Kleine und mittlere Unternehmen. Bei der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, deren Ziel die Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Privatwirtschaft ist, wird den vorrangigen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich der KMU und den zehn Leitlinien der Europäischen Charta für Kleinunternehmen gebührend Rechnung getragen.
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Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at
Kleine und mittlere Unternehmen. Bei der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, deren Ziel die Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen Unter- nehmen (KMU) der Privatwirtschaft ist, wird den vorrangigen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich auf dem Gebiet der KMU und den zehn Leitlinien Grundsätzen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen gebührend Rechnung getragen.
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Samples: Stabilisierungs Und Assoziierungsabkommen, Stabilisierungs Und Assoziierungsabkommen
Kleine und mittlere Unternehmen. Bei der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, deren Ziel die Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Privatwirtschaft ist, wird den vorrangigen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich auf dem Gebiet der KMU und den zehn Leitlinien Grundsätzen der Europäischen Charta für Kleinunternehmen gebührend Rechnung getragen.
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Samples: www.parlament.gv.at