Anschlussheilbehandlung Musterklauseln

Anschlussheilbehandlung. In Erweiterung zu § 4 Nr. 6 Satz 1 Teil II AVB/KK 2013 kann die Zeit zwischen dem Krankenhausaufenthalt und dem stationären Aufenthalt in der gemischten Anstalt bis zu vier Wochen dauern.
Anschlussheilbehandlung. Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.
Anschlussheilbehandlung. In Erweiterung von § 4 Nr. 6 Satz 1 Teil II AVB/KK 2013 kann die Zeit zwischen dem Krankenhausaufenthalt und dem stationären Aufenthalt zur Anschlussheilbehandlung bis zu vier Wochen dauern. Der Zeitraum kann auch länger sein, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist (z. B. nach stationärer Strahlentherapie).
Anschlussheilbehandlung die Behandlung bei verheirateten xxx.xx eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Paaren erfolgt und - eine deutliche Erfolgsaussicht (größer 15% ) besteht.
Anschlussheilbehandlung. Der Versicherer erstattet die Kosten für medizinisch notwendige statio- näre Anschlussheilbehandlungen im Umfang nach Abschnitt II Nummer 1, 2, 4 und 5. Werden keine Leistungen nach Abschnitt II Nummer 1 bis 5 in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Es beträgt pro Tag, einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, 50 Euro und ist auf 28 Tage pro Maßnahme begrenzt.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………