Unterauftragnehmer Musterklauseln

Unterauftragnehmer. 15.1 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer und deren jeweiligen Leistungsbereich (Art und Umfang der Auslagerung an den Unterauftragnehmer) be- nennt. Die Benennung kann entfallen, wenn es sich nur um Zulieferer oder solche Unternehmen handelt, deren Leistung keine vereinbarten C5-Kriterien betreffen und die nicht in die Erbringung der Leistungen eingebunden sind oder lediglich Nebenleistungen erbringen. 15.2 Soweit im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer Vereinbarungen geändert wer- den sollen, die die vereinbarten C5-Kriterien betreffen, hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Benennung bzw. die Mitteilung geplanter Vertragsänderungen kann auch durch eine für den Auftraggeber zugängliche Web-Site in Verbindung mit einer individuellen Benachrichtigung, z.B. per Push Nachricht, erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. vorgenannten Änderungen aus sachlichem Grund innerhalb 30 Tagen ab der individuellen Be- nachrichtigung zu widersprechen. Können sich die Parteien nicht binnen 90 Kalendertagen seit dem Zugang der individuellen Benachrichtigung auf die geplante Vertragsänderung bzw. den Austausch des Unterauftragnehmers einigen, hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis ganz oder teil- weise außerordentlich zu kündigen. 15.3 Soweit vereinbart, gilt alternativ zu Ziffer 15.1, dass der Auftragnehmer zur Leistungserbringung Unter- auftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln darf, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer namentlich benennt und der Auftraggeber dem Ein- satz ausdrücklich zustimmt. Voraussetzung für eine Zustimmung ist zunächst, dass sich der Unterauf- tragnehmer, soweit dies seine Leistungen betrifft, zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachweist. Eine Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn der Auftragnehmer eine Leistung, die er bisher über einen Unteraufragnehmer erbringt, nunmehr selbst durchzuführen beabsichtigt. Der Auftraggeber wird zustimmen, wenn sich unter Berücksichtigung des neuen Unterauftragnehmers oder des Auftragneh- mers anstelle des alten U...
Unterauftragnehmer. 9.1 Die Weitergabe von Aufträgen im Rah- men der Datenverarbeitung gemäß dieser Ver- einbarung an Unterauftragnehmer durch den 9.2 Der Auftraggeber erteilt hiermit seine Zustimmung, dass der Auftragnehmer zur Erfül- lung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen sich der in Annex 3 genannten Unterauftrag- nehmer bedient. Der Auftraggeber stimmt au- ßerdem zu, dass der Auftragnehmer weitere Unterauftragnehmer hinzuziehen oder die in Annex 3 genannten Unterauftragnehmer erset- zen kann. Der Auftragnehmer wird den Auftrag- geber über jede beabsichtigte Änderung in Be- zug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung et- waiger Unterauftragnehmer informieren, da- mit der Unterauftragnehmer die Möglichkeit hat, Einspruch in dem Fall zu erheben, dass die etwaigen Unterauftragnehmer in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mindestens gleichwertig zu den in Annex 3 ge- nannten Unterauftragnehmern sind. 9.3 Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an Unterauftragnehmer, so obliegt es dem Auf- tragnehmer, seine Pflichten aus diesem Vertrag dem Unterauftragnehmer zu übertragen. Satz 1 gilt insbesondere für Anforderungen an Ver- traulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragspartnern dieses Vertra- ges.
Unterauftragnehmer. 9.1 Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der Leistungen Unterauftragsverarbeiter einsetzen und mit diesen im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Der Auftragnehmer wird insbesondere eine Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO abschließen und sämtliche Pflichten dieser Vereinbarung an den Unterauftragnehmer weitergeben. Soweit erforderlich, wird der Auftragnehmer auch die Anforderungen der Art. 44 ff. DSGVO einhalten. 9.2 Für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit mit den in Anlage 1 genannten Subunternehmen einverstanden. 9.3 Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit möglicherweise weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzen oder bereits genannte Unterauftragsverarbeiter ersetzen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggebern in diesem Fall rechtzeitig über jeden neuen Unterauftragsverarbeiter informieren. Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Wenn der Auftraggeber einem neuen Unterauftragsverarbeiter nicht zustimmt, kann der Auftraggeber den Hauptvertrag vor Ablauf der geltenden Kündigungsfrist mit schriftlicher Mitteilung kündigen.
Unterauftragnehmer. Die Übertragung von vertraglichen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedarf der vorheri- gen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern kleinere und mittlere Unternehmen im Sinne der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öf- fentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. Xxxx 2020 (Az. B II 2 - G17/17 - 2) angemessen zu beteiligen. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentli- chen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den Vorschriften der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. Xxxx 2020 (Az. B II 2 - G17/17 - 2) zu verfahren. Er ist verpflichtet, bei jeder Unterbeauftragung die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen zum Vertragsbestandteil zu machen und dem Unterauftragnehmer keine davon abweichenden, ungünstigeren Regelungen aufzuerlegen. Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer – insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zah- lungsweise und Sicherheiten – keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Die Beachtung vorstehender Verpflichtungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich nachzuweisen.
Unterauftragnehmer. 11.1 Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer, Subunternehmer in die Auftragsverarbeitung einzubeziehen. Einer gesonderten vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf es nicht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Subunternehmers mindestens 6 Wochen vor der geplanten Umstellung. 11.2 Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen auch gegenüber Unterauftragnehmern gelten. Der Vertrag des Auftragnehmers mit dem Subunternehmer muss schriftlich oder in elektronischem Format abgeschlossen werden. 11.3 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten erfolgt nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. 11.4 Der Auftraggeber erteilt hiermit zudem explizit seine Zustimmung zur Beauftragung der in der Anlage aufgeführten Unterauftragnehmer. 11.5 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Auftraggeber gegenüber dem Unteraufragnehmer dieselben Weisungsrechte und Kontrollrechte wie gegenüber dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag hat. Kommt ein Unterauftragnehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten jenes Unterauftragnehmers. 11.6 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den Abschluss, der mit dem Subunternehmer geschlossenen Vereinbarungen gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Nachweis hat in Textform zu erfolgen. Erhebt der Auftraggeber gegen die beabsichtigte Änderung eines Subunternehmerverhältnisses vor dessen Inkrafttreten (innerhalb der 6 Wochen laut 11.1 dieser AV) Einspruch, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die AV sowie den Hauptvertrag außerordentlich zu kündigen.
Unterauftragnehmer. 13.1 curecomp ist berechtigt, für die von curecomp zu erbringenden Leistungen Unterauftragnehmer einzuset- zen. 13.2 curecomp haftet, im Rahmen der Ziffer 18 dieser AGB, für ein Verschulden der von curecomp eingesetzten Unterauftragnehmer wie für eigenes Verschulden.
Unterauftragnehmer. 6.1 Vorbehaltlich der folgenden Klausel 6.2 darf Google ohne Ihre Genehmigung keine Dritten mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Kundendaten beauftragen („Unterauftragsdatenverarbeiter“). 6.2 Ihre Genehmigung ist für solche Unterauftragsverhältnisse nicht erforderlich, die die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Kundendaten durch mit Google im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen („verbundene Unterauftragsdatenverarbeiter“) beinhaltet, vorausgesetzt, dass Google: (a) gewährleistet, dass die verbundenen Unterauftragsdatenverarbeiter die sich aus dieser Anlage ergebenden Pflichten Googles erfüllen und (b) die volle Haftung (gemäß Klausel 10 der Analytics-Bedingungen) gegenüber dem Kunden für die Handlungen und/oder Unterlassungen der betreffenden verbundenen Unterauftragsdatenverarbeiter so übernimmt, als seien diese Handlungen von Google selbst begangen worden. 6.3 Soweit Unternehmen, die für Google Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Services erbringen, keine Unterauftragsdatenverarbeiter sind, wird Google angemessene Anstrengungen unternehmen, sich bei solchen Lieferanten von Nebenleistungen im Hinblick auf die Datensicherheit angemessen vertraglich abzusichern. Dies betrifft in der Regel die Bereitstellung von Leitungen für die Telekommunikation, Elektrizität, Kühlung, Wartung, Reinigung, Prüfung oder Vermietung von Liegenschaften. Name oder Firma Unterschrift Unterschrift Name, Position Name, Position Ort, Datum Ort, Datum Innerhalb seines Verantwortungsbereichs ergreift Google bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Kundendaten die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Unterauftragnehmer. Zum Kreis der genehmigten Unterauftragnehmer bei Abschluss dieses Vertrages gehören:
Unterauftragnehmer. (1) Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch die Auftragnehmerin ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung von Unterauftragnehmern gemäß der Übersicht Unterauftragsverarbeiter von doo, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx, zu. In der Übersicht Unterauftragsverarbeiter ist auch der Prozess für zukünftige Änderungen der Unterauftragsverarbeiter definiert. (2) Die Auftragnehmerin hat die Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass diese die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin getroffenen Vereinbarungen einhalten können. Die Auftragnehmerin hat insbesondere zu kontrollieren, dass sämtliche Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen haben. (3) Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne diese AVV sind Dienstleistungen anzusehen, die die Auftragnehmerin bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen und Bewachungsdienste. (4) Die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern lässt die vertraglichen und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Die Auftragnehmerin haftet für eventuelle Schlechtleistungen eines Unterauftragsverarbeiters wie für eigenes Verschulden.
Unterauftragnehmer. Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der Tätigkeiten unter dieser Vereinbarung an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedingt die Anwendung von technischen und organisatorischen Massnahmen zur analogen Wahrung des Datenschutzes und der Informationssicherheit. ICAS kann Unterbeauftragte einsetzen. Zu Beginn des Vertrags bestehen folgende Unterbeauftragte: YoungSolutions Zürich, Schweiz IT Infrastruktur-Anbieter Zertifikate: ISO27001 und ISO9001 [Nicht als Unterbeauftragte verstanden werden Psychotherapeut:innen und Rechtsanwält:innen, welche direkt in einem Vertragsverhältnis mit ICAS stehen].