Personalnebenkosten Musterklauseln

Personalnebenkosten. Ausgaben für Stellenausschreibungen sowie Vorstellungs- und Dienstantrittsreisen kön- nen zu Lasten der Bewilligung abgerechnet werden. Ausgaben für Vorstellungs- und Dienstreisen jedoch nur, soweit das für die Einrichtung geltende Bundes- oder Landes- reisekostenrecht eine Erstattung zulässt. Gilt an der Einrichtung weder das Bundes- noch Landesreisekostenrecht, sind die Vorschriften des Bundesreisekostenrechts ent- sprechend anzuwenden. Weist die Projektleitung nach, dass es kostengünstiger ist, mehrere Bewerbungsgespräche im Ausland zu führen als diese in Deutschland stattfin- den zu lassen, ist auch die Übernahme dieser Reisekosten möglich. Die Ausgaben sind aus den bewilligten Mitteln zu finanzieren. Sie können nicht als Begründung für einen Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf herangezogen werden. Für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung gilt das an der Einrichtung maßgebli- che Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten. Bei der Umzugskostenvergütung ist zusätzliche Voraussetzung, dass das Projektpersonal nach dem Umzug noch mindestens ein Jahr lang aus Mitteln der DFG für das Projekt vergütet wird.
Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten gilt das an der Einrichtung maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergütungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
Personalnebenkosten. (21) Summe Personalaufwand
Personalnebenkosten. Für Personalnebenkosten (wie z.B. Stellenausschreibungen, Vorstellungs- und Dienst- antrittsreisen, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung) gilt das für die Bewilligungs- empfängerin maßgebliche Recht. Weichen diese Regelungen sowohl vom TVöD als auch vom für das jeweilige Bundesland geltenden Tarifvertrag ab, so dürfen die Vergü- tungen die Sätze des TVöD nicht überschreiten.
Personalnebenkosten. Zuschlag auf Bezeichnung Personalkosten Jubiläumszuwendung (nach Tarif oder BV; Höchstgrenze TV-L) 0,088% Berufsgenossenschaft (gemäß Gefahrentarifstelle 14 = Gefahrenklasse 3,66) 0,721% Arbeitsmedizinische Untersuchung (Betriebsarzt/Impfungen) 0,091% U2 Umlage - Mutterschaft 0,790% U3 Umlage - Insolvenzgeld 0,060% Summe 1,750% Landesrahmenvertrag des Freistaates Thüringen nach § 131 Abs. 1 SGB IX Xxxxxx 0: Musterkalkulation für die Berechnung der Planungsstunde Leistungserbringer: Datum: Musterleistungserbringer 01.01.2019 Derzeitige bzw. geplante Stellenanteile in der Betreuung 20,00 VbE Effektive Stunden je VbE 1.260 Stunden / Jahr Effektive Jahresarbeitszeitstunden der Betreuungsmitarbeiter (Teiler der Sachkosten) 25.200 Stunden / Jahr Sachkosten Jahreswert Teiler (s.o.) Investitions- betrag Sachaufwendungen für gesundheitliche Assistenz 3.000,00 € 25.200 0,12 € je Plstd. 0,12 € IB Betriebskosten Therapie-, Verwaltungs- und Regieräume sowie Flächen 6.000,00 € 25.200 0,24 € je Plstd. 0,24 € Allgemeine Betriebskosten 8.000,00 € 25.200 0,32 € je Plstd. 0,32 € IB Instandhaltung und Instandsetzung 3.000,00 € 25.200 0,12 € je Plstd. 0,12 € IB Ersatzbeschaffungen GWG 4.000,00 € 25.200 0,16 € je Plstd. 0,16 € Allgemeine Verwaltungskosten 9.500,00 € 25.200 0,38 € je Plstd. 0,38 € Fremdleistungen 34.010,13 € 25.200 1,35 € je Plstd. 1,35 € Fortbildung, Supervision 5.000,00 € 25.200 0,20 € je Plstd. 0,20 € Steuern, Abgaben, Versicherungen 10.000,00 € 25.200 0,40 € je Plstd. 0,40 € IB Mieten, Pachten, Zinsen, Erbbauzinsen 25.000,00 € 25.200 0,99 € je Plstd. 0,99 € IB Abschreibungen 6.000,00 € 25.200 0,24 € je Plstd. 0,24 € Aufwand für Assistenz, Teilhabe 15.000,00 € 25.200 0,60 € je Plstd. 0,60 € Besondere Aufwendungen gem. 125 (4) SGB IX - € 25.200 - € je Plstd. - € Erlöse - Erlöse für ergänzende Sozial-Leistungen - 1.500,00 € 25.200 - 0,06 € je Plstd. - 0,06 € - Erlöse für Betreuungsleistungen - 1.000,00 € 25.200 - 0,04 € je Plstd. - 0,04 € - Erlöse für Versorgungsleistungen - 1.500,00 € 25.200 - 0,06 € je Plstd. - 0,06 € - Erlöse durch die Leistungen an Dritte (Sozialraum) - 1.500,00 € 25.200 - 0,06 € je Plstd. - 0,06 € - IB Erlös für Fremdnutzung der investiven Güter - 1.000,00 € 25.200 - 0,04 € je Plstd. - 0,04 € Summe 122.010,13 € 4,8417 € 3,1353 € 1,7063 € in Prozent 13,11% 100,00% 64,76% 35,24% der Personalkosten Kalk. Sachkosten Dieses Blatt dient der Erläuterung der Sachkostenpositionen des Tabellenblattes "3 Kalk. Sachkosten". Sachaufwendungen für gesund...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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