Kontenarten Musterklauseln

Kontenarten. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes Clearing-Mitglied (bzw. im Falle eines OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds, für dessen OTC-IRS-FCM-Kunden) interne Konten, auf denen die Transaktionen, Barbeträge und Margin des jeweiligen Clearing-Mitglieds gemäß dieser Ziffer 4 und den besonderen Regelungen der Grund-Clearingmodell- Bestimmungen, der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, der Net Omnibus- Clearingmodell-Bestimmungen und oder der US-Clearingmodell-Bestimmungen verbucht werden. Darüber hinaus eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes Basis- Clearing-Mitglied die in Ziffer 5 der Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen aufgeführten internen Konten.
Kontenarten. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes Clearing-Mitglied (bzw. im Falle eines FCM-Clearing-Mitglieds, für dessen FCM-Kunden) interne Konten, auf denen die Transaktionen, Barbeträge und Margin des jeweiligen Clearing-Mitglieds gemäß dieser Ziffer 4 und den besonderen Regelungen der Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, der Net Omnibus-Clearingmodell- Bestimmungen und der US-Clearingmodell-Bestimmungen verbucht werden. Darüber hinaus eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes Basis-Clearing-Mitglied die in Ziffer 5 der Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen aufgeführten internen Konten.
Kontenarten. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes CLEARING-MITGLIED interne Konten, auf denen die TRANSAKTIONEN, Barbeträge und Margin des jeweiligen CLEARING-MITGLIEDS gemäß dieser Ziffer 4 und den besonderen Regelungen der GRUND-CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN und, der INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN und der NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN verbucht werden.
Kontenarten. Die Eurex Clearing AG eröffnet und führt für jedes Clearing-Mitglied (bzw. im Falle eines FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds, für dessen FCM-KundeOTC- IRS-FCM-Kunden) interne Konten, auf denen die Transaktionen, Barbeträge und Margin des jeweiligen Clearing-Mitglieds gemäß dieser Ziffer 4 und den besonderen Regelungen der Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, der Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, der Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen und der US-Clearingmodell- Bestimmungen verbucht werden. Darüber hinaus eröffnet und führt die Eurex Clearing AG für jedes Basis-Clearing-Mitglied die in Ziffer 5 der Basis-Clearing-Mitglied- Bestimmungen aufgeführten internen Konten. […] Wenn die Eurex Clearing AG einem Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied, Registrierten Kunden, FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden (oder dem jeweiligen FCM- Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied, das im Namen dieses FCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden handelt) oder Basis-Clearing-Mitglied (oder dem für dieses Basis-Clearing-Mitglied handelnden Clearing-Agenten) Mitteilungen oder Reports, einschließlich in Bezug auf die internen Konten entsprechend dieser Ziffer 4, die Grund- Clearingmodell-Bestimmungen, die Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, die Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen, die US-Clearingmodell-Bestimmungen, die Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen oder die Besonderen Clearing-Bestimmungen, sowie in Bezug auf Transaktionen oder die Margin zur Verfügung stellt, obliegt es dem jeweiligen Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied, dem Registrierten Kunden, dem FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden (oder dem jeweiligen FCM-Clearing-MitgliedOTC- IRS-FCM-Clearing-Mitglied, das im Namen dieses FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden handelt) bzw. dem Basis-Clearing-Mitglied (oder dem für das betreffende Basis-Clearing- Mitglied handelnden Clearing-Agenten), diese Mitteilungen und Reports der Eurex Clearing AG unverzüglich zu prüfen; dies gilt auch bezüglich aller Informationen und Daten, die das Clearing-Mitglied, das Nicht-Clearing-Mitglied, der Registrierte Kunde, der FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunde (oder das jeweilige FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS- FCM-Clearing-Mitglied, das im Namen dieses FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden handelt) oder das Basis-Clearing-Mitglied (oder der für das betreffende Basis-Clearing- Mitglied handelnde Clearing-Agent) über Dritte der Eurex Clearing AG übermittelt hat oder von der Eurex Clearing AG erhalten hat. Den Clearing-Mitgliedern, Nicht-Clearing-Mitgliede...
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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.