Common use of Kennzeichnungspflicht Clause in Contracts

Kennzeichnungspflicht. Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich mit Filmen oder Spielen auf Bildträgern im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind, müssen auf eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot deutlich hinweisen. Für Fassungen von Filmen und Spielen in Telemedien, die wie solche auf Trägermedien vorlagefähig sind, kann das Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt werden. Die §§ 14 bis 21 sowie § 24 Abs. 4 Satz 6 gelten nur für länderübergreifende Angebote.

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Samples: www.kjm-online.de, www.die-medienanstalten.de, www.kjm-online.de

Kennzeichnungspflicht. Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich mit Filmen oder Spielen auf Bildträgern im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind, müssen auf eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot deutlich hinweisen. Für Fassungen von Filmen und Spielen in Telemedien, die wie solche auf Trägermedien vorlagefähig sind, kann das Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz durchgeführt werden. Die §§ 14 bis 21 sowie § 24 Abs. 4 Satz 6 gelten nur für länderübergreifende Angebote.

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Samples: Staatsvertrag Über Den Schutz Der Menschenwürde Und Den Jugendschutz in Rundfunk Und Telemedien (Jugendmedienschutz Staatsvertrag – Jmstv), Staatsvertrag Über Den Schutz Der Menschenwürde Und Den Jugendschutz in Rundfunk Und Telemedien (Jugendmedienschutz Staatsvertrag – Jmstv), Staatsvertrag Über Den Schutz Der Menschenwürde Und Den Jugendschutz in Rundfunk Und Telemedien (Jugendmedienschutz Staatsvertrag – Jmstv)