Unterauftragnehmer. 9.1 Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der Leistungen Unterauftragsverarbeiter einsetzen und mit diesen im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer wird insbesondere eine Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO abschließen und sämtliche Pflichten dieser Vereinbarung an den Unterauftragnehmer weitergeben. Soweit erforderlich, wird der Auftragnehmer auch die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO einhalten.
Unterauftragnehmer. 15.1 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer und deren jeweiligen Leistungsbereich (Art und Umfang der Auslagerung an den Unterauftragnehmer) be- nennt. Die Benennung kann entfallen, wenn es sich nur um Zulieferer oder solche Unternehmen handelt, deren Leistung keine vereinbarten C5-Kriterien betreffen und die nicht in die Erbringung der Leistungen eingebunden sind oder lediglich Nebenleistungen erbringen.
Unterauftragnehmer. D1 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, bei der der Auftragnehmer weitere Auftragnehmer mit der ganzen oder einer Teilleistung der im Vertrag vereinbarten Leistung beauftragt. D1.1 Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt, es sei denn der Unterauftragnehmer kann hierbei Zugriff auf personenbezogene Daten erlangen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen, bei denen kein Zugriff auf personenbezogene Daten besteht, angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. D2.1 Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der in Appendix 3 genannten Unterauftragnehmer unter der Bedingung, dass zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag getroffen wurde, welche diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag oder anderen Rechtsinstrument zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter gemäß Art.28 Absatz 3 DSGVO festgelegt sind, zu. D2.2 Die Auslagerung auf weitere oder ein Wechsel der bestehenden Unterauftragnehmer sind zulässig, soweit • der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber 30 Tage vorab schriftlich oder in Textform anzeigt, • der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und • eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DSGVO zugrunde gelegt wird. Abs. D2.1 gilt entsprechend. D2.3 Erfolgt kein Einspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Sofern ein Einspruch erfolgt und eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich ist, wird den Parteien bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten an den Unterauftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht...
Unterauftragnehmer. 11.1 Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer, Subunternehmer in die Auftragsverarbeitung einzubeziehen. Einer gesonderten vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf es nicht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmers mindestens 6 Wochen vor der geplanten Umstellung.
Unterauftragnehmer. 13.1 curecomp ist berechtigt, für die von curecomp zu erbringenden Leistungen Unterauftragnehmer einzuset- zen.
Unterauftragnehmer. 6.1 Vorbehaltlich der folgenden Klausel 6.2 darf Google ohne Ihre Genehmigung keine Dritten mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Kundendaten beauftragen („Unterauftragsdatenverarbeiter“).
Unterauftragnehmer. Zum Kreis der genehmigten Unterauftragnehmer bei Abschluss dieses Vertrages gehören:
Unterauftragnehmer. 11.1. Die Unterbeauftragung der Verarbeitung durch den Auftragnehmer an einen Unterauftragnehmer ist unzulässig, es sei denn folgende Voraussetzungen sind erfüllt:
Unterauftragnehmer. Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der Tätigkeiten unter dieser Vereinbarung an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedingt die Anwendung von technischen und organisatorischen Massnahmen zur analogen Wahrung des Datenschutzes und der Informationssicherheit. ICAS kann Unterbeauftragte einsetzen. Zu Beginn des Vertrags bestehen folgende Unterbeauftragte: YoungSolutions Zürich, Schweiz IT Infrastruktur-Anbieter Zertifikate: ISO27001 und ISO9001 [Nicht als Unterbeauftragte verstanden werden Psychotherapeut:innen und Rechtsanwält:innen, welche direkt in einem Vertragsverhältnis mit ICAS stehen].
Unterauftragnehmer. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch die Auftragnehmerin ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung von Unterauftragnehmern gemäß der Übersicht Unterauftragsverarbeiter von doo, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx, zu. In der Übersicht Unterauftragsverarbeiter ist auch der Prozess für zukünftige Änderungen der Unterauftragsverarbeiter definiert.