Kieferorthopädische Maßnahmen. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person zu 75 %, wenn dem Versicherer vor Beginn der kieferorthopädischen Maßnahme ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde und der Versicherer hierzu eine Kostenzusage erteilt hat, ansonsten nur zur Hälfte des vorgenannten Erstattungssatzes. Die Altersgrenze entfällt für kieferorthopädische Maßnahmen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)
Kieferorthopädische Maßnahmen. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person - zu 75 %, wenn dem Versicherer vor Beginn der kieferorthopädischen Maßnahme ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde und der Versicherer hierzu eine Kostenzusage erteilt hat, ansonsten nur zur Hälfte des vorgenannten Erstattungssatzes. Die Altersgrenze entfällt für kieferorthopädische Maßnahmen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)
Kieferorthopädische Maßnahmen. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person - zu 75 60 %, wenn dem Versicherer vor Beginn der kieferorthopädischen Maßnahme ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde und der Versicherer hierzu eine Kostenzusage erteilt hat, ansonsten nur zur Hälfte des vorgenannten Erstattungssatzes. Die Altersgrenze entfällt für kieferorthopädische Maßnahmen, die nachweislich auf einen Unfall zurückzuführen sind.
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