hat zur Grundlage, dass die BHKW-Anlage vorrangig zur Wärmeversorgung der angeschlossenen Liegenschaften eingesetzt wird und pro BHKW-Anlage mindestens zwei Betriebsstunden pro Startanforderung im Jahresmittel erreicht werden. Durch hydraulische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die BHKW-Anlagenlaufzeit pro Start auch in Zeiten einer schwachen Wärmenachfrage eine Betriebsstunde nicht unterschreitet. Sollte diese Voraussetzung durch geeignete Maßnahmen nicht erfüllt werden können, kann die energy-concept den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt auch bei einer Stilllegung der BHKW-Anlage für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten. 9.2. Der Auftraggeber wird die BHKW-Anlage in seine Gebäudeversicherung aufnehmen lassen. 9.3. Betriebsstoffe (außer Primärenergie und Heizungswasser der Heizungsanlage), Verschleiß- und Ersatzteile sowie Austauschaggregate dürfen nur durch die energy-concept geliefert werden. Sie gehen in das Eigentum des Auftraggebers über; die dafür ausgebauten Teile werden Eigentum der energy- concept. 9.4. Änderungen oder Verlegungen an der BHKW-Anlage und an allen Teilen der Gebäudetechnik, die den Betrieb der BHKW-Anlage und die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beeinträchtigen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der energy-concept durchgeführt werden. Zudem sind die technischen Bestimmungen und die Betriebs- und Wartungsanleitungen gem. BHKW-Anlagenhandbuch (insbesondere auch die Qualitätsanforderungen für Kraftstoffe und Betriebsmittel) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben kann die energy-concept die Gewährleistung aus diesem Vertrag für die BHKW-Anlage ausschließen oder die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. 9.5. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten auf ein/e andere/s Einrichtung/Unternehmen zu übertragen. Einer solchen Übertragung kann vom jeweils anderen Vertragspartner nur widersprochen werden, wenn erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Vertragspartners bestehen. 9.6. Der Servicevertrag wird mit der energy-concept abgeschlossen und auch von der energy-concept verwaltet. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Wartungen an der BHKW-Anlage durchzuführen und Mängel in Übereinstimmung mit internen Richtlinien zu beheben. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Daten aus der energy-concept Servicedatenbank für Wartungs- und Überwachungszwecke...
Weitere Bedingungen. Als Tombola-Gewinne abgegebene Getränke und Speisen dürfen nicht im Hause konsumiert werden.
Weitere Bedingungen. Weiterhin behält sich die energy-concept GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn erhebliche Mängel aus der Inbetriebnahme oder im Nachgang an der Anlage nicht abgestellt oder unverzüglich behoben werden.
Weitere Bedingungen. 3.1 Änderungen an den MLA
Weitere Bedingungen. 7.1. Der Auftraggeber erhält drei (3) Tenants (einen (1) Entwicklungs-, einen (1) Test- und einen (1) Produktiv-Tenant). Wenn der Auftraggeber einen zusätzlichen Tenant benötigt, kann er diesen erwerben. 7.2. Auftraggeber können zusätzliche Test- und Entwicklungs-Tenants erwerben, wenn sie eine mehr als dreistufige Landschaft haben möchten. Auftraggeber, die zusätzliche Produktiv-Tenants für verschiedene Teile ihrer Organisation bereitstellen möchten, z. B. für die Integration in verschiedene ERP-Instanzen, können dies tun, indem sie drei (3) zusätzliche Test- und Entwicklungs-Tenants erwerben und für jeweils drei (3) Tenants kann ein (1) Tenant produktiv zugeordnet werden. Die Metrikansprüche des Auftraggebers werden zu Prüfzwecken auf globaler Kontoebene aggregiert geprüft.
Weitere Bedingungen. Der Vertrag ist, unter Vorbehalt schriftlicher Zustimmung der SelectLine Software AG, nicht übertragbar. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung von sensitiven Informationen und zur Einhaltung der entsprechenden Datenschutzgesetze. Eine Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Die Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Weitere Bedingungen. Weitere, sich durch technische, bauaufsichtliche, zulassungsrechtliche oder organisatorische Änderungen ergebende Anforderungen bleiben vorbehalten. Die Feuerwehr behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern. Forderungen an BMA können u. U. auch an Auflagen des VdS gekoppelt sein. Bei Erfordernis muss der Anschluss solcher Anlagen ebenfalls möglich sein. Die Stadt Mettmann, der Kreis Mettmann und der Konzessionär haben das Recht, die ÜE und die TAB den „Regeln der Technik“ anzupassen. Sich daraus ergebende notwendige Kosten zur Aufschaltung von BMA trägt der/die Betreiber/in der BMA. Es wird empfohlen, die Störmeldungen aus der BMA des Objektes, falls keine anderweitige Überwachung stattfindet, an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.
Weitere Bedingungen. F11 115 130 (Fassung Xxxx 2017)
Weitere Bedingungen. Im Übrigen gelten die gemeinsamen Bedingungen gemäß Abschnitt F.
Weitere Bedingungen. Ihre Registrierung für Amazon Prime ist lediglich ein Angebot für einen Vertragsschluss. Wir behalten uns das Recht vor, eine Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen zu verweigern. Ihr Mitgliedsvertrag mit uns ist erst geschlossen, sobald Sie eine Bestätigung über Ihre Amazon Prime- Mitgliedschaft erhalten haben. • Sie dürfen Ihre Mitgliedschaft oder die sich daraus ergebenden Vorteile - außer im Rahmen unseres oben beschriebenen Gästeprogramms - weder übertragen noch abtreten. • Eine Amazon Prime-Mitgliedschaft ist nur für Endverbraucher ab 18 Jahren möglich, die Amazon Prime für private Zwecke nutzen; Das Programm gilt nicht für Unternehmen, juristische Personen oder für Kunden, die Produkte zur geschäftlichen oder institutionellen Nutzung oder zum Wiederverkauf erwerben. • Amazon kann jederzeit nach eigenem Ermessen Prime-Vorteile zu Probe- oder Werbemitgliedschaften oder dem entgeltlichen Prime-Programm hinzufügen oder herausnehmen.