Common use of Kommunikation und Unterlagen Unternehmensrecht Clause in Contracts

Kommunikation und Unterlagen Unternehmensrecht. Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt die Kommu- nikation grundsätzlich über E-Mail oder die Webseite der Kanzlei. Der Mandant willigt dazu ein, dass ihm mandatsbezo- gene Informationen per E-Mail, über das Internet, postalisch oder auf anderem Weg zugesendet werden. Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Risiko des Mandanten. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters ist die Kanzlei nicht verantwortlich und haftet nicht. Die Mandatsbetreuung geschieht unter der Prämisse einer möglichst vollständigen elektronischen Unterlagenspeiche- rung. Die bei der Kanzlei geführten Unterlagen werden demgemäß zwei Jahre nach Beendung des Mandats, spätes- tens aber nach Ablauf der Aktenarchivierungsdauer nach BRAO vernichtet. Dies betrifft auch die vom Mandanten zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen. Damit entfällt insbesondere die derzeit zehnjährige Aktenarchivierungsdauer. Die Kanzlei bemüht sich, eingehende physische Schriftstücke in elektronischer Form abzuspeichern.

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Kommunikation und Unterlagen Unternehmensrecht. Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt die Kommu- nikation Kommunikation grundsätzlich über E-Mail oder die Webseite der Kanzlei. Der Mandant willigt dazu ein, dass ihm mandatsbezo- gene mandatsbezogene Informationen per E-Mail, über das Internet, postalisch oder auf anderem Weg zugesendet werden. Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Risiko des Mandanten. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters ist die Kanzlei nicht verantwortlich und haftet nicht. Die Mandatsbetreuung geschieht unter der Prämisse einer möglichst vollständigen elektronischen Unterlagenspeiche- rungUnterlagenspeicherung. Die bei der Kanzlei geführten Unterlagen werden demgemäß zwei Jahre nach Beendung des Mandats, spätes- tens spätestens aber nach Ablauf der Aktenarchivierungsdauer nach BRAO vernichtet. Dies betrifft auch die vom Mandanten zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen. Damit entfällt insbesondere die derzeit zehnjährige Aktenarchivierungsdauer. Die Kanzlei bemüht sich, eingehende physische Schriftstücke in elektronischer Form abzuspeichern.

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