Common use of Konkludente Zustimmung, Widerspruchsrecht Clause in Contracts

Konkludente Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 14.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien als von der Bewilligungsempfängerin angenommen, wenn der Änderung nicht in- nerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schriftlich widersprochen wurde. Wider- spricht die Bewilligungsempfängerin, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.

Appears in 3 contracts

Samples: www.dfg.de, www.dfg.de, www.dfg.de

Konkludente Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 14.1 13.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien Verwendungs- richtlinien als von der Bewilligungsempfängerin angenommen, wenn der Änderung nicht in- nerhalb innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schriftlich widersprochen wurde. Wider- spricht Widerspricht die Bewilligungsempfängerin, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.

Appears in 1 contract

Samples: www.dfg.de

Konkludente Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 14.1 12.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien Verwendungs- richtlinien als von der Bewilligungsempfängerin angenommen, wenn der Änderung nicht in- nerhalb innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schriftlich widersprochen wurde. Wider- spricht Widerspricht die Bewilligungsempfängerin, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an die folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft Forschungs- gemeinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.

Appears in 1 contract

Samples: www.dfg.de

Konkludente Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 14.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien als von der Bewilligungsempfängerin angenommen, wenn der Änderung nicht in- nerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schriftlich widersprochen wurde. Wider- spricht die Bewilligungsempfängerin, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). DFG Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.

Appears in 1 contract

Samples: www.dfg.de

Konkludente Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 14.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien als von der Bewilligungsempfängerin angenommen, wenn der Änderung nicht in- nerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schriftlich widersprochen wurde. Wider- spricht die Bewilligungsempfängerin, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an die folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft Forschungs- gemeinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.

Appears in 1 contract

Samples: www.dfg.de