Common use of Kontaktdaten des Leistungserbringers Clause in Contracts

Kontaktdaten des Leistungserbringers. Die für die Versicherten - mit Ausnahme der üblichen Telefonkosten im deutschen Festnetz - kostenfreie Telefonnummer ist dem Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme bekanntzu- geben. Bei Lieferung des Hilfsmittels informiert der Leistungserbringer den Versicherten bzw. dessen Pflegeperson in schriftlicher Form über seine Kontaktdaten (einschließlich der Service- hotline zu Ziff. 2.2.9.) sowie darüber, dass er während des Versorgungszeitraums für die Ver- sorgung einschließlich erforderlicher Wartungen, sicherheitstechnischer Überprüfungen / Kon- trollen und Reparaturen des Hilfsmittels zuständig ist.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag