Common use of Kennzeichnungspflicht Clause in Contracts

Kennzeichnungspflicht. Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit bespielten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.revosax.sachsen.de, www.revosax.sachsen.de, www.fsk.de

Kennzeichnungspflicht. Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit bespielten bespiel- ten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern Da- tenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung Kennzeich- nung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.mkjfgfi.nrw

Kennzeichnungspflicht. Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen Wesentli- chen inhaltsgleich sind mit bespielten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten Datenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben frei- gegeben sind, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung Kennzeich- nung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.ard-media.de

Kennzeichnungspflicht. Anbieter von Telemedien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit bespielten be- spielten Videokassetten und mit anderen zur Weitergabe geeigneten, für die Wiedergabe Wieder- gabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierten programmier- ten Datenträgern (Bildträgern), die nach § 12 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet gekenn- zeichnet oder für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind, müssen auf eine vorhandene vorhan- dene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.medienanstalt-nrw.de