Common use of Klarheit von Aufträgen Clause in Contracts

Klarheit von Aufträgen. Soweit der Kunde nicht von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs und den elektronischen Postversand" geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [PIN] und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) zu erteilen, es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ derweg) vereinbart. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, Aufträge, aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ informationen, die Vorab­Kosteninformationen und die Basisinformationen) vor Er­ teilung eines Erwerbsauftrags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ gen und Verfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ deutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds neben der Depotnummer die ISIN oder die WKN ausschlaggebend. Aufgrund fehlender Angaben hervorge­ rufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Klarheit von Aufträgen. Soweit der Kunde nicht von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs Online- zugangs und den elektronischen Postversand" Postversand der FIL Fondsbank GmbH“ geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [(PIN] ) und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) zu erteilen, es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ derweg) vereinbart. Aufträge Aufträ- ge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich schrift- lich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, AufträgeKauf- und Tauschaufträge, aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ informationenaktuel- ler Verkaufsprospekt, die Vorab­Kosteninformationen und die wesentliche Anlegerinformationen oder Basisinformationen, Vor- ab-Kosteninformationen, Halbjahres-/Jahresbericht) vor Er­ teilung Erteilung eines Erwerbsauftrags Erwerbsauf- trags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ gen Aufträgen und Verfügungen auf die Richtigkeit Richtig- keit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ deutige eindeutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds Investment- fonds neben der Depotnummer die ISIN oder die WKN ausschlaggebend. Aufgrund fehlender feh- lender Angaben hervorge­ rufene hervorgerufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Klarheit von Aufträgen. Soweit der Kunde nicht von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs und den elektronischen Postversand" geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [(PIN] ) und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) zu erteilen, erteilen es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ Or- derweg) vereinbart. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, Aufträge, Aufträge aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ wesentlichen Anleger- informationen, die Vorab­Kosteninformationen Vorab-Kosteninformationen und die Basisinformationen) vor Er­ Er- teilung eines Erwerbsauftrags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ Aufträ- gen und Verfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ ein- deutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds neben der Depotnummer die ISIN oder die WKN ausschlaggebend. Aufgrund fehlender Angaben hervorge­ hervorge- rufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.

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Samples: fondsvermittlung24.de

Klarheit von Aufträgen. Soweit der Kunde nicht von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs und den elektronischen PostversandPostversand der FIL Fondsbank GmbH" geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [(PIN] ) und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) zu erteilen, erteilen es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ derwegOrderweg) vereinbart. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, AufträgeKauf- und Tauschaufträge, aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ informationenaktueller Verkaufsprospekt, die Vorab­Kosteninformationen und die wesentliche Anlegerinformationen oder Basisinformationen, Vorab-Kosteninformation, Halbjahres-/ Jahresbericht) vor Er­ teilung Erteilung eines Erwerbsauftrags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ gen Aufträgen und Verfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ deutige eindeutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds neben der Depotnummer die ISIN oder die WKN ausschlaggebend. Aufgrund fehlender Angaben hervorge­ rufene hervorgerufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.

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Samples: www.metzler.com

Klarheit von Aufträgen. Soweit der Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde nicht ist bei Erteilung von Aufträgen verpflichtet, die von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs und den elektronischen Postversand" geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [PIN] und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) Bank genehmigten Formulare zu erteilenverwenden, es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ derwegOrderweg) vereinbart. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, AufträgeAuf- träge, aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ informationenaktueller Verkaufsprospekt, die Vorab­Kosteninformationen und die BasisinformationenKundeninformationsdokument, Vorab-Kosteninformation, Halbjahres-/Jahresbericht) vor Er­ teilung Erteilung eines Erwerbsauftrags Erwerbs- auftrags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte formu- lierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ gen Aufträgen und Verfügungen auf die Richtigkeit Richtig- keit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet gekennzeich- net sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ deutige eindeutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds neben der Depotnummer die ISIN oder bzw. die WKN ausschlaggebendnotwendig. Aufgrund Auf- grund fehlender Angaben hervorge­ rufene hervorgerufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.

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Samples: www.machmehr.at

Klarheit von Aufträgen. Soweit der Kunde nicht von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs und den elektronischen Postversand" geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [PIN] und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) zu erteilen, es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ Or- derweg) vereinbart. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, Aufträge, aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ Anleger- informationen, die Vorab­Kosteninformationen Vorab-Kosteninformationen und die Basisinformationen) vor Er­ Er- teilung eines Erwerbsauftrags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ Aufträ- gen und Verfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ ein- deutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds neben der Depotnummer die ISIN oder die WKN ausschlaggebend. Aufgrund fehlender Angaben hervorge­ hervorge- rufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.

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Samples: www.fondsdiscount.de